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Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht. Menschen mit Behinderungen müssen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt teilhaben und an Entscheidungen, die sie betreffen, wirksam beteiligt werden.

Erreicht unter Rot-Rot-Grün von 2014 bis 2024

  • In den Jahren von Rot-Rot-Grün wurden das Sinnesbehindertengeld erhöht, kommunale Beauftragte und Beiräte unterstützt und Barrierefreiheit stärker in Förder- und Planungsprozesse aufgenommen.
  • Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde als dauerhafte Aufgabe des Landes verankert.

Parlamentarische Arbeit seit 2024

  • Gesetzentwurf: Die Linke legte 2025 eine Novelle des Thüringer Inklusions- und Gleichstellungsgesetzes vor. Sie sollte Beteiligung, verbindliche Gütekriterien, Barrierefreiheit und die Rolle kommunaler Strukturen stärken.
  • Der Entwurf wurde im Landtag beraten; eine vertiefte Ausschussberatung fand keine Mehrheit. Die Fraktion verfolgt die Inhalte politisch weiter und hat sie unter anderem beim Kommunalen Sozialgipfel diskutiert.

Ausblick

Alle Landesgesetze, Gebäude, digitalen Angebote und Förderprogramme sollen systematisch auf Barrierefreiheit und Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft werden. Selbstvertretungen müssen von Beginn an beteiligt werden.

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