Verwaltung wird gläsern: Rot-rot-grünes Transparenzgesetz beschlossen

Steffen Dittes

„Mehr Beteiligung, mehr demokratische Kontrolle und bessere Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen aus Politik und Verwaltung, das erreichen wir durch das heute im Landtag beschlossene Thüringer Transparenzgesetz. Damit stärkt Rot-Rot-Grün die Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten für EinwohnerInnen", so Steffen Dittes, Innenpolitiker der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

Der Abgeordnete weiter: „Was sind wesentliche Verträge, die der Staat mit privaten Unternehmen abschließt, welche Gutachten sind in Entscheidungen eingeflossen, welche Zuwendungen wurden vergeben und was hat die Regierung in ihrer Kabinettssitzung beschlossen? Viele Bürger haben berechtigte Fragen. Mit dem Transparenzportal werden künftig Informationen veröffentlicht, unabhängig davon, ob sie beantragt oder erfragt werden.“

Die Landesregierung hatte nach einer Verabredung im Koalitionsvertrag und einem Antrag der Fraktionen einen Gesetzentwurf eingereicht, der im parlamentarischen Verfahren nach einer umfangreichen Anhörung mit Expertinnen und Experten weiterentwickelt wurde. Insgesamt flossen rund 25 Neuerungen im Fachausschuss und in der Plenarsitzung ein. Dittes weiter: „Zu den Änderungen gehört eine Ausdehnung der Veröffentlichungspflichten auf Studien und Gutachten, die von Behörden beauftragt wurden und in Entscheidungen eingeflossen sind, aber auch auf Dienstanweisungen und Richtlinien von Behörden oder Übersichten zu Finanzhilfen des Landes. Parallel zu dem für alle Bürger kostenlosen Transparenzportal können auch darüber hinausgehende Informationen auf Antrag erlangt werden, diese sind bei geringfügigem Aufwand verwaltungskostenfrei. Um ausufernde Kosten zu vermeiden, haben wir jedoch eine Höchstgrenze von 500 Euro ins Gesetz aufgenommen. Die kommunale Ebene wird nun über ein Modellprojekt eingebunden.“

Dittes resümiert, dass mit dem heutigen Beschluss das bisherige Informationsfreiheitsgesetz abgelöst und nach einem mehrjährigen Erarbeitungs- und Diskussionsprozess nun endlich zum Ende der Legislaturperiode grundlegend modernisiert und erweitert wird. „Nicht alle Vorschläge von Vereinen und Verbänden, aber auch der Fraktion DIE LINKE, sind eingeflossen. Deshalb haben wir eine Evaluierung des gesamten Gesetzes mit wissenschaftlicher Beteiligung beschlossen und einen Beirat für Informationsfreiheit beim Landesbeauftragten geschaffen, in dem auch Vertreter gemeinnütziger Vereine im Bereich Transparenz und Antikorruption vertreten sein werden. In der ab November beginnenden neuen Wahlperiode werden wir also die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes und mögliche Änderungen weiter diskutieren.“

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