Tätowierungen im Polizeiberuf – klarere Regeln, mehr Offenheit
„Es ist lebensfremd, dass wir jungen Menschen den Zugang zum Polizeidienst verwehren, weil deren Tattoos bei Älteren weniger akzeptiert sind. Da sie zur Lebenswirklichkeit vieler junger Menschen gehören, bedarf es klarer Regeln für offen getragene Tattoos und damit für ihre Vereinbarkeit mit dem Polizeiberuf“, erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sascha Bilay.
Der Innenexperte hatte eine Anfrage an das Innenministerium gerichtet, weil sich vermehrt junge Menschen bei ihm beschwert haben, dass ihre Bewerbung bei der Thüringer Polizei abgelehnt wurde. Begründet wurde dies mit offen getragenen Tätowierungen, die den Regeln der Polizei widersprächen. Das Innenministerium habe nun erklärt, dass es aktuell ein Ausschlussgrund sein könne, weil Tattoos grundsätzlich nur verdeckt getragen werden dürften. Gleiches gelte für Brandings, Implants und weitere Formen von Körperschmuck. Die Entscheidung darüber, ob bereits moderne Formen des Körperschmucks ein Ablehnungsgrund sein können, treffe eine Auswahlkommission. „Ob jemand für den Polizeiberuf geeignet ist, sollte anhand der Beurteilung von Leistung und charakterlicher Eignung erfolgen“, so der Linkspolitiker.
Oberste Grundlage dieser Bestimmungen ist das Beamtenstatusgesetz des Bundes, welches allerdings für die Länder eine Öffnungsklausel enthält. Demnach könne Thüringen per Gesetz konkrete Einzelheiten zum äußeren Erscheinungsbild beschließen. Auf Anfrage des Parlamentariers hat nun der Innenminister mitgeteilt, dass intern an einem solchen Gesetzentwurf gearbeitet werde. „Ich begrüße, dass es ein solches Gesetz geben soll. Fast ein Viertel aller Jugendlichen ist tätowiert. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, potentiell gute Polizistinnen und Polizisten nicht einzustellen. Klar ist aber auch, dass sexistische, nationalistische, gewaltverherrlichende oder die Menschenwürde verletzende Tätowierungen nach wie vor keinen Platz im öffentlichen Dienst haben werden“, bekräftigt Sascha Bilay.
Der Link zur Drucksache: www.sascha-bilay.de/landtag/kleine-anfragen/taetowierungen-von-polizeivollzugsbeamtinnen-und-beamten-in-thueringen/