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Eine starke Stimme für die Beschäftigten:

Warum Thüringen eine Arbeitskammer braucht

Wer in Thüringen ein Unternehmen führt, kann sich auf eine gesetzlich verankerte und dauerhaft finanzierte Interessenvertretung verlassen. Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern beraten Unternehmen, erstellen Gutachten und werden von der Politik regelmäßig angehört. 

Für die Beschäftigten gibt es bislang keine vergleichbare öffentlich-rechtliche Institution. Diese Lücke wollen wir mit einer Thüringer Arbeitskammer schließen. Sie soll Beschäftigte beraten, Weiterbildung ermöglichen, Entwicklungen der Arbeitswelt wissenschaftlich untersuchen und dafür sorgen, dass die Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei politischen Entscheidungen verbindlich berücksichtigt wird. Sie wäre kein Ersatz für Gewerkschaften und Betriebsräte, sondern eine zusätzliche, demokratisch gewählte Interessenvertretung für alle Beschäftigten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mitgliedschaft: Der Arbeitskammer sollen grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden angehören, die in Thüringen beschäftigt sind.
  • Beratung: Die Kammer soll Beschäftigte niedrigschwellig bei Fragen und Konflikten rund um die Arbeitswelt unterstützen.
  • Bildung: Zu ihren Aufgaben gehören berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung.
  • Politische Beteiligung: Die Arbeitskammer soll bei Gesetzen und Verordnungen, die Beschäftigte betreffen, frühzeitig angehört werden.
  • Forschung: Sie soll die Lage der Beschäftigten untersuchen und jährlich einen Bericht zur wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Entwicklung vorlegen.
  • Demokratische Selbstverwaltung: Die Mitglieder wählen alle vier Jahre eine Vollversammlung, die über die grundlegende Ausrichtung der Kammer entscheidet.
  • Verhältnis zu den Gewerkschaften: Tarifpolitik, Arbeitskämpfe und gewerkschaftlicher Rechtsschutz bleiben ausdrücklich Sache der Gewerkschaften.
  • Aktueller Stand: Der Gesetzentwurf wurde im Mai 2026 erstmals im Landtag beraten. CDU, BSW, SPD und AfD verhinderten jedoch seine Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Die Fraktion hat das Vorhaben vorerst zurückgestellt und erwartet nun konkrete Schritte der Landesregierung.

Warum Thüringen eine Arbeitskammer braucht

Die Beschäftigten halten Thüringen am Laufen: in der Industrie und im Handwerk, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Kindergärten und Schulen, im Handel, in Verwaltungen, im Verkehr und in vielen weiteren Bereichen. Trotzdem sind ihre Möglichkeiten, politische und wirtschaftliche Entscheidungen dauerhaft zu beeinflussen, deutlich schwächer ausgeprägt als die der Arbeitgeberseite.

Unternehmensinteressen werden nicht nur durch freiwillige Verbände vertreten. Mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern verfügen Unternehmen über gesetzlich abgesicherte Institutionen, eigene Fachabteilungen, finanzielle Mittel und fest etablierte Zugänge zur Politik. Sie erstellen Gutachten, nehmen zu Gesetzen Stellung und bringen ihre Forderungen regelmäßig in die öffentliche Debatte ein.

Auf Arbeitnehmerseite leisten Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte unverzichtbare Arbeit. Sie können jedoch nicht überall die gleiche Reichweite entfalten. Viele Menschen arbeiten in kleineren Betrieben, ohne Betriebsrat oder außerhalb tarifgebundener Strukturen. Gerade sie benötigen eine leicht erreichbare Anlaufstelle, die informiert, berät und ihre gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik vertritt.

 

„Beschäftigte sind nicht das schmückende Beiwerk der Wirtschaft. Sie sind ihr Fundament.“

— Lena Saniye Güngör, arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin

 

Die Arbeitskammer soll dieses institutionelle Ungleichgewicht verringern. Sie gibt den Beschäftigten eine dauerhaft handlungsfähige Stimme und schafft eine öffentliche Infrastruktur für Beratung, Bildung, Forschung und Mitbestimmung.

Was unser Gesetzentwurf konkret vorsieht

Die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag hat am 29. April 2026 ihren Entwurf für ein Thüringer Arbeitskammergesetz vorgestellt. Der Entwurf beschreibt nicht nur eine politische Zielvorstellung, sondern regelt bereits ausführlich Aufgaben, Mitgliedschaft, Organisation, Finanzierung und Beteiligungsrechte der Kammer.

Die Arbeitskammer soll als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Erfurt errichtet werden. Damit wäre sie keine nachgeordnete Behörde der Landesregierung, sondern eine eigenständige, demokratisch organisierte Selbstverwaltung der Beschäftigten. Regionale Anlaufstellen sowie telefonische und digitale Angebote sollen sicherstellen, dass die Beratung im gesamten Freistaat erreichbar ist.

Wer soll der Arbeitskammer angehören?

Mitglieder sollen grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden sein, die in Thüringen beschäftigt sind. Dazu zählen nach dem Entwurf unter anderem:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Auszubildende,
  • Heimarbeitende,
  • arbeitnehmerähnliche Personen,
  • bestimmte Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Mitgliedschaft auch nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes fortbestehen, etwa während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen oder existenzsichernden Sozialleistungen.

Solo-Selbstständige, die keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben, könnten auf Antrag beitreten und die Informations- und Beratungsangebote nutzen. Sie wären nach dem Entwurf vom Beitrag befreit und hätten kein aktives oder passives Wahlrecht.

Beamtinnen und Beamte wären von der im Entwurf vorgesehenen Mitgliedschaft nicht erfasst. Dieser Punkt gehört zu den Fragen, die insbesondere von der GEW Thüringen kritisch angesprochen werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden müssten.

Beratung und Unterstützung im Arbeitsalltag

Ein wesentlicher Auftrag der Arbeitskammer wäre die niedrigschwellige Beratung von Beschäftigten. Sie soll Informationen bereitstellen, Rechte verständlich erklären, bei der Einordnung von Problemen helfen und Ratsuchende bei Bedarf an die zuständigen Stellen weitervermitteln.

Besondere Angebote sind unter anderem vorgesehen für:

  • Auszubildende und junge Beschäftigte,
  • Menschen mit Behinderungen,
  • Beschäftigte mit Migrationsgeschichte,
  • Geflüchtete und neu zugewanderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Menschen in besonderen sozialen oder beruflichen Problemlagen.

Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf eine Ombudsstelle vor. Sie soll bei Konflikten in der Arbeitswelt freiwillige außergerichtliche Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren ermöglichen.

Wichtig ist die klare Abgrenzung zu den Gewerkschaften: Die Arbeitskammer soll keine Tarifverträge verhandeln, keine Arbeitskämpfe führen und keinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz ersetzen. Benötigt ein Gewerkschaftsmitglied rechtliche Vertretung, soll es an den Rechtsschutz seiner Gewerkschaft verwiesen werden.

Weiterbildung für Beschäftigte

Die Arbeitskammer soll berufliche, allgemeine und politische Bildung fördern. Denkbar sind beispielsweise Angebote zu:

  • Arbeitsrecht und betrieblicher Mitbestimmung,
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz,
  • Digitalisierung und künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz,
  • beruflicher Neuorientierung und Qualifizierung,
  • ökologischem und industriellem Wandel,
  • demokratischer Beteiligung und gesellschaftspolitischen Fragen.

Die Bildungsangebote können gemeinsam mit Gewerkschaften und anderen Einrichtungen entwickelt werden. So sollen vorhandene Kompetenzen genutzt und unnötige Doppelstrukturen vermieden werden.

Eine eigenständige Arbeitnehmerperspektive auf Thüringen

Die Arbeitskammer soll die wirtschaftliche und soziale Lage der Beschäftigten wissenschaftlich untersuchen. Sie könnte beispielsweise Entwicklungen bei Löhnen, Tarifbindung, Arbeitszeiten, Ausbildung, Fachkräftebedarf, Gesundheitsschutz und Weiterbildung analysieren.

Vorgesehen ist ein jährlicher Bericht zur wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Lage der Beschäftigten in Thüringen. Dieser soll jeweils bis zum 30. Juni vorgelegt werden.

Damit würde regelmäßig eine fachlich fundierte Arbeitnehmerperspektive entstehen. Landtag, Landesregierung, Kommunen, Behörden, Gerichte und Gewerkschaften könnten auf diese Erkenntnisse zurückgreifen. Die politischen Debatten wären nicht länger nahezu ausschließlich von Untersuchungen und Forderungen der Arbeitgeberverbände und Unternehmenskammern geprägt.

Verbindliche Anhörung bei politischen Entscheidungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Arbeitskammer bei allen Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren des Landes frühzeitig beteiligt wird, wenn die Interessen von Beschäftigten berührt sind.

Weicht die Landesregierung in wesentlichen Punkten von einer Empfehlung der Kammer ab, soll sie dies innerhalb von drei Monaten schriftlich begründen. Die Begründung soll anschließend im Jahresbericht der Arbeitskammer veröffentlicht werden.

Die Kammer erhielte dadurch kein Entscheidungs- oder Vetorecht. Ihre Einschätzungen könnten aber nicht mehr ohne Weiteres ignoriert werden. Die Landesregierung müsste sich sichtbar und nachvollziehbar mit den Argumenten der Beschäftigten auseinandersetzen.

Darüber hinaus soll die Arbeitskammer in Transformationsräten, Fachkommissionen und vergleichbaren Gremien vertreten sein. Gerade beim Umbau der Industrie und der Digitalisierung der Arbeitswelt dürfen Beschäftigte nicht erst beteiligt werden, wenn Entscheidungen bereits gefallen sind.

Demokratisch gewählt und von den Beschäftigten selbst verwaltet

Das zentrale Organ der Arbeitskammer wäre eine Vollversammlung mit 42 stimmberechtigten Mitgliedern. Sie soll alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Kammermitgliedern gewählt werden.

Wahlvorschläge könnten insbesondere von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen eingereicht werden. Die Vollversammlung würde unter anderem entscheiden über:

  • die Satzung der Arbeitskammer,
  • den Haushalt,
  • die Beitragsordnung,
  • die grundsätzliche politische und fachliche Ausrichtung,
  • den jährlichen Bericht über die Lage der Beschäftigten.

Weitere Organe wären ein Vorstand, ein Präsidium, eine Geschäftsführung und eine Rechnungsprüfungskommission. Die Arbeit in den gewählten Organen soll grundsätzlich ehrenamtlich erfolgen.

Diese demokratische Selbstverwaltung unterscheidet die Arbeitskammer von einer staatlichen Behörde. Die Landesregierung hätte eine Rechtsaufsicht, könnte der Kammer aber nicht nach Belieben politische Positionen vorgeben.

Wie soll die Arbeitskammer finanziert werden?

Die Arbeitskammer soll im Wesentlichen durch Beiträge ihrer Mitglieder finanziert werden. Der Beitrag wäre vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig. Einen konkreten Beitragssatz legt der Gesetzentwurf noch nicht fest. Er müsste später von der gewählten Vollversammlung in einer Beitragsordnung beschlossen und von der Rechtsaufsicht genehmigt werden.

Vorgesehen sind soziale Ausnahmen, Befreiungen und Ermäßigungen. Insbesondere Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Menschen mit sehr niedrigem Einkommen sowie Beziehende bestimmter Sozialleistungen sollen nicht in gleicher Weise belastet werden wie Beschäftigte mit höheren Einkommen. Zusätzlich soll es Härtefallregelungen geben.

Der Beitrag soll von den Arbeitgebern einbehalten und über die Finanzverwaltung abgeführt werden. Für die technische Abwicklung könnte die Finanzverwaltung vier Prozent der eingezogenen Beiträge als Verwaltungskosten einbehalten.

Für den Aufbau der Kammer sieht der Gesetzentwurf eine einmalige Anschubfinanzierung des Landes von weniger als einer Million Euro vor. Die genaue dauerhafte Personal- und Sachausstattung sowie das konkrete Beitragsmodell gehören zu den Punkten, die in einem ordentlichen Ausschuss- und Anhörungsverfahren weiter präzisiert werden sollten.

Nur aufgeschoben, nicht aufgehoben

Welche Vorteile hätte eine Arbeitskammer?

1. Unterstützung für alle Beschäftigten

Die Angebote wären nicht davon abhängig, ob jemand in einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet, ob ein Betriebsrat existiert oder ob bereits eine Gewerkschaftsmitgliedschaft besteht. Gerade Menschen, die bislang keine betriebliche Interessenvertretung haben, erhielten eine verlässliche Anlaufstelle.

2. Frühzeitige Hilfe bei Problemen

Viele Konflikte verschärfen sich, weil Beschäftigte ihre Rechte nicht kennen oder nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Eine niedrigschwellige Erstberatung kann Probleme frühzeitig einordnen und den Weg zu weiterführender Unterstützung öffnen.

3. Mehr Gewicht für Arbeitnehmerinteressen

Die Interessen der Beschäftigten würden nicht nur punktuell, sondern dauerhaft in politische Entscheidungen eingebracht. Eine gesetzlich abgesicherte Anhörung ist verbindlicher als ein freiwilliges Gesprächsangebot der jeweiligen Landesregierung.

4. Unabhängige Daten über die Arbeitswelt

Die Kammer könnte Entwicklungen aus Sicht der Beschäftigten wissenschaftlich untersuchen. Das schafft eine fundierte Grundlage für Debatten über Löhne, Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Fachkräfte, Transformation und soziale Sicherheit.

5. Stärkung der Demokratie in der Arbeitswelt

Die Beschäftigten würden ihre Vertreterinnen und Vertreter selbst wählen. Sie könnten damit unmittelbar Einfluss auf die Schwerpunkte und Positionen ihrer Kammer nehmen.

6. Ergänzung und Stärkung der Gewerkschaften

Die Arbeitskammer könnte Wissen über Arbeitnehmerrechte verbreiten, Menschen an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz vermitteln und gemeinsame Bildungsangebote organisieren. Tarifpolitik, Organisierung und Arbeitskampf blieben weiterhin in der Verantwortung der Gewerkschaften.

Arbeitskammern funktionieren bereits

Eine Arbeitskammer wäre kein politisches Experiment. Vergleichbare Einrichtungen bestehen bereits seit Jahrzehnten in Saarland und Bremen.

Dort verbinden die Kammern individuelle Beratung, Bildungsangebote, wissenschaftliche Forschung und politische Interessenvertretung. Die Erfahrungen zeigen, dass Arbeitskammern Gewerkschaften nicht ersetzen. Sie können vielmehr eine zusätzliche öffentliche Infrastruktur schaffen und auch Beschäftigte erreichen, die bislang nur schwer Zugang zu Beratung und kollektiver Interessenvertretung haben.

Klare Unterstützung des DGB, aber auch offene Detailfragen

Der DGB Hessen-Thüringen begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich. Der Gewerkschaftsbund setzt sich bereits seit 2021 für eine Thüringer Arbeitskammer ein.

 

„Der DGB unterstützt die Initiative für eine Arbeitskammer ausdrücklich.“

— DGB Hessen-Thüringen, 29. April 2026

 

Nach dem Konzept des DGB soll eine Arbeitskammer Beschäftigte unter anderem im Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht beraten, Bildungsangebote bereitstellen und ihre gemeinsamen Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und Gerichten vertreten. Die demokratisch gewählten Organe und eine beitragsbasierte Finanzierung sollen Unabhängigkeit von wechselnden politischen Mehrheiten gewährleisten.

Innerhalb der Gewerkschaften werden einzelne Aspekte dennoch kritisch diskutiert. Die GEW Thüringen erkennt zahlreiche Vorteile einer Arbeitskammer an, fordert ihre Gründung bislang aber nicht aktiv.

Zu den von der GEW angesprochenen Fragen gehören:

  • die zusätzliche Beitragsbelastung neben einem Gewerkschaftsbeitrag,
  • eine mögliche Konkurrenz um Gewerkschaftsmitglieder,
  • die fehlende Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten,
  • mögliche Überschneidungen mit vorhandenen Beratungsangeboten,
  • die notwendige Fachkompetenz in spezialisierten Bereichen wie Schule und Hochschule.

Diese Einwände sind ernst zu nehmen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit den Gewerkschaften vor. Darin sollen unter anderem die Arbeitsteilung, gemeinsame Bildungsangebote, die Weiterleitung an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz, der Austausch von Daten und die Vermeidung unnötiger Doppelstrukturen geregelt werden.

Die gewerkschaftliche Debatte spricht nicht gegen eine Arbeitskammer. Sie zeigt vielmehr, welche Fragen in einer öffentlichen Anhörung sorgfältig beraten und gemeinsam mit den Gewerkschaften gelöst werden müssen.

Der politische Werdegang des Gesetzentwurfs

  • 29. April 2026: Die Fraktion stellt den Gesetzentwurf öffentlich vor. Christian Schaft und Lena Saniye Güngör erklären, dass Thüringen ein institutionelles Gegengewicht zur starken Wirtschaftslobby benötigt. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung zur Vorstellung des Gesetzentwurfs.
  • 13. Mai 2026: Der Entwurf wird als Drucksache 8/3463 beim Thüringer Landtag eingereicht.
  • 21. Mai 2026: Der Landtag berät das Thüringer Arbeitskammergesetz in erster Lesung. Die Linke beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Nur die Fraktion Die Linke stimmt dafür. CDU, BSW, SPD und AfD lehnen die Ausschussüberweisung ab. Das ist im offiziellen Plenarprotokoll der 44. Sitzung dokumentiert.
  • 17. Juni 2026: Die Fraktion erklärt, den Gesetzentwurf zunächst nicht weiter voranzutreiben. Hintergrund ist die Ankündigung der Landesregierung, die Einrichtung einer Arbeitskammer fachlich zu prüfen und nach weiteren Gesprächen möglicherweise einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Unsere Position dazu erläutert die Pressemitteilung „Thüringen braucht eine Arbeitskammer und die Landesregierung noch Zeit“.
  • 1. Juli 2026: Angesichts neuer Forderungen aus der Wirtschaftslobby erneuert die Fraktion ihre Forderung nach einer starken, institutionellen Vertretung der Beschäftigten. Mehr dazu: „IHK bestätigt Forderung nach Arbeitskammer“.
  • 18. September 2026: Für diesen Tag hat das zuständige Ministerium eine Fachtagung zur möglichen Einrichtung einer Arbeitskammer angekündigt. Welche konkreten gesetzlichen Konsequenzen daraus folgen, ist derzeit offen.

Unsere Kritik an der Brombeer-Koalition

CDU, BSW und SPD haben in der Landtagsdebatte keine gemeinsame inhaltliche Haltung zur Arbeitskammer vertreten. Während die CDU das Modell grundsätzlich ablehnt, haben SPD und BSW die Idee einer stärkeren institutionellen Vertretung der Beschäftigten ausdrücklich als nachvollziehbar oder sinnvoll bezeichnet.

Trotzdem stimmten alle drei Koalitionsfraktionen gegen die Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschuss. Damit blockierten sie genau das Verfahren, in dem offene Fragen hätten beantwortet werden können.

Im Ausschuss hätte öffentlich beraten werden können:

  • wie hoch ein sozial gerechter Beitrag sein könnte,
  • welche Personengruppen befreit oder entlastet werden sollten,
  • wie sich Doppelstrukturen vermeiden lassen,
  • wie die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ausgestaltet wird,
  • wie Beamtinnen und Beamte berücksichtigt werden könnten,
  • welche Erfahrungen aus Bremen und dem Saarland übertragbar sind.

Statt einer öffentlichen Anhörung im Parlament setzt die Brombeer-Koalition bislang auf einen vom Ministerium gesteuerten Prozess. Eine Fachtagung kann fachlich sinnvoll sein. Sie ersetzt aber kein transparentes Gesetzgebungsverfahren, in dem Stellungnahmen öffentlich zugänglich sind, unterschiedliche Positionen dokumentiert werden und Abgeordnete konkrete Änderungen beraten können.

 

„Dass auch SPD und BSW den Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt haben, ist eine schwere Enttäuschung.“

— Lena Saniye Güngör, 21. Mai 2026

 

Besonders widersprüchlich ist die Haltung der SPD. Sie hatte die Forderung des DGB nach einer Arbeitskammer zuvor grundsätzlich unterstützt. Als mit unserem Gesetzentwurf erstmals eine konkrete parlamentarische Grundlage vorlag, verweigerte sie jedoch bereits die fachliche Weiterberatung.

Auch das BSW erkannte in der Debatte das Ungleichgewicht zwischen der Interessenvertretung von Unternehmen und Beschäftigten an und bezeichnete wesentliche Teile des Entwurfs als solide. Dennoch verhinderte es gemeinsam mit CDU, SPD und AfD die Ausschussberatung.

Fragen zu Finanzierung, Verwaltungsaufwand und Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sind kein Grund, eine Beratung abzulehnen. Sie sind der Grund, weshalb ein Gesetzentwurf in einen Fachausschuss überwiesen und öffentlich angehört wird.

Hinzu kommt eine politische Doppelmoral: Gesetzliche Kammern für Unternehmen gelten als selbstverständlicher Bestandteil der Wirtschaftsordnung. Eine vergleichbare Interessenvertretung für Beschäftigte wird dagegen plötzlich als unnötige Bürokratie oder zusätzliche Belastung dargestellt.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzentwurf ist nach der ersten Beratung nicht in einen Ausschuss überwiesen worden. Die Forderung nach einer Arbeitskammer ist damit aber weder erledigt noch aufgegeben.

Die Fraktion Die Linke hat der Landesregierung Zeit eingeräumt, ihre Ankündigungen mit konkreten Inhalten zu untersetzen. Entscheidend ist, was nach der geplanten Fachtagung im September tatsächlich folgt. Erwartbar sind mindestens:

  • eine klare politische Entscheidung der Landesregierung,
  • ein verbindlicher Zeitplan,
  • ein konkretes Organisations- und Finanzierungskonzept,
  • eine transparente Beteiligung der Gewerkschaften und weiterer Fachleute,
  • ein eigener Gesetzentwurf oder die Bereitschaft, den vorliegenden Entwurf parlamentarisch zu beraten.

 

„Sollte die Landesregierung ihr Versprechen brechen, werden wir unseren Gesetzentwurf erneut in den Landtag einbringen.“

— Christian Schaft, 17. Juni 2026

 

Der 1. Januar 2027 war im Gesetzentwurf als ursprünglicher Zeitpunkt für das Inkrafttreten vorgesehen. Nach der verhinderten Ausschussberatung und der Verschiebung der politischen Klärung auf den Herbst kann dieser Termin nicht mehr als gesicherter Startzeitpunkt gelten.

Für uns bleibt entscheidend: Die Landesregierung darf die Fachtagung nicht nutzen, um die Entscheidung auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Aus Gesprächen müssen konkrete gesetzliche Schritte folgen.

Eine Arbeitskammer macht Beschäftigte zu Beteiligten

Bei der Arbeitskammer geht es um mehr als eine weitere Beratungsstelle. Es geht um die Frage, wessen Erfahrungen und Interessen in politischen Entscheidungen dauerhaft Gewicht erhalten.

Beschäftigte dürfen nicht nur dann angehört werden, wenn Arbeitsplätze gefährdet sind, Fachkräfte fehlen oder eine Krise bereits eskaliert ist. Ihre Perspektive muss von Anfang an einbezogen werden: bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, beim industriellen Wandel, bei der Digitalisierung, in der Berufsbildung und bei der sozialen Entwicklung Thüringens.

Eine demokratisch gewählte Arbeitskammer könnte Beratung, Bildung, Forschung und politische Beteiligung miteinander verbinden. Sie wäre ein Gegengewicht zur gut organisierten Wirtschaftslobby, eine Ergänzung zu starken Gewerkschaften und eine verlässliche Stimme für alle, die mit ihrer Arbeit den Freistaat am Laufen halten.

Weiterführende Informationen

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