Petitionen und Bürgerbeteiligung
„Jede und jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, so steht es in Artikel 14 der Thüringer Verfassung. Dies allein unterstreicht bereits, dass tatsächlich alle Menschen das Petitionsrecht in Anspruch nehmen können, ganz unabhängig von Fragen der Staatsangehörigkeit, des Alters, des Geschlechts oder der gesundheitlichen Verfassung. Als LINKE verstehen wir unter Petitionen jedoch viel mehr als Bitten oder Beschwerden. In Petitionen wird nicht nur gebeten oder sich beschwert, es wird auch protestiert. Petitionen sind eine Form des Protestes, ein Ausdruck eines Konfliktes und das Petitionsverfahren ist ein zentrales Instrument der Konfliktregelung.
Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen an einer Weiterentwicklung des Petitionsrechtes gearbeitet. Mit der Änderung des Petitionsgesetzes 2021 haben wir die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Landtag weiter gesenkt, die Attraktivität des Petitionsrechts erhöht und somit die direkte Demokratie gestärkt. Mit dem neuen Gesetz wurde klargestellt, dass nun auch handschriftlich gesammelte Unterschriften anerkannt werden. Zuvor hatten nur Unterschriften gezählt, die online auf der Petitionsplattform eingegangen sind. Des Weiteren haben wir damit die Möglichkeit geschaffen, bei der Online-Mitzeichnung einer veröffentlichten Petition ein Pseudonym zu wählen. Schließlich wollten wir auf der Petitionsplattform auch einen unmittelbaren Austausch zwischen den Menschen zu den einzelnen Petitionsanliegen ermöglichen. Daher können die veröffentlichten Petitionen auf der Plattform von den Nutzerinnen und Nutzern nun auch diskutiert werden.
Auch wenn das Thüringer Petitionsgesetz im Bundesvergleich an vorderster Stelle steht, wollen wir es als LINKE noch weiter verbessern. Wir wollen, dass alle Sitzungen des Petitionsausschusses öffentlich sind und Petent:innen die Beratungen mitverfolgen können. Des Weiteren wollen wir die Rechte des Petitionsausschusses stärken. Wir sind der Meinung, dass der Petitionsausschuss das Recht haben soll, Vertreter:innen der Landesregierung, von Behörden und Kommunen vorzuladen und unmittelbar Stellungnahmen von ihnen verlangen zu dürfen.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine grundlegende Überarbeitung des Bürgerbeauftragtengesetzes ein. Die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Bürgerbeauftragten sollen einerseits klar von denen des Petitionsausschusses getrennt und andererseits erweitert werden. Im Mittelpunkt sollen zukünftig die Demokratieentwicklung und Nutzerfreundlichkeit der Verwaltung vor Ort stehen. Die Bürgerbeauftragte soll ein eigenes Prüfungs- und Beanstandungsrecht bekommen und Einwohnerinnen und Einwohner nicht nur über ihre Beteiligungsrechte informieren, sondern sie auch bei deren Ausübung beraten und unterstützen.