Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Karola Stange
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Jährlich werden zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember die Rechte und die Situation von Menschen mit Behinderung in den Fokus gerückt. „Die Bilanz ist ernüchternd. Leider sind wir noch weit entfernt von einer inklusiven Gesellschaft. Ein Beispiel dafür ist u. a. die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt“, so Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

„In Thüringen leben mehr als 200.000 schwerbehinderte Menschen. Sie haben ein Recht auf selbstbestimmte und gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Doch häufig werden Menschen mit Behinderung mit Vorurteilen behaftet, ihnen werden Fähigkeiten und Können abgesprochen. Trotz gleicher oder sogar besserer Qualifikation stoßen sie bei den Unternehmen immer wieder auf Vorbehalte“, konstatiert Karola Stange. In Thüringen sind laut Agentur für Arbeit mehr als 4.600 Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einen Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen. Mehr als die Hälfte dieser Unternehmen kommt dieser Pflicht nicht oder nur ungenügend nach. „Das heißt konkret: Sie verzichten auf gutes, qualifiziertes Personal aufgrund von Vorurteilen,“ so die Abgeordnete weiter.

Ein Blick auf den Arbeitsmarkt in Thüringen zeigt zwar, dass in den letzten Jahren die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen zurückgegangen ist, trotzdem liegt die Zahl noch immer viel zu hoch, moniert Stange: „Die Datenanalyse der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen von Dezember 2021 zeigt, dass von 2016 bis Ende 2021 die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten um 770 auf insgesamt 4.499 gesunken ist. Mit dieser Zahl können wir uns nicht zufriedengeben.“

Stange freut es deshalb, dass in Thüringen im kommenden Jahr geplant ist, mehr für das Budget für Arbeit zu werben. Mit dem Budget für Arbeit wird die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt durch einen Lohnkostenzuschuss unterstützt. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten im Frühjahr dieses Jahres hatte aufgezeigt, wie gering in Thüringen das Budget für Arbeit in Anspruch genommen wird. Bis Ende Januar 2022 waren lediglich 37 Anträge gestellt worden. Diese geringe Zahl weist darauf hin, dass die Bekanntheit und das Wissen um die Möglichkeiten, die mit dem Budget verknüpft sind, den entsprechenden Akteur:innen nicht bewusst sind. „Hier deutet sich eine Wissenslücke an, die gefüllt werden muss. Schließlich ist das Budget für Arbeit ein Weg in ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung, durch das auch bei den Unternehmen endlich Vorurteile und Skepsis abgebaut werden können. Solche Wege gilt es, in Zukunft zu stärken“, schließt die Abgeordnete.

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