Thüringen braucht dringend ein Lobbyregister

Knut Korschewsky

Die Einführung eines Lobbyregister-Gesetzes ist von entscheidender Bedeutung, um Transparenz und Integrität in politischen Entscheidungsprozessen sicherzustellen. Lobbying ist zwar eine legitime Aktivität, die es Interessengruppen ermöglicht, ihre Anliegen vorzubringen. Allerdings besteht die Gefahr, dass undurchsichtige Einflussnahmen die demokratischen Prinzipien untergraben. Ein Lobbyregister würde Klarheit darüber schaffen, welche Interessenvertretungen mit politischen Entscheidungsträgern interagieren. Zur Forderung, in Thüringen ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, erklärt der LINKE-Landtagsabgeordnete Knut Korschewsky, der für seine Fraktion Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landtags ist:„Thüringen braucht dringend ein wirksames Lobbyregister-Gesetz, damit auch im Rahmen der Arbeit von Landtagsabgeordneten ‚Lobbyprobleme‘ gar nicht erst auftreten können.“

 

Der LINKE-Abgeordnete verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass derzeit im Justizausschuss des Landtags sowohl ein Gesetzentwurf der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und Grünen für ein Thüringer Lobbyregister als auch ein Gesetzentwurf der CDU in Bearbeitung sind und schon eine ausführliche Anhörung durch außerparlamentarische Fachleute stattgefunden hat. „Wenn sich die CDU einen Ruck geben würde, könnte Thüringen noch in dieser Wahlperiode ein solches Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage bekommen. Das Register macht dann nachvollziehbar, welche außerparlamentarischen Akteure aus welchen Grund zu welchem Thema in welcher Form und mit welchem Ergebnis mit Abgeordneten des Landtags Kontakt hatten. Das ist ein enormer Gewinn an demokratischer Transparenz zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen“, betont der LINKE-Abgeordnete. Er hofft, „dass die CDU-Fraktion jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleibt, vielmehr ein konstruktives Rücksignal auf den ihr von den rot-rot-grünen Fraktionen in Auswertung der Anhörung vorgelegten Änderungsantrag sendet“. Dieser hat das Ziel, beide Gesetzentwürfe zusammenzuführen.

 

Korschewsky erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Thüringen mit dem von DIE LINKE, SPD und Grünen in der 6. Wahlperiode beschlossenen Gesetz zur Beteiligtentransparenzdokumentation, also zur Offenlegung außerparlamentarischer inhaltlicher Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, schon gut Erfahrungen macht. Im bundesweiten Vergleich gilt dieses Thüringer Gesetz - auch als „Legislativer Fußabdruck“ bezeichnet - als das beste in Deutschland. „Wenn wir nach einem erfolgreichen Bearbeitungsverfahren im Thüringer Landtag auch in Sachen Thüringer Lobbyregister die besten gesetzlichen Regelungen in Deutschland hinbekämen, wäre das sehr erfreulich. Und auch die CDU-Fraktion hatte ja mit Blick auf die Thüringer-Masken-Affäre öffentlich beteuert, dass auch sie wirksame gesetzliche Schritte gegen die Lobbyproblematik unternehmen will. Also wäre der baldige erfolgreiche Beschluss eines Thüringer Lobbyregister-Gesetzes sowohl im Interesse von Rot-Rot-Grün als auch im Interesse der CDU, vor allem aber im Interesse und zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger und der Demokratie in Thüringen“, so Knut Korschewsky.

 

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