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Justiz

Thüringen ist Teil eines Rechtsstaates und eines Sozialstaates. Die Arbeit der Justiz ist daher der Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit verpflichtet – ebenso wie verlässlichen rechtlichen Entscheidungen nach vorgegebenen formalen Kriterien. Das erfordert auch, sozial benachteiligte Menschen und gesellschaftliche Minderheiten zu schützen. Wir setzen uns für eine Justiz ein, die Rechtssicherheit und gerechte Lösungen für Betroffene mit sozialer Verantwortung gegenüber dem Einzelnen und der Gesellschaft verbindet. Je besser außergerichtliche Mechanismen zur Konfliktlösung in allen Bereichen der Gesellschaft zum Tragen kommen und je wirkungsvoller der Sozialstaat seine Ausgleichs- und Auffangfunktion wahrnimmt, desto weniger muss die Justiz als »letztes Mittel« der Konfliktlösung und des gesellschaftlichen Ausgleichs eingreifen.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe, für gesetzliche Betreuungen und die Jugendgerichtshilfe deutlich mehr Geld bereitgestellt als die Vorgängerregierungen. Wir haben auf den gestiegenen Personalbedarf in den einzelnen Gerichtszweigen reagiert und die jeweils notwendige Zahl der Richter*innen erhöht, was den Bearbeitungsstau verringerte. Wir haben durch das neue Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz die Voraussetzungen geschaffen, dass Stellen frei werden, die vorzeitig mit jüngerem Personal besetzt werden können. Wir haben internationale Standards zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz umgesetzt. Mit dem Justizvollzugsgesetzbuch wurden 2014 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Justizvollzug geschaffen. Wir haben die Versorgungsleistungen für Gefangene und Haftentlassene verbessert. Mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit haben wir die berufliche und soziale Eingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen verbessert.