Justiz

Thüringen ist Teil eines Rechtsstaates und eines Sozialstaates. Die Arbeit der Justiz ist daher auch der Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit verpflichtet – ebenso wie verlässlichen rechtlichen Entscheidungen nach vorgegebenen formalen Kriterien. Das erfordert auch, sozial benachteiligte Menschen und gesellschaftliche Minderheiten zu schützen. Wir setzen uns für eine Justiz ein, die Rechtssicherheit und gerechte Lösungen für Betroffene mit sozialer Verantwortung gegenüber dem Einzelnen und der Gesellschaft verbindet. Je besser außergerichtliche Mechanismen zur Konfliktlösung in allen Bereichen der Gesellschaft zum Tragen kommen und je wirkungsvoller der Sozialstaat seine Ausgleichs- und Auffangfunktion wahrnimmt, desto weniger muss die Justiz als »letztes Mittel« der Konfliktlösung und des gesellschaftlichen Ausgleichs eingreifen.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe, für gesetzliche Betreuungen und die Jugendgerichtshilfe deutlich mehr Geld bereitgestellt als die Vorgängerregierungen. Wir haben auf den gestiegenen Personalbedarf in den einzelnen Gerichtszweigen reagiert und die jeweils notwendige Zahl der Richter:innen erhöht und so den „Bearbeitungsstau“ verringert. Durch das am 01. Januar 2019 in Kraft getretene Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz haben wir die Mitbestimmung der Beschäftigten und entsprechend internationaler Standards die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt, z.B. durch die Abschaffung des Letztentscheidungsrechts der/des Justizminister:in bei Personalentscheidungen. Mit dem Gesetz wurden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Stellen vorzeitig mit jüngerem Personal besetzt werden können und so der Generationenwechsel in der Thüringer Justiz möglichst reibungslos vollzogen werden kann. Dem gleichen Ziel sowie der Anpassung der Juristenausbildung an die sich wandelnden Anforderungen des Berufsfelds dient auch die jüngst erfolgte Modernisierung des Juristenausbildungsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Durch die neu eingeführte Möglichkeit des Teilzeitreferendariats soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

Mit dem Justizvollzugsgesetzbuch wurden 2014 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Justizvollzug geschaffen. Wir haben die Versorgungsleistungen für Gefangene und Haftentlassene verbessert. Mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit haben wir die berufliche und soziale Eingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen verbessert. Aktuell befindet sich eine weitere Überarbeitung des Justizvollzugsgesetzbuchs in Arbeit, mit der u.a. die soziale Absicherung der Gefangenen verbessert werden soll. Ebenfalls in Beratung im Justizausschuss sind derzeit umfangreiche Regelungen, welche die Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Thüringer Justiz und den Justizdatenschutz betreffen. Mit Blick auf die Stärkung der außergerichtlichen Streitschlichtung und damit auch die Entlastung der Gerichte wurde das Thüringer Schiedsstellengesetz weiterentwickelt. Das ehrenamtliche Engagement in der Justiz wird gestärkt durch die Bereitstellung von mehr Angeboten und Haushaltsmitteln für die Weiterbildung von Schöff:innen und ehrenamtlichen Richter:innen.