Wahlrecht auch für Menschen in „Vollbetreuung“
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erklärt Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion: „Ein wichtiges Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist, dass Wahlen inklusiv gestaltet werden müssen, damit auch alle behinderten Menschen ungehindert wählen können. Deshalb ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der BRK, dass nun die R2G-Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse auf kommunaler und Landesebene für Menschen in ‚Vollbetreuung‘ in den Landtag einbringen.“ Der Gesetzentwurf soll während der kommenden Landtagssitzung beraten werden.
Stange verweist in diesem Zusammenhang auf die auch für Deutschland als UN-Mitgliedsstaat verbindlichen Vorgaben des Artikels 29 der UN-BRK. „Auch Menschen in vollständiger gesetzlicher Betreuung für alle ihre Angelegenheiten haben das Menschenrecht, ihre politische Meinung durch ihre Wahlentscheidung zu manifestieren.“ Nicht von ungefähr habe der UN-Fachausschuss zur Einhaltung der UN-BRK Deutschland für diese Wahlrechtsausschlüsse ausdrücklich gerügt.
„Wichtig ist auch, dass bei Vorbereitung der Wahl die Informationsbedürfnisse gehandicapter Menschen berücksichtigt werden, z.B. durch Materialien in Leichter Sprache oder durch Hörangebote. Wichtig ist auch die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie z. B. Wahlschablonen, um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Wahlhandlung von behinderten Menschen zu sichern“, so die LINKE-Behindertenpolitikerin. Diese Neuregelung im Kommunal- und Landeswahlrecht sei auch eine wichtige praktische Umsetzung des von Selbsthilfeorganisationen betonten basisdemokratischen Grundsatzes: „Über uns nicht ohne uns“.
Ein weiteres wichtiges Projekt von Rot-Rot-Grün im Bereich der Behindertenpolitik ist die Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Beschlussfassung dazu auch durch den Landtag. „Ich freue mich, dass der umfangreiche Maßnahmenplan Version 2.0 der Landesregierung vorliegt und wir in einer mündlichen Anhörung im Januar 2019 im Landtag zusammen mit Vereinen und Verbänden aus dem Bereich der Behindertenpolitik darüber beraten. Der Landtag wird nun erstmals - entsprechend einer langjährigen Forderung der LINKEN - den Aktionsplan beraten und beschließen. Somit werden darin verankerte Einzelmaßnahmen zu gesellschaftspolitischen Handlungsverpflichtungen für alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in Thüringen. Damit entfaltet die UN-BRK im Alltagsleben behinderter Menschen tatsächliche Wirkung“, sagt Stange.