Kommunen
Selbstverwaltete Kommunen bilden für uns das Fundament einer zukunftsorientierten, demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft. Für eine tatsächliche kommunale Selbstverwaltung ist es wichtig, die Bürger:innen an ihren eigenen Angelegenheiten zu beteiligen – durch umfassende Demokratie, Transparenz und Öffentlichkeit. Weiterhin müssen die Kommunen nach unserer Auffassung die Hauptträger der für die Allgemeinheit erforderlichen Dienstleistungen sein, etwa Ver- und Entsorgung sowie Unterhalt von Krankenhäusern, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür sind finanziell handlungsfähige Kommunen.
Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs stetig gesteigert. Seit 2015 konnten die Kommunen jedes Jahr im Durchschnitt 230 Mio. Euro Überschuss erwirtschaften. Seit 2015, dem ersten Haushaltsjahr unter Verantwortung der Koalition von LINKE, SPD und Grüne, sind die jährlichen Landeszuschüsse für Investitionen auf über 600 Mio. Euro fast verdoppelt worden. Zuletzt konnte die kommunale Familie 924 Mio. Euro in Straßen, Kindergärten, Schulen und andere Bereiche investieren. Thüringer Kurorte erhalten seit 2016 für den Ausgleich ihrer Mehrbelastungen erstmals Jahr für Jahr 10 Millionen Euro Sonderzuweisungen.
Im Zusammenhang mit der freiwilligen Gemeindegebietsreform, durch die eine Million Thüringer:innen in neuen Strukturen leben, haben wir weit über 200 Millionen Euro für Fusionsprämien und Entschuldungshilfen zur Verfügung gestellt, das entspricht über elf Prozent der Schulden aller Gemeinden in Thüringen. Mit verschiedenen Gemeindeneugliederungsgesetzen und den Leitlinien zur Neugliederung der Gemeinden haben wir die Voraussetzungen für leistungsfähige kommunale Strukturen geschaffen. Über 300 Gemeinden haben freiwillig die Chance zur Schaffung zukunftsfester Strukturen genutzt.
Wir haben die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Damit werden alle Straßenausbaumaßnahmen, die von den Gemeinden seit dem 1. Januar 2019 begonnen wurden und künftig durchgeführt werden, nicht mehr über Straßenausbaubeiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern mitfinanziert. Die Gemeinden erhalten hierfür vom Freistaat Thüringen zum Ausgleich der fehlenden Beitragseinnahmen Ausgleichsleistungen.