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Gute Arbeit in der Wissenschaft

Alle an den Hochschulen Arbeitenden brauchen Planungssicherheit, Karriereperspektiven und ausreichend Zeit - dann werden auch Lehre und Forschung gestärkt.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen Maßnahmen für Gute Arbeit an den Hochschulen ergriffen. Im neuen Thüringer Hochschulgesetz werden die Hochschulen verpflichtet, verbindliche Rahmenvorgaben für Gute Arbeit für alle Beschäftigten zu erlassen. Wir haben Regelungen für mehr Familienfreundlichkeit und Gleichstellung im Sinne der Beschäftigten festgeschrieben. Lehrkräfte für besondere Aufgaben an den Fachhochschulen erhalten den gleichen Lohn wie ihre Kolleg*innen an den Universitäten. Wir haben für eine bessere Vergütung der Lehrbeauftragten den Weg bereitet. Wir unterstützen den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die gesetzliche Verankerung der Promovierendenvertretung und verbindliche Qualifizierungsvereinbarungen.