Waldgesetzentwurf von CDU und FDP enteignet Waldbesitzer

Marit Wagler

Der heute von CDU und FDP in den Landtag eingebrachte Waldgesetzentwurf nimmt circa 200.000 Waldbesitzer*innen in Thüringen nach Überzeugung der Forstpolitikerin der Linksfraktion im Landtag, Marit Wagler, die Möglichkeit, auf ihren Grundstücken Windkraftanlagen errichten zu lassen.

„Dieser Eingriff ins Eigentum der Waldbesitzer erfolgt ausschließlich aus ideologischen Gründen, da das Verbot unabhängig davon gelten soll, ob es sich bei dem Wald um eine Schießbahn auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz, eine Holzlagerfläche oder ein von Sturm und Borkenkäfer betroffenes Grundstück handelt.“ Die Abgeordnete verweist in dem Zusammenhang auch darauf, dass sich viele Waldbesitzer*innen Thüringens positiv zur Windkraftnutzung im Wald geäußert haben: „In einer Zeit, in der man für die Entnahme von Käferfichten nur noch Geld bezahlen muss und die Arbeit von Generationen damit entwertet wird, ist jeder Euro, der im Wald verdient werden kann, für die Finanzierung von Anpflanzungen und Waldumbau dringend notwendig.“ Pachten für Windräder liegen bei etwa 40.000 Euro pro Jahr. Gerade waldreiche Kommunen und Waldgenossenschaften können auf dieses Geld in der aktuellen Situation nicht verzichten.

Der Schutz des Lebensraumes Wald ist durch die bisherigen Vorgaben des Waldgesetzes und des Windenergieerlasses aus Sicht der Forstpolitikerin ausreichend geregelt: „Windräder dürfen nur dort errichtet werden, wo keine Schädigung des Waldes zu erwarten und eine geeignete Erschließung bereits vorhanden ist. Für die Errichtung von Windkrafträdern im Wald wird ohne Ausgleich keine Waldfläche verloren gehen und für mich gehört die Möglichkeit, Windkraft zu erzeugen, zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung“, so Wagler.

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