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Darum fordern wir: AfD-Verbot jetzt!

Die AfD greift Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat nicht nur rhetorisch an. Sie blockiert und delegitimiert demokratische Institutionen, verschiebt Grenzen, normalisiert völkisches, rassistisches und antisemitisches Denken, spricht von „Remigration“, macht Millionen Menschen zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse und ist Stichwortgeber für eine Welle rechter und rassistischer Gewalt. Gerade Thüringen ist dabei kein Nebenschauplatz sondern bundesweiter Treiber der Radikalisierung innerhalb der AfD. Im Nachbarland Sachsen-Anhalt zeichnet sich bereits ab, was droht, wenn die AfD an die Macht kommt: der parteipolitische Durchgriff in Verwaltung, Institutionen und demokratische Kontrollstrukturen hin zu einem autoritären Staatsumbau. Wer die Demokratie schützen will darf nicht warten bis ihre Gegner stark genug sind sie selbst abzuschaffen.

Als Die Linke im Thüringer Landtag setzen wir uns aktiv für ein Verbot der extrem rechten AfD ein. Die Prüfung eines AfD-Verbots ist längst überfällig. Schon vor über einem Jahr haben wir einen Antrag eingereicht, damit sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für ein AfD-Verbot einsetzt: parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/101669/einleitung_eines_parteiverbotsverfahrens_gegen_die_afd.pdf. Wir haben errreicht, dass erstmals in Deutschland eine Anhörung zur Prüfung eines AfD-Verbots beschlossen wurde. Der Justizausschuss hat eine schriftliche und mündliche Anhörung eingeleitet. Das schriftliche Anhörungsverfahren läuft bis Ende August. Am 30.09.2026 soll zudem eine mündliche Anhörung mit Expert*innen im Landtag stattfinden, die öffentlich sein wird.

Warum wir die AfD für eine Gefahr für die Demokratie halten - einige Beispiele (nicht nur) aus Thüringen:

Diverse Behörden und Gerichte haben den demokratiefeindlichen Charakter der AfD immer wieder bestätigt. Aktuell steht die AfD bundesweit und in 11 Bundesländern unter Beobachtung der Verfassungsschutzämter, weil sie als “Verdachtsfall” oder “gesichert rechtsextrem” gilt. Die Behörden bestätigen damit in der Regel Nachträglich, was Expert*innen und die Zivilgesellschaft schon sehr lange sagen. Die Thüringer AfD wurde als erster Landesverband bundesweit schon 2018 zum Fall für den Verfassungsschutz.

Auch durch Gerichte wurden diese Einschätzungen regelmäßig bestätigt. Zum Beispiel hat das Oberverwaltungsgericht Weimar die Verfassungsfeindlichkeit der Thüringer AfD bestätigt. Das Thüringer Innenministerium sieht in einem Gutachten sogar  eine “kämpferisch-aggressive Haltung” der Thüringer AfD gegen die Demokratie. In Sachsen-Anhalt wurde diese Einschätzung auch vor Gericht bestätigt. Die Folge: Diversen AfD-Mitgliedern wurden dort durch die Gerichte die Waffen entzogen. In Thüringen ist die Bewaffnung der AfD hingegen weiter eine echte Gefahr - siehe unten. In Thüringen ist die Bewaffnung der AfD hingegen weiter eine echte Gefahr - siehe unten.

Auch aus anderen Bundesländern gibt es eindeutige Gerichtsurteile: Der Ausschluss eines AfD-Kandidaten von der Wahl zum Oberbürgermeister in Ludwigshafen wurde bisher von allen Gerichten bestätigt. Dass die damalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer vor der AfD gewarnt und zu einer Demonstration gegen die AfD aufgerufen hat wurde vom dortigen Verfassungsgericht als zulässig anerkannt. Der Grund: Weil es sich bei der AfD um eine Verfassungsfeindliche Partei handelt, sind Regierungen eigentlich “nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet” sich mit ihnen zu befassen um die Demokratie zu schützen.

Abgeordnete der Thüringer AfD im Landtag und im Bundestag wurden in der Vergangenheit immer wieder vor Gericht verurteilt. Einige Beispiele:

Björn Höcke, Landesvorsitzender der Thüringer AfD und Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag,

wurde gleich zwei mal wegen dem Verwenden einer SA-Parole bei öffentlichen Auftritten verurteilt. Im Wahlkampf 2024 hat er regelrecht damit geprahlt, wie oft seine Immunität schon aufgehoben wurde. Fallen Gerichtsurteile nicht so aus, wie Björn Höcke das gerne hätte, dann stellt er gerne die Neutralität der Gerichte und der Justiz insgesamt in Frage oder baut eine Drohkulisse auf, indem er öffentlich die Namen von Staatsanwält*innen verbreitet, die ihm nicht genehm sind. 

Wiebke Muhsal, parlamentarische Geschäftsführerin der AfD im Thüringer Landtag,

wurde wegen Betrug zum Nachteil des Thüringer Landtags verurteilt. Sie hatte den Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin vordatiert und so zu Unrecht tausende Euro Steuergelder vom Landtag kassiert.

Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter der AfD aus Gera, Mitglied des Bunesvorstands der AfD,

beleidigte eine Journalistin des Spiegel immer wieder als “Faschistin”, weil ihm ihre Berichterstattung nicht gefielt. Er wurde mehrfach zur Zahlung von Ordnungsgeldern in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro verurteilt. Ein Verfahren zu einem weiteren Strafbefehl über 20.000 Euro wird demnächst vor dem Amtsgericht in Gera verhandelt.

Torsten Czuppon, Landtagsabgeordneter der AfD im Thüringer Landtag,

war vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter als Polizist tätig. Während seiner Zeit als Polizist zog er sich für eine Fortbildung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt der Neonazi-Marke “Thor Steinar” an. Die richtige Konsequenz: Ihm wurde Hausverbot erteilt und ein Disziplinarverfahren wurde gegen ihn eingeleitet. Wenige Tage nachdem er davon erfuhr stellte er selbst eine Anzeige gegen die Mitarbeiter der Gedenkstätte Buchenwald - und teilte sich gleich selbst zu, diese Anzeige zu bearbeiten. Das Landgericht Erfurt stellte fest: Sowas nennt man “Verfolgung Unschuldiger”. Czuppon wurde für diesen Missbrauch seiner Position als Polizist zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. Mit dem besagten T-Shirt der Neonazi-Marke wurde Czuppon auch später mehrfach gesehen: Etwa bei einem Parteitag in Hannover und sogar in einer Sitzung des Thüringer Landtags.

Immerhin: Mit seinem Verhalten ist Czuppon vermutlich ein Vorbild dafür, wie die AfD sich einen “Rechts”staat unter ihrer Führung vorstellt. 

Dass AfD-Abgeordnete wie Stephan Brandner gerne andere ohne jeglichen Anhaltspunkt als “Faschisten” beleidigt, hält andere AfD-Abgeordnete nicht davon ab, regelmäßig Anzeige zu erstatten, wenn ihnen die Meinungen anderer nicht passen.

Björn Höcke zum Beispiel versucht immer wieder durch die Polizei und die Justiz unterbinden zu lassen, dass er als Nazi bezeichnet wird. Das Ergebnis ist immer das gleiche: Die Aussage ist von der Meinungsfreiheit geschützt, weil sie im Fall Höcke auf Tatsachen beruht. Die Verfahren werden eingestellt. In Thüringen hat die Aussage “Björn Höcke ist ein Nazi” alleine in keinem einzigen Fall zu einer Verurteilung geführt. Erst kürzlich wurde erneut ein Ermittlungsverfahren gegen eine “Oma gegen Rechts” in Sachsen-Anhalt eingestellt, die bei den Protesten gegen den dortigen Parteitag der AfD die Aussage “Björn Höcke ist ein Nazi” gezeigt hatte. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Schon im Jahr 2019 hatte das Verwaltungsgericht Meiningen geurteilt, dass die Bezeichnung von Höcke als Faschisten ein Werturteil ist, das “nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht”. Bezüglich der konkreten Parole “Björn Höcke ist ein Nazi” wurde im Juni 2023 ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingestellt. In der Begründung dazu heißt es, Höcke habe sich “in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten. Ferner hat er sich wiederholt zu den historisch verbürgten Verbrechen des Hitler-Regimes in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 geäußert, die [...] als Relativierung dieser Verbrechen verstanden wurden [...] Unter diesen Umständen stellt alleine die Bezeichnung des Betroffenen als Nazi keine Beleidigung, sondern ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil dar, das im Rahmen des politischen Diskurses von der in Artikel 5 Grundgesetz verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt ist”.

Zu dieser Einschätzung kam die Staatsanwaltschaft in Frankfurt an Main übrigens schon bevor Björn Höcke mehrfach wegen der öffentlichen Verwendung einer SA-Parole verurteilt wurde.

In der letzten Wahlperiode gab es im Thüringer Landtag einen Untersuchungsausschuss zu politisch motivierter Gewalt. Es wurden Berge an Akten gesichtet und ausgewertet und eine ganze Reihe von Expert*innen zum Thema angehört. In seinem Abschlussbericht hält der Untersuchungsausschuss im gemeinsamen Wertungsteil fest: “Die Sachverständigen haben aufgezeigt, dass sich in Thüringen über Jahrzehnte hinweg eine Vielzahl rechtsextremer Strukturen gebildet haben, die oftmals — trotz ideologischer Differenzen — miteinander agieren und eine „Mosaik-Rechte“ ergeben. Relevante Teile der AfD sind in dieser Funktion Wegbereiter politisch motivierter Straftaten” (S.657 des Abschlussberichts)

Die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag hält in ihrem Sondervotum zum Untersuchungsausschuss ergänzend Fest: “Die AfD war und ist parlamentarischer Arm der extremen Rechten in Thüringen. Sie nimmt innerhalb der dargestellten ‘Mosaikrechten’ einen zentralen Platz ein und ist selbst für gewaltbereite Strukturen ein wichtiger Bezugspunkt. Die AfD ist in Thüringen Wegbereiter politisch motivierter Straftaten. Durch ihre Präsenz im parlamentarischen Raum findet eine enorm gefährliche Normalisierung extrem rechter, völkischer und rassistischer Positionen statt. Eines der zentralen Ergebnisse des Untersuchungsausschusses ist, dass eine weitere Normalisierung der AfD unbedingt verhindert werden muss” (S.113 des Sondervotums).

Auch auf die Rolle der AfD für den extrem rechten Mord an Dr. Walter Lübcke geht das Sondervotum ein. So heißt es dort: “Darüber hinaus war die extreme Rechte auch als Stichwortgeber und radikalisierungs-Motor für Stephan Ernst, den Mörder von Dr. Walter Lübcke relevant. Ernst war Mitglied der ‘Artgemeinschaft’ und mindestens noch 2011 bei Veranstaltungen von Thorsten Heise in Thüringen anwesend. 2016 tätigte Stephan Ernst eine Spende für den Thüringer Landesverband der AfD, er war auf mehreren Demonstrationen der AfD in Thüringen und schloss sich 2018 dem so genannten ‘Trauermarsch’ in Chemnitz an, an dessen Spitze Björn Höcke lief. 2018 wurde Ernst für die AfD im Wahlkampf aktiv und besuchte auch Veranstaltungen der AfD in Nordhessen. Am 01.06.2019 erschoss er Dr. Walter Lübcke auf dessen Terrasse” (S.44 des Sondervotums).

Was es bedeutet, wenn die AfD staatliche Verantwortung bekommt, konnte man nach der Wahl des AfD-Politikers Robert Sesselmann zum Landrat im Thüringischen Sonneberg beobachten: Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich der Landkreis zu einem Brennpunkt rechter und rassistischer Gewalt in Thüringen, was durch Zahlen von ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen dokumentiert und belegt wurde.

Eine Anfrage der Linken im Thüringer Landtag aus dem Juni 2026 hat ergeben: Die Behörden in Thüringen wissen von 55 Personen, die sie der AfD zurechnen und die legal Schusswaffen besitzen dürfen. Zusammen verfügen diese Personen über 65 Kurz- und 108 Langwaffen, also 171 Schusswaffen.

Zudem sind sechs Personen mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis bekannt, wovon in keinem einzigen Fall gegen Erlaubnisinhaber ein Rücknahme-, Widerrufs- oder sonstiges Entziehungsverfahren geführt wurde. Hinzu kamen 18 Personen mit Kleinem Waffenschein

Waffen und Sprengstoff in den Händen von Anhängern einer demokratie- und verfassungsfeindlichen Partei halten wir für eine enorme Gefahr für die Sicherheit der Menschen in Thüringen. Zudem dies die Zahlen sind, nachdem in den letzten Jahren schon eine ganze Reihe von Verfahren liefen, um AfD-Mitgliedern die Waffen zu entziehen.

Die AfD will die Demokratie von rechts abschaffen. Dafür arbeitet sie auch aktiv daran die Erinnerung an den Nationalsozialismus und die Verbrechen der Nazis und der deutschen Wehrmacht umzudeuten, zu verwischen und zu relativieren. Einige Beispiele:

Im Dezember 2025 hatte die Thüringer AfD zum Beispiel in einem Antrag zur Pflege von Kriegsdenkmälern als Forderung aufgestellt: “die Fokussierung offizieller Zeremonien zum Volkstrauertag auf das Gedenken an die deutschen Opfer, denen dieser Tag gewidmet ist”. Wen die AfD damit meint - und vor allem: wen sie damit nicht meint - wurde dann bei der Rede von Thomas Benninghaus aus der Thüringer AfD-Landtagsfraktion deutlich, als er sagte: “In einigen Städten Thüringens werden auf Gehwegen sogar goldene Steine eingebaut, […] während unsere traditionellen Gedenkstätten dem Vergessen preisgegeben sind”. Mit den “goldenen Steinen” spricht Benninghaus das Projekt “Stolpersteine” an, mit dem in vielen Städten an die Opfer des Nationalsozialismus und insbesondere des Holocaust, gedacht wird. Für die AfD scheinen diese Opfer nicht zu den “deutschen Opfern” zu gehören, an die mit “unseren traditionellen Gedenkstätten” erinnert werden soll. Sie wiederholen damit den gesellschaftlichen Ausschluss genau der Menschen, die schon von den Nazis ausgegrenzt und als “Fremdvölkische” oder als “Volksschädlinge” verfolgt und ermordet wurden.

Als es im Mai 2026 dann im Thüringer Landtag wieder um Kriegsdenkmäler ging hob der AfD-Landtagsabgeordnete Marek Erfurth als ein positives Beispiel einen Gedenkort für deutsche Soldaten auf Kreta hervor, an dem “die soldatischen Leistungen” der Wehrmachtssoldaten auf Kreta geehrt würden. Während der Besetzung Kretas durch die deutsche Armee von 1941 bis 1945 wurden dort grausamste Massaker an der Zivilbevölkerung verübt. Darauf angesprochen erklärte Erfurth, er könne “erbrachte soldatische Leistungen trennen von dem, was Sie alles mit angesprochen haben […] Aber die soldatische Leistung, natürlich kann man die ehren”. So sieht als die Vorstellung der AfD vom Gedenken an den zweiten Weltkrieg aus: Verbrechen und Gräueltaten werden von der Erinnerung “getrennt”, die Opfer, die die AfD nicht als “deutsche Opfer” sehen möchte, werden aus dem Gedenken ausgeschlossen, während man die Täter ehren will. 

An dieser Stelle ist auch Torsten Czuppon wieder zu nennen, der seit 2019 Landtagsabgeordneter der AfD in Thüringen ist und davor als Polizist tätig war. Er war in dieser Zeit unter anderem für Frontex in Griechenland im Einsatz und für die Wasserwerfer bei der Thüringer Polizei zuständig, verlor diesen Posten aber, nachdem er im Internet unter anderem über den „vergessenen Völkermord der Alliierten an den Deutschen“ fabulierte. Dass er sich 2023 in einem Video der AfD-Fraktion völlig unkritisch bei einem Besuch der von Holocaustleugnern betriebenen “Gedächtnisstätte Guthmannshausen” filmen lässt, passt da ins Bild.

Solche Vorstellungen sind in der Thüringer AfD ganz auf der Linie ihres Vorsitzenden, des Geschichtslehrers Björn Höcke, der über viele Jahre die Umdeutung der deutschen Geschichte immer wieder zu seinem Programm erklärt hat. Schon 2017 forderte Höcke eine “erinnerungspolitische Wende um 180 Grad”.  Entsprechend dreht Höcke im Bezug zum zweiten Weltkrieg Täter und Opfer einfach um: “Man wollte uns mit Stumpf und Stil vernichten, man wollte unsere Wurzeln roden. Und zusammen mit der dann nach 1945 begonnenen systematischen Umerziehung hat man das dann auch fast geschafft”. Im selben Jahr erklärte Höcke dann sogar in der internationalen Presse “Das Problem ist, dass Hitler als absolut böse dargestellt wird. Aber selbstverständlich wissen wir, dass es in der Geschichte kein Schwarz und Weiß gibt“. Auch die Verbrechen des Nationalsozialismus versucht Höcke mit längst widerlegten Behauptungen umzudeuten. In einem kürzlich erschienenen Podcast behauptet Höcke etwa: “Ich möchte aber feststellen, es ist nicht im deutschen Namen passiert. Es ist unter den Bedingungen einer Diktatur passiert, und es wurde ein Riesen-Geheimnis darum gemacht […] dieses Verbrechen ist nicht im Namen des deutschen Volkes passiert”. Dass die deutsche Bevölkerung zu großen Teilen nicht nur vom Holocaust gewusst hat sondern sich auch aktiv an der Ausgrenzung und Entrechtung insbesondere der Jüdinnen und Juden beteiligt und sich zum Teil auch daran bereichert hat sind Tatsachen, die Höcke aus seiner Geschichtsschreibung streichen will. 

Das Verhältnis der AfD zur deutschen Geschichte drückt sich aber nicht nur in den Aussagen ihrer Funktionär*innen aus. Selbst das Wahlprogramm der Thüringer AfD wurde mit einer Überschrift versehen, die eine minimale Abwandlung genau der SA-Parole darstellt, für deren Verwendung Höcke mehrfach verurteilt wurde. Dem Wahlprogramm vorangestellt wurde dann noch ein Lied eines völkischen Vordenkers des Nationalsozialismus. 

Wie die Thüringer AfD mit demokratischen Institutionen und Verfahren umzugehen gedenkt, wenn man ihr die Möglichkeit dazu gibt, hat sie zum Beispiel bei der ersten Sitzung des Thüringer Landtags in der aktuellen Wahlperiode gezeigt. Die erste Sitzung des neu gewählten Landtags wurde vom so genannten “Alterspräsidenten” geleitet. Also vom ältesten Abgeordneten des neuen Landtags. Dies war Jürgen Treutler von der AfD. 

Dass die AfD den Alterspräsidenten stellte war sehr wahrscheinlich kein Zufall. Treutler wurde erst im Juni 2024 zum Direktkandidaten im Wahlkreis Sonneberg I benannt nachdem der bisher von der AfD dort aufgestellte Kandidat spontan seine Kandidatur niederlegte. Zu diesem Zeitpunkt war schon absehbar, dass Treutler als Alterspräsident die erste Sitzung leiten wird, sofern er das Direktmandat in Sonneberg gewinnt. Dass er zu diesem Zeitpunkt strategisch zu genau diesem Zweck von der AfD in Sonneberg aufgestellt wurde, liegt daher nahe. 

Seine Position als Alterspräsident, der die Sitzung leitet, nutzte Treutler in der ersten Sitzung dazu dem frisch gewählten Parlament mehrfach rechtswidrig seine Rechte zu verweigern. Die AfD wollte damit erzwingen, dass sie den Landtagspräsidenten stellen können. Erst das Verfassungsgericht konnte Treutler dazu zwingen seine rechtswidrige Blockade des zentralen Organs der Thüringer Demokratie zu beenden. Bis dahin hatte die AfD den Thüringer Landtag über mehrere Tage lahmgelegt.

Damit hatte die AfD deutlich gezeigt, was sie von demokratischen Institutionen wie dem Parlament und den Regeln einer parlamentarischen Demokratie hält: Sie möchte sie nur so lange anwenden, wie sie ihr nutzen und allen anderen die ihnen zustehenden Rechte verwehren.

Gerade mit dem Parlament als zentralem Organ der Demokratie scheint die AfD Probleme zu haben. In der aktuellen Wahlperiode hat die AfD zum Beispiel einen “Verwaltungsskandal” herbeigeredet und versucht die Verwaltung des Thüringer Landtags ins Zwielicht zu ziehen. Hintergrund waren Verfahrensfragen zur Beschlussfassung in einem Untersuchungsausschuss bei denen die Landtagsverwaltung ausgeführt hatte, dass auch ein anderes Verfahren als das bisher angewandte rechtlich möglich ist. In dem von der AfD deshalb konstruierten “Verwaltungsskandal” warf sie der Landtagsverwaltung daraufhin vor, rechtswidrig gehandelt zu haben und stellte die Neutralität der Verwaltung insgesamt in Frage. Das Demokratieverständnis der AfD scheint zu sein, dass alles, was nicht dem Willen der AfD entspricht eigentlich Verboten ist und es gegen gegen die “Neutralität” verstößt etwas anders zu sehen als die AfD.

Überhaupt scheint die AfD Thüringen sich immer wieder an den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats zu stören. Treffen Gerichte oder Staasanwält\*innen nicht die Entscheidungen, die die AfD für richtig hält stellen sie die Unabhängigkeit oder Neutralität der Justiz in Frage oder es wird eine Drohkulisse aufgebaut, indem die Namen z.B. von Staatsanwält\*innen öffentlich verbreitet werden, wie weiter oben schon ausgeführt wurde.

Die AfD versucht unter anderem mittels zahlreicher kleine Anfragen demokratische und antifaschistische Organisationen zu durchleuchten und zu diskreditieren. Schon seit sie im Thüringer Landtag sitzen bringen sie Anfragen zum Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ein und machen keinen Hehl daraus, dass es ihnen einen Dorn im Auge ist. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bündnis "Zusammenstehen" vor dem Hintergrund des AfD-Bundesparteitages zu Protesten für eine "offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft" eintreten, versuchen sie mit detaillierten Anfragen einzuschüchtern.

Dabei suggerieren sie häufig es gäbe ein "Neutralitätsgebot", welches keine Wertungen gegenüber menschenfeindlichen Aussagen zulasse. Sie versuchen damit insbesondere Lehrende und politische Bildner*innen mundtot zu machen, die ihren Auftrag als Vermittler*innen von Verfassungsprinzipien wie der Menschenwürde und Gleichberechtigung ernst nehmen und über die extrem rechten Positionen der AfD aufklären.

Aktuelle Antworten auf Anfragen zur AfD und den AfD-Bundesparteitag der Fraktion Die Linke

Die Landesregierung hat im Juni 2026 mitgeteilt, dass 55 Mitglieder der Thüringer AfD über 171 Kurz- und Langwaffen verfügen. Zudem waren sechs Personen mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis bekannt, wovon in keinem einzigen Fall gegen Erlaubnisinhaber ein Verfahren geführt wurden. Hinzu kommen 18 Personen mit Kleinem Waffenschein.

Die Erfurter Messe ist zu 100% in Besitz des Freistaats Thüringen. In ihrer Antwort bestätigt die Landesregierung nochmals, dass der Freistaat Thüringen der alleinige Gesellschafter der Messer Erfurt ist. Und: “ Der Gesellschafterversammlung einer GmbH steht ein direktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsleitung zu […] Sie kann damit unmittelbar in die Führung der Geschäfte eingreifen”. Mitglieder der Landesregierung sitzen darüber hinaus auch im Aufsichtsrat der Messe und sollen unter anderem prüfen, ob die Tätigkeiten der Messe sich im Rahmen der “Eigentümerziele” bewegen. Der Aufsichtsrat ist auch “in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Beteiligung einzubinden und hat bei Fehlentwicklungen in der Geschäftsführung einzuschreiten und die Beseitigung der Mängel zu überwachen”.

Mit dem AfD-Bundesparteitag in der Messe ein extrem rechtes Großevent stattfinden zu lassen und damit verbunden auch Massenproteste und einen umfangreichen Polizeieinsatz auszulösen ist nach unserer Auffassung eine grundlegende Entscheidung bei der sich auch die Frage stellt, ob genügend getan wurde, um die “Eigentümerziele” zu berücksichtigen. Immerhin: Jedes Jahr fließen Steuermittel in Millionenhöhe an die Messe. 2025 waren es z.B. 9.250.000€. Steuergeld mit dem nun die Durchführung eines extrem rechten Großevents ermöglicht wurde.

 

Wir haben die Landesregierung gefragt, wie die Hausordnung der Messe Erfurt und die vertraglichen Pflichten beim AfD-Bundesparteitag tatsächlich durchgesetzt werden. Ausgangspunkt ist ein deutlicher Widerspruch: Die Messe Erfurt bekennt sich zu einer „weltoffenen, toleranten Veranstaltungskultur“ und untersagt rassistische, extremistische, menschenverachtende, nationalsozialistische oder vergleichbare Propaganda und Materialien. Zugleich findet dort der Bundesparteitag einer Partei statt, deren Thüringer Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Die Antwort der Landesregierung betont vor allem, dass eine nicht verbotene Partei nicht allein wegen ihrer politischen Ausrichtung ausgeschlossen werden darf. Gleichzeitig stellt sie klar: Genehmigungen verdrängen die Verbote der Hausordnung nicht automatisch und bei konkreten Rechtsverstößen, Gefahren oder vertraglichen Verstößen kann eingeschritten werden. Kritisch bleibt zudem Zum konkreten Vertragsabschlussprozess und zu praktischen Maßnahmen bleibt die Antwort ausweichend. Für uns ist klar: Das Parteienprivileg darf kein Freibrief sein. Die Messe darf ihre Hausordnung beim AfD-Parteitag nicht zur bloßen Fassade machen.

Die Landesregierung gibt in der Antwort an, dass im Kontext des AfD-Bundesparteitages ein “kommunikatives und deeskalierendes Handeln die Basis der jeweiligen Lagebewältigung darstellt”. Daraus leite sich ein behördliches Handeln ab, dass als “differenziert” und “stufenweise” beschrieben wird.

Wie die Landesregierung bestätigt, sind Sitzblockaden erlaubt und von der Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hervor.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung unternimmt um unverhältnismäßige Kesselungen von Demonstrierenden zu verhindern antwortet diese lediglich, dass sich die Polizei ja an die Gesetze zu halten habe und daher sicher alles richtig machen werde.

In Behördensprache klingt das so: “Die in den Fragestellungen bereits angesprochenen beziehungsweise aufgezählten erforderlichen Bewertungen und Handlungsweisen in Bezug auf Einzelfallprüfungen, klare Differenzierungen sowie individuelle Bedarfe von Personen sind durch die diesbezügliche Rechtslage vorgegeben. Insofern sind die Beachtung und deren Umsetzung zwingend und den polizeilichen Maßnahmen immanent”.

Wir haben die Landesregierung nach den Kapazitäten und Vorgaben im Bereich des Gewahrsams gefragt, die für das Wochenende des AfD-Bundesparteitags bereitgehalten werden. Wir haben keine Antwort zu konkreten Kapazitäten erhalten. Auf die Frage zu Vorgaben bei der Gewahrsamnahme antwortet die Landesregierung, dass die Einsatzleitung der Polizei dafür verantwortlich ist, dass die “gesetzlichen Anforderungen an Verhältnismäßigkeit, Dauerbegrenzung, richterliche Kontrolle, Dokumentation sowie menschenwürdige Unterbringung einschließlich medizinischer Versorgung, Toiletten- und Trinkwasserversorgung” eingehalten werden und die “besondere Schutzbedürfnisse von Minderjährigen und vulnerablen Personen berücksichtigt werden.” Konkrete Vorgaben werden nicht genannt.

Wir haben die Landesregierung gefragt, welche Rechtsgrundlagen sie für den Polizeieinsatz zum AfD-Bundesparteitag anlegt und an die eingesetzten Polizist*innen vermittelt. Gerade bei länderübergreifenden Großeinsätzen ist sicherzustellen, dass alle eingesetzten Kräfte nach den im Freistaat Thüringen geltenden Rechtsgrundlagen, den Vorgaben der zuständigen Einsatzleitung sowie der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung handeln. Als rechtliche Grundlage nennt die Landesregierung in ihrer Antwort das Grundgesetz, das Polizeiaufgabengesetzt, das Versammlungsgesetz, das Strafgesetzbuches, die Strafprozessordnung und einschlägige Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten. Alle in Erfurt eingesetzten Einsatzkräfte unterstehen während dem Einsatz der Thüringer Einsatzleitung. Laut Landesregierung finden bereits im Vorfeld umfassende Einweisungen statt, um eine einheitliche Rechtsanwendung der eingesetzten Polizist*innen sicherzustellen.

Die Landesregierung teilt in der Antwort auf unsere Dringlichkeitsanfrage mit „Kontrollen und sonstige Maßnahmen gegenüber mobilen Protest- und Kunstfahrzeugen dürfen nicht selektiv, unverhältnismäßig oder mit dem Ziel erfolgen, die Teilnahme an friedlichen Gegenversammlungen zu erschweren oder zu verhindern.“

Aus Sicht der Landesregierung gilt die Pressefreiheit im Umgang mit rechten Streamern nicht absolut. Sie muss immer im konkreten Fall mit anderen Rechtsgütern abgewogen werden. Als maßgebliche Rechtsgüter, die der Pressefreiheit entgegenstehen können nennt die Landesregierung “konkrete Rechtsverletzungen oder Gefahrenlagen, etwa durch strafbares Verhalten, erhebliche Störungen des Versammlungsablaufs oder sonstige Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit […] Die Grenze zu polizeilich relevanten Störungen der Versammlung kann überschritten sein, wenn einzelne Personen aus dem Versammlungsgeschehen gegen ihren Willen in Nahaufnahme gefilmt, zu Gesprächen gedrängt, provoziert oder gezielt identifizierbar gemacht werden.”

Die Presse- und Medienfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ist ein zentrales Grundrecht und auch bei politischen Veranstaltungen, Versammlungen und polizeilichen Einsatzlagen wirksam zu schützen. Auf unsere Dringlichkeitsanfrage zum Schutz der Pressefreiheit antwortet die Landesregierung, dass die mögliche Gefährdung von Medienschaffenden in der polizeilichen Einsatzplanung berücksichtigt wird. Im Bereich der Messe werden laut Landesregierung Medienschutzzonen eingerichtet und Medienschutzkräfte im Innenstadtbereich und bei der Messe eingesetzt, die für Medienschaffende Ansprechbar und telefonisch erreichbar sein sollen. Außerdem teilt die Landesregierung mit, dass die eingesetzten Polizeibeamt*innen im Vorfeld für den Schutz von Medienschaffenden sensibilisiert, Gespräche mit den Gewerkschaften der Medienschaffenden geführt werden und auf der Website der Polizei ein FAQ mit einem Bereich für Medienschaffende zu finden ist: https://polizei.thueringen.de/einsatzwochenende-im-juli-2026

 

Die Landesregierung bestätigt auf unsere Dringlichkeitsanfrage: Bürger*innen dürfen polizeiliche Maßnahmen im öffentlich zugänglichen Raum grundsätzlich mit Bild- und Tonaufnahmen dokumentieren, solange die Maßnahme nicht behindert wird, keine Rechte Dritter verletzt werden und kein nichtöffentlich gesprochenes Wort unbefugt aufgezeichnet wird. Das ist wichtig, denn solche Aufnahmen können helfen, staatliches Handeln zu kontrollieren und Rechte von Betroffenen durchzusetzen. Umso problematischer ist, dass die Landesregierung zugleich einräumt: Allgemeine Vorgaben für die Thüringer Polizei gibt es dazu bisher nicht. Ob eine klarstellende Weisung, Handreichung oder Fortbildung kommt, ist weiter offen. Gerade bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag braucht es aber klare Ansagen: Wer Polizeimaßnahmen rechtmäßig dokumentiert, darf nicht eingeschüchtert oder mit willkürlichen Maßnahmen überzogen werden.

Wir haben die Landesregierung gefragt, welche Bild-, Video-, Luftbild- und sonstige technische Datenerhebung die Polizei rund um den AfD-Bundesparteitag plant. Die Antwort ist ausweichend: Unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen verweigert die Landesregierung jede konkrete Auskunft zu Umfang, Technik, Fahrzeugen oder Luftfahrzeugen. Gerade bei einem Großeinsatz mit vielen friedlichen Protestierenden, Journalistinnen und parlamentarischen Beobachterinnen ist das problematisch. Wer Grundrechte schützen will, muss auch transparent machen, wann und wie tief der Staat in diese Grundrechte eingreift. Wichtig ist zugleich: Die Landesregierung bestätigt, dass Versammlungen grundsätzlich nicht videografiert werden dürfen. Am Erfurter Anger soll die Videoaufzeichnung bei Versammlungen 30 Minuten vor Beginn bis 30 Minuten nach Ende unterbrochen werden; Zu- und Abwege unterliegen dem Schutz des Versammlungsrechts. Wie das wirksam am Anger an diesem Wochenende gelingen soll bleibt fraglich. Wir werden darauf drängen, dass diese Vorgaben konsequent eingehalten werden.

Wir haben die Landesregierung gebeten, klarzustellen, ob Betroffene polizeilicher Maßnahmen in der Praxis verlangen können, dass eine Bodycam dauerhaft Bild und Ton aufzeichnet. Die Antwort bestätigt: Diese Möglichkeit besteht nach § 33a PAG „in vollem Umfang“. Das ist ein wichtig für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und den Schutz Betroffener bei Polizeimaßnahmen. Gleichzeitig erklärt die Landesregierung aber, dass es keine weiterführenden internen Vorgaben und keine Dokumentationspflicht gibt. Damit dieses Recht im Einsatzalltag zuverlässig wirkt, braucht es klare praktische Standards: Betroffene müssen wissen, dass sie eine Aufzeichnung verlangen können und die Umsetzung muss nachvollziehbar sein. Sie müssen auch Betroffene schützen, Kontrolle ermöglichen und nachprüfbar machen, warum bei Zwang nicht aufgezeichnet wurde. Die Landesregierung muss hier klare Vorgaben schaffen. Zudem setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass endlich das automatische Aufzeichnen beim Ziehen der Schusswaffe umgesetzt wird.

Zum Umgang mit Bodycams antwortete die Landesregierung, dass Betroffene in einer polizeilichen Maßnahme jederzeit das Recht haben die Aufzeichnung der Maßnahme mittels der Bodycam zu verlangen, wenn Polizist*innen mit einer solchen ausgestattet sind. Gut zu wissen: Wird bei einer Bodycam die Aufnahme gestartet, werden auch die Aufnahmen von 30 Sekunden vor Aufnahmestart mit gespeichert.

Wollen Polizist*innen selbst die Bodycam aktivieren müssen sie berücksichtigen, dass dies “zu einer Verstärkung von aufkommenden oder schon bestehenden Konfliktpotentialen führen” kann.

 

Wir haben die Landesregierung gefragt, wie sie mit der parlamentarischen Beobachtung der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag umgehen wird und welche Maßnahmen sie ergreift um die Arbeit parlamentarischer Beobachter*innen zu ermöglichen. Die Landesregierung antwortet, dass die Abgeordneten “nicht willkürlich oder gezielt an der Mandatsausübung gehindert werden [dürfen]. Solange sich die Abgeordneten gesetzeskonform verhalten und nicht selbst Anlass für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen geben, ist die Anwesenheit zur Beobachtung hinzunehmen”. Bezüglich konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung der parlamentarischen Beobachtung antwortet die Landesregierung lediglich, dass die eingesetzten Kräfte abhängig von ihr Funktion und ihres Einsatzes über die rechtlichen Grundlagen und Bedeutung der parlamentarischen Beobachtung informiert werden.

Wir haben die Landesregierung gefragt, ob Rettungsdienst, Feuerwehr, Sanitätsdienste und Polizei ausreichend auf die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag vorbereitet sind. Die Antwort bestätigt: Erfurt geht von friedlichen Gegenprotesten aus, erhöht wegen der erwarteten hohen Zahl an Teilnehmenden die Ressourcen von Feuerwehr und Rettungsdienst und informiert Katastrophenschutz sowie angrenzende Landkreise. Das ist wichtig, zeigt aber auch, dass die Behörden selbst mit einer besonderen Lage rechnen. Unbefriedigend bleibt, dass die Landesregierung die sanitätsdienstliche Absicherung angemeldeter Versammlungen vor allem den Veranstalter*innen zuschiebt. Versammlungsfreiheit darf aber nicht an fehlendem Wasser, fehlenden Toiletten, langen Absperrungen oder unklar erreichbarer medizinischer Hilfe scheitern. Wer polizeiliche Maßnahmen verantwortet, muss auch sicherstellen, dass Rettungswege, Erste Hilfe und Hilfe nach Pfefferspray-Einsätzen jederzeit erreichbar bleiben. Wir werden kritisch beobachten, ob die Einsatzpraxis Protest schützt statt ihn faktisch zu erschweren. Immerhin: Die Regierung räumt ein: auch die Polizei muss in Fällen akuter Atemwegsbeschwerden „nach Pfefferspray-Einsätzen unmittelbar Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten und gegebenenfalls eine ärztliche Versorgung zu veranlassen“.

Wie läuft das AfD-Verbotsverfahren

Wie läuft das AfD-Verbotsverfahren?

Sie haben jahrelang getestet, wie weit man den Rechtsstaat reizen kann.
Jetzt testet der Rechtsstaat zurück.

Die ersten Hürden für ein AfD-Verbotsverfahren sind genommen. Aber bevor jetzt jemand enttäuscht fragt: „Und wann passiert endlich was?!“ — willkommen in Deutschland, wo selbst Demokratieverteidigung erst durch gefühlt 14 Ausschüsse, 3 Anträge und endlose Tagesordnungspunkte muss. 🫠

Was im Thüringer Landtag jetzt konkret passiert, warum das wichtig ist und was DU tun kannst, erklärt Katharina im Reel.

Kurz gesagt:
Es wird nicht glamourös.
Aber notwendig.

Reden zum Antrag im Plenum vom Mai 2025

Christian Schaft, Fraktionsvorsitzender, und Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus

Grafiken zum Download

Vortrag & Diskussion mit Chan-jo Jun

Dienstag, 23. Juni 2026, 18:30 Uhr

AfD Verbot jetzt! Warum ein Verbot der AfD sinnvoll und möglich ist – und was wir in Thüringen dafür tun

Die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag lädt zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein. Als Gast referiert Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Er gehört zu den profiliertesten juristischen Stimmen, die in einem Verbotsverfahren unabhängig vom Ausgang einen Nutzen für die Demokratie sehen, da das Prüfungsverfahren Anpassungsprozesse in Gang setzt, die entweder zu einer weiteren Radikalisierung und damit zu einem Verbot oder zu einer Abspaltung und Demokratisierung führen können. Unter Umständen kann die Einleitung des Verfahrens von einer Ermessensreduktion bestimmt sein.

Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag wird den Antrag der Thüringer Linksfraktion zum Verbot der AfD vorstellen und den Abend moderieren.

An diesem Abend wollen wir diskutieren: Welche Voraussetzungen hat ein Parteiverbot nach Artikel 21 Grundgesetz? Welche Rolle spielen Programmatik, öffentliche Äußerungen, Landesverbände und Führungspersonen? Warum ist die politische Stärke der AfD kein Argument gegen ein Verfahren? Was bedeutet wehrhafte Demokratie konkret für Thüringen und was können wir alle tun?

Dienstag, 23. Juni 2026, 18:30 Uhr

Franz Mehlhose Kultur & Café: Löberstraße 12, 99084 Erfurt

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Transparenzhinweise

Transparenzhinweise zur Plakatkampagne finden Sie unter www.die-linke-thl.de/targeting

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