Verlässliche Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richter*innen

Dr. Iris Martin-Gehl

Wie schon in den vergangenen Jahren setzt sich die LINKE-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 für eine angemessene und verlässliche Förderung der Fortbildung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in allen Gerichtszweigen ein. Die Mittel dafür werden im Vergleich mit dem ersten Haushaltsentwurf nun deutlich aufgestockt. „Die ehrenamtlichen Richter*innen und Richter an Thüringer Gerichten leisten eine wichtige Arbeit für unser Gemeinwesen. Sie sind Teil der Rechtsprechung. Sie bringen Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und tragen so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei. Ihre Arbeit stellt eine demokratische Kontrolle der Justiz sicher und sorgt für Transparenz in der Gerichtsbarkeit. Für ihr verantwortungsvolles Amt ist die Möglichkeit guter Fortbildung richtig und wichtig. Dies stärkt sie darin, aktiv, eigenverantwortlich und selbstbewusst an der gerichtlichen Entscheidungsfindung teilzunehmen und nicht neben den Berufsrichter*innen als bloße ‚Staffage‘ zu erscheinen“, so Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion.

Die LINKE-Justizpolitikerin dankt in diesem Zusammenhang den Verbänden der ehrenamtlichen Richter*innen in Thüringen für ihre langjährige engagierte Arbeit gerade im Bereich der Fortbildung. „Es ist notwendig, dafür den Verbänden aus dem Landeshaushalt in angemessenem Umfang die notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen. Denn: Es kann nicht angehen, dass ehrenamtliche Richter*innen - etwa Referentenhonorare oder Fahrt-, Übernachtungs-, Mietkosten für die Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen - selbst tragen müssen, wie das in früheren Jahren oft notwendig war. Eine angemessene finanzielle Absicherung guter Fortbildung muss allerdings künftig auch durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für dieses besondere Ehrenamt in der Justiz ergänzt werden. Zu nennen sind insoweit die bessere Vereinbarkeit des jeweiligen ehrenamtlichen Einsatzes mit Familie und Beruf sowie adäquate Freistellungsregelungen. Solche Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, auch in Zukunft eine ausreichende Anzahl von Bewerber*innen für dieses anspruchsvolle Ehrenamt zu gewinnen“, konstatiert Dr. Martin-Gehl abschließend.

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