Demokratie

DIE LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag setzt sich für eine konsequente und umfassende Demokratisierung in allen Bereich der Gesellschaft ein. Alle Aktivitäten und Maßnahmen in Gesellschaft und Staat sollen diejenigen Menschen mitbestimmen und mitgestalten, die von den Auswirkungen der jeweiligen Entscheidungen betroffen sind. Es gilt das demokratische Prinzip „Nicht über uns ohne uns!“ Deshalb geht es sowohl um die Ausweitung des Wahlrechts und den Ausbau der direkten Demokratie als auch um die Entwicklung einer neuen umfassenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungskultur in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen wie z.B. Wohnen, Medien, Arbeit, Wirtschaft, Schule und Hochschule oder in den Kommunen vor Ort, die die LINKE zu „Beteiligungskommunen“ entwickeln will. Demokratie als praktische Erfahrung und Aktivität im Lebensalltag vor Ort.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen die direkte Demokratie in Kommunen ausgebaut und Ratsbegehren sowie Bürgerbegehren in den Ortsteilen und zur Abwahl von Bürgermeister:innen und Landrät:innen eingeführt. Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge haben wir in einem eigenen Gesetz geregelt. Alle Einwohner:innen einer Kommune ab 14 Jahren können unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft einen Einwohnerantrag stellen. Wir haben das Beteiligungsalter für Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre abgesenkt. Damit können sich nun auch die Jugendlichen an den demokratischen Prozessen beteiligen.

Wir haben das Abgeordnetengesetz so verändert, dass Thüringer Landtagsabgeordnete mit bestimmten Funktionen keine besonderen Zulagen erhalten und dieses Verbot auch für Zulagen-Zahlungen aus den Fraktionskassen gilt. Wir haben die Einrichtung einer unabhängigen Expert:innen-Kommission durchgesetzt – eine Forderung der LINKEN seit Beginn der 4. Wahlperiode -, die nun auf Beschluss des Landtags sich mit weitreichenden Reformfragen zum Thüringer Abgeordnetengesetz beschäftigt. Dazu zählen z.B. die Frage der möglichen Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung, die Einbeziehung der Abgeordneten in die sozialen Sicherungssysteme (also Eigenbeiträge zur Altersversorgung usw.) und die Gleichbehandlung der Abgeordneten mit anderen Steuerbürgern hinsichtlich ihrer mandatsbedingten Aufwendungen (Geltendmachung von Werbungskosten statt steuerfreier Aufwandspauschalen). Die Kommission soll bis zum Ende der 7. Wahlperiode dem Landtag einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zum Abgeordnetengesetz vorlegen.

In der 6. Wahlperiode wurde auf Initiative der LINKEN per Gesetz eine „Beteiligtentransparenzdokumentation“ beim Landtag eingeführt. Nun kann für jedes Gesetz genau nachvollzogen werden, welche außerparlamentarischen Akteur:innen (Organisationen/Einzelpersonen) mit welchen Inhalten und Vorschlägen am Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt haben und inwieweit diese vom Landtag im endgültigen Gesetz aufgegriffen wurden. Man spricht hier auch vom „Legislativen Fußabdruck“. In einem bundesweiten Ranking der lobbykritischen Organisation „Transparency“ belegt Thüringen mit diesem Gesetz den ersten Platz. Derzeit wird – ebenfalls auf Initiative der LINKEN - im Ausschuss Migration / Justiz / Verbraucherschutz des Landtags ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten, der die Beteiligtentransparenzdokumentation um ein umfassendes Lobbyregister ergänzen soll, damit die Einflussnahme aus dem außerparlamentarischen Bereich auch für die Arbeitsbereiche des Landtags außerhalb der Gesetzgebungsverfahren transparent offengelegt werden.

Für die Thüringer Minister:innen haben wir eine gesetzliche Karenzzeit von bis zu 24 Monaten eingeführt, damit sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nicht mehr nahtlos in einen »Lobby-Job« wechseln können. Wir behalten die praktische Anwendung dieser neuen Vorschriften kritisch im Blick und werden die entsprechende Evaluierungsklausel im Gesetz zur Weiterentwicklung dieses Antilobby-Instruments nutzen.

Wir werben als LINKE-Fraktion verstärkt dafür, auf kommunaler Ebene Beteiligungssatzungen zu schaffen, um die Menschen vor Ort sowie deren Fachkompetenz und Vorschläge verstärkt in die kommunale Arbeit einzubeziehen. Dies gelingt mit vielfältigen Instrumenten – von regelmäßigen Einwohner:innen-Versammlungen über digitale Beteiligungsplattformen und Beteiligungsbeiräte (z.B. in kommunalen Einrichtungen) bis hin zu Bürgerhaushalten. Dazu haben wir als Fraktion auch eine Musterbeteiligungssatzung entwickelt.

Im Verfassungsausschuss des Landtags ist auf Initiative der LINKEN auch ein Gesetzentwurf von LINKE, SPD und Grüne zur Weiterentwicklung der direkten Demokratie auf Landesebene in Arbeit. Kernforderung ist die Abschaffung des sogenannten Finanzvorbehalts, d.h. die Menschen in Thüringen sollen zukünftig noch weitgehender über Sachthemen abstimmen können, die Ausgaben im Landeshaushalt nach sich ziehen. Auch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen und die Einführung des Einwohner:innenantrags auch auf Landesebene sind vorgesehen. Allerdings benötigen diese geplanten Verfassungsänderungen im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Hinsichtlich mehr Beschäftigten-Mitbestimmung im öffentlichen Dienst gab es auch Reformen im Personalvertretungsgesetz und im Richter- und Staatsanwältegesetz des Landes. Die LINKE baut Regelungen aus zugunsten von Genossenschaften als basisdemokratisch organisierte Strukturen im wirtschaftlichen Bereich. Mit der Reform des Schulgesetzes wurde auch die weitere Demokratisierung in Bildung und Schule vorangebracht, weitere Schritte sollen hier folgen.