Kommunalfinanzen

Große Anfrage bringt Licht ins Dunkel

„Täglich grüßt das Murmeltier“ und „Dinner for One“ sind nicht umsonst Klassiker der internationalen Unterhaltungsindustrie, stehen sie doch für ständige Wiederholungen. Weniger witzig, aber dennoch ständig wiederkehrend ist die Debatte über die finanzielle Ausstattung der Thüringer Kommunen. Die einen behaupten, das Geld reiche nicht, die anderen rechnen vor, dass kein Mangel bestehe. Zur Versachlichung hat deshalb DIE LINKE eine so genannte Große Anfrage mit insgesamt 90 Einzelfragen eingereicht, deren Antworten auf insgesamt 1.363 Seiten gedruckt wurden.

Aus der Antwort der Landesregierung geht beispielsweise hervor, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise seit 2014 jedes Jahr mit einem positiven Saldo von mehr als 100 Mio. Euro abschließen konnten. Das bedeutet, dass am Jahresende immer Geld übergeblieben ist, welche entweder in die Rücklagen wanderte oder zum Haushaltsausgleich im Folgejahr genutzt werden konnte.

Allein in den Jahren unter rot-rot-grüner Verantwortung betrug der jährliche Überschuss durchschnittlich 230 Mio. Euro. Selbst unter den Rahmenbedingungen von Corona haben die Kommunen trotz erhöhter Aufwendungen und einer geringeren Gewerbesteuer, die das Land mehr als ausgeglichen hatte, eine durchschnittliche Rendite von jährlich 330 Mio. Euro erwirtschaften können.

Das widerspricht den Erzählungen der CDU im Land, dass die Kommunen „ausbluten“ oder „verhungern“ würden.


 

Kommunale Investitionen

Einen breiten Raum der politischen Debatte nehmen die kommunalen Investitionen ein. Eine Forderung ist, dass das Land die investiven Zuweisungen unbedingt erhöhen müsse, da die Kommunen einen enormen Investitionsstau vor sich herschieben würden. Hier genügt ein Blick auf die Zahlen, dass 2015 im ersten von Rot-Rot-Grün politisch zu verantwortenden Haushaltsjahr die Investitionszuweisungen des Landes insgesamt 370 Mio. Euro betragen haben, um bis 2021 auf mehr als 600 Mio. Euro anzuwachsen. Diese Mittel wurden von den Kommunen genutzt, um die eigenen investiven Mittel zu erhöhen.

Während 2015 immerhin 537 Mio. Euro investiv gebunden waren, konnten die Kommunen 2021 insgesamt 924 Mio. Euro für Baumaßnahmen ausgeben. Sollte es tatsächlich einen extremen Investitionsstau geben, wäre das auf die mangelnden Planungs- und Baukapazitäten am Markt zurückzuführen, sodass zwar das Geld theoretisch vorhanden ist, aber praktisch nicht ausgegeben werden kann. Das wiederum führt dazu, dass die mit den Haushalten beschlossen Mittel auf den Konten zwischengeparkt werden.


Aufgrund der Preissteigerungen werden die Maßnahmen von Jahr zu Jahr teurer, was letztlich bedeutet, dass sich real weniger Geld und mehr Bauvorhaben diametral gegenüberstehen. Sinnvoller wäre deshalb nicht, ständig mehr Geld zu fordern, sondern nur das Geld zu verplanen, was real in Projekten umgesetzt werden kann.


 

Transparenz schafft Klarheit

Es geht aber nicht nur darum, darüber Klarheit herzustellen, wofür das Geld ausgegeben wird. Ebenso wichtig ist es, die Herkunft der Mittel transparent zu machen. Als wesentliches eigenes Steuerungsinstrument gilt auch weiterhin die Gewerbesteuer, welche seit 2014 von ehemals 556 Mio. Euro auf aktuell 816 Mio. Euro anwachsen wird. An zweiter Stelle rangieren die gemeindlichen Anteile am Aufkommen der Einkommensteuer, die 2022 immerhin 682 Mio. Euro betragen wird. Dabei ist im Vergleich der letzten Jahre erkennbar, dass sich das Aufkommen der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer immer mehr annähern. Damit verfestigt sich die Tendenz, dass zunehmend die Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge von den abhängig Beschäftigten getragen werden und sich die Wirtschaft zunehmend aus der Finanzierung verabschiedet, obwohl gerade die Unternehmen von der technischen Infrastruktur, aber auch von Bildungs- und Freizeitangeboten profitieren.
 

Die Entwicklung der zunehmenden Abhängigkeit von der Einkommensteuer birgt eine Gefahr. Wenn nämlich aufgrund des Arbeitskräftemangels bzw. der demographischen Entwicklung weniger Personen einer Erwerbsarbeit nachgehen, wird sich der Automatisierungsdruck in den Unternehmen auch auf die kommunalen Anteile der Einkommensteuer lokal auswirken.

Insgesamt haben sich die kommunalen Steuereinnahmen seit 2014, dem ersten Regierungsjahr unter Rot-Rot-Grün von ehemals knapp 1,4 Mrd. Euro auf inzwischen mehr als 1,9 Mrd. Euro erhöht. Und auch künftig werden die Kommunen mit weiter wachsenden eigenen Steuereinnahmen rechnen können.


Nach der jüngsten Steuerschätzung vom November werden die Gemeinden und Städte im Jahr 2026 fast 2,5 Mrd. Euro vereinnahmen. (Hinweis: Die Daten der Landesregierung zur Beantwortung der Großen Anfrage haben noch die Mai-Steuerschätzung 2022 zur Grundlage.)


 

Lasten ausgleichen

Sofern die eigenen Einnahmen nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken, erhalten die Kommunen Zuweisungen vom Land. Die wichtigste und bekannte Form stellt dabei die Schlüsselzuweisung dar. Diese wird als Pauschale und ohne bestimmten Zweck aus dem Landeshaushalt finanziert. Mit der Schlüsselzuweisung gleicht das Land die zu geringeren Steuereinnahmen vor Ort immerhin zu 80 Prozent aus, sodass die finanzielle Leistungsfähigkeit in allen Landesteilen abgesichert werden kann

Im sogenannten Finanzausgleich sind noch weitere Bereiche enthalten, die ebenfalls besondere Lasten der Kommunen finanziell ausgleichen sollen. So erhalten die Kommunen, die Schulträger sind besondere Mittel zur sächlichen Ausstattung der Schulen sowie für den Schüler:innenverkehr. Aber auch Baukostenzuschüsse für Schulen und Schulsporthallen sind darin enthalten. Aktuell erfährt der Klimawandel eine besondere Aufmerksamkeit im Finanzausgleichsgesetz. Nachdem zunächst besondere Mittel zur Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten bereitgestellt wurden, werden ab 2023 auch investive Zuschüsse zur Umsetzung der Strategien zur Verfügung stehen. Das Ausgleichssystem funktioniert aber nicht nur zwischen Land und Kommunen, sondern auch innerhalb der kommunalen Familie. Finanzschwächere Kommunen profitieren stärker vom Ausgleich als finanzstärkere. Den Daten der Landesregierung ist zu entnehmen, dass die Gesamtsumme des Finanzausgleiches bis 2019 unter der magischen Grenze von 1,9 Mrd. Euro verharrte und seit 2020 stark ansteigt. Im Jahr 2023 werden die Kommunen nach aktuellen Planungen mit rund 2,6 Mrd. Euro rechnen können.

Nachdem Einnahmen und Ausgaben betrachtet wurden, ist letztlich entscheidend, wie viel Geld die Kommunen übrig haben, um eigene, so genannte freiwillige Aufgaben finanzieren zu können. Hier handelt es sich um kommunale Angebote vor Ort, die nicht durch ein Gesetz bestimmt sind. In ihnen kommt die kommunale Selbstverwaltung lebendig zum Ausdruck. Vor Ort wird schließlich entschieden, ob und in welchem Umfang eigene Angebote im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich vorgehalten werden. Hier unterscheidet sich die Lebensqualität von Ort zu Ort und prägt die Identität.

Die hierfür frei verfügbaren Mittel steigen seit einigen Jahren leicht an und werden dieses Jahr fast 700 Mio. Euro umfassen.

Die positive Entwicklung ist das Ergebnis einer kommunalfreundlichen Politik des Landes, vor allem seit 2014.


 

Text und Abbildungen: Sascha Bilay
Stand: 13.01.2023