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Kommunen

Die selbstverwalteten Kommunen bilden für uns das Fundament einer zukunftsorientierten, demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft. Für eine tatsächliche kommunale Selbstverwaltung ist es wichtig, die Bürger*innen an ihren eigenen Angelegenheiten zu beteiligen – durch umfassende Demokratie, Transparenz und Öffentlichkeit. Weiterhin müssen die Kommunen nach unserer Auffassung die Hauptträger der für die Allgemeinheit erforderlichen Dienstleistungen sein, etwa Ver- und Entsorgung sowie Unterhalt von Krankenhäusern, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür sind finanziell handlungsfähige Kommunen.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs stetig gesteigert. Die Thüringer Kommunen hatten 2017 im Vergleich zum letzten CDU-regierten Jahr insgesamt 700 Millionen Euro mehr zur Verfügung – ein Plus von 15 Prozent. Für die Jahre 2018 und 2019 haben wir ein kommunales Investitionspaket in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – für Schulen und Sportplätze, für die Feuerwehren und für kommunale Krankenhäuser. Thüringer Kurorte erhalten seit 2016 für den Ausgleich ihrer Mehrbelastungen erstmals Jahr für Jahr 10 Millionen Euro Sonderzuweisungen.

Im Zusammenhang mit der freiwilligen Gemeindegebietsreform, durch die eine Millionen Thüringer*innen in neuen Strukturen leben, haben wir über 200 Millionen Euro für Fusionsprämien und Entschuldungshilfen zur Verfügung gestellt, das entspricht über elf Prozent der Schulden aller Gemeinden in Thüringen. Mit verschiedenen Gemeindeneugliederungsgesetzen und den Leitlinien zur Neugliederung der Gemeinden haben wir die Voraussetzungen für leistungsfähige kommunale Strukturen geschaffen. Über 300 Gemeinden haben freiwillig die Chance zur Schaffung zukunftsfester Strukturen genutzt.

Wir haben die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Damit werden alle Straßenausbaumaßnahmen, die von den Gemeinden seit dem 1. Januar 2019 begonnen wurden und künftig durchgeführt werden, nicht mehr über Straßenausbaubeiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern mitfinanziert. Die Gemeinden erhalten hierfür vom Freistaat Thüringen zum Ausgleich der fehlenden Beitragseinnahmen Ausgleichsleistungen.