Voigt legt über Asyl-Debatte die Axt ans Grundgesetz
In der „Welt“ schließt sich der Fraktions- und Landesvorsitzende der Thüringer CDU, Mario Voigt, heute der Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten nach einem grundlegenden Kurswechsel in der Flüchtlingspolitik an und beklagt, Deutschland hätte die höchsten Sozialstandards aber niedrige Abschiebequoten. Etwas, das Voigt „illegale Zuwanderung“ nennt, müsse gestoppt werden. Katharina König-Preuss, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt dazu:
„Herr Voigt verabschiedet sich damit von der im Grundgesetz verbrieften Menschenwürde und dem Völkerrecht. Welche so oft betonten christlichen Werte er noch vertritt, ist fraglich. Ein Visum für Schutzsuchende aus Kriegsgebieten wie bspw. Afghanistan oder Syrien, dass eine legale Einreise ermöglichen würde, existiert nicht. Wer in Deutschland Schutz suchen möchte, kann in den meisten Fällen also gar nicht anders, als auf nicht-legalen Weg einzureisen. Genau aus diesem Grund stellt die Genfer Flüchtlingskonvention die »illegale Einreise« unter Straffreiheit, da ansonsten die allermeisten Menschen ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Asyl gar nicht wahrnehmen könnten. Die von Voigt und anderen geforderte Begrenzung dieser „illegalen Migration“ bedeutet folglich nichts anderes als den Menschen, die vor Verfolgung, gravierenden Menschenrechtsverletzungen oder Kriegen fliehen, den Zugang zum Asylverfahren und in den allermeisten Fällen (die Anerkennungsquote von Asylverfahren liegt bei über 70 %) zum benötigten Schutz zu verweigern“, erklärt die Fachpolitikerin.
„Für Voigt sind die Sachzusammenhänge in puncto Abschiebungen, nach denen er lautstark ruft, offenkundig zu komplex. Er und andere ignorieren die Tatsache, dass es Gründe gibt, warum viele von ihnen in Deutschland bleiben und nicht abgeschoben werden. Unter den Geduldeten sind die meisten aus dem Irak, Afghanistan, Nigeria, Russland und dem Iran, wobei aus guten Gründen keine Abschiebungen in diese Länder stattfinden. Mehr als die Hälfte der Geduldeten leben zudem bereits seit über 5 Jahren in Deutschland und werden voraussichtlich ihren Aufenthalt über das Chancen-Aufenthaltsrecht festigen können. Fakten sollten die Leitlinien einer jeden Diskussion sein und bleiben, insofern man diese ehrlich führen möchte“, so König-Preuss.
„Zu guter Letzt sei Herr Voigt in Bezug auf seine Einlassungen zu den vermeintlich höchsten Sozialstandards daran erinnert, dass die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Das sieht im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht so“, sagt die Abgeordnete abschließend.