Zahlung aus Härtefallfonds für DDR-Renten jetzt beantragen

Karola Stange

Ende Januar läuft die Antragsfrist für die Einmalzahlung aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung aus. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist Bedürftigkeit - das heißt Renten in der Nähe der Grundsicherung. Dazu erklärt Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Mit dem Härtefallfonds werden Einmalzahlungen an Rentnerinnen und Rentner ermöglicht, die bei der Überleitung der DDR-Renten ins bundesdeutsche System Ansprüche eingebüßt haben. Damit erfahren Menschen finanzielle Unterstützung, für die die Rentenüberleitung zum Nachteil gewesen ist.“

 

Nur noch bis Ende Januar 2024 ist es möglich, die Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Anspruchsberechtigt sind Ostdeutsche mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Das betrifft Zusatzrenten unter anderem für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn, Gesundheitswesen, Post und Ansprüche von Frauen, die in der DDR geschieden wurden.

 

Bis zum 30. September haben in Thüringen von den laut AG-Datenkranz knapp 12.200 prognostizierten Antragsberechtigten nur etwa 3.400 Personen Anträge gestellt. „Dass bisher vergleichsweise wenige Menschen einen Antrag gestellt haben, legt die Vermutung nahe, dass die Frist zu kurz und das Verfahren gegebenenfalls zu kompliziert ist. Die Antragsfrist ist zwar schon verlängert worden, dennoch wäre ein erneuter zeitlicher Aufschub auf Mitte des Jahres 2024 meines Erachtens noch sinnvoller gewesen, um mehr Menschen die Chance zu geben, die Einmalzahlung zu erhalten“, schließt Stange ab.

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