Stange fordert Gerechtigkeit für geschehenes Unrecht bei Rentenüberleitung
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Fristen der Antragstellung für die Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Rentenüberleitung zu verlängern, begrüßt Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Erst seit Januar diesen Jahres ist die Antragstellung möglich, damit ist das Zeitfenster ursprünglich viel zu knapp bemessen gewesen. Die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts, die Fristen bis Ende Januar 2024 zu verlängern, ist begrüßenswert und dringend notwendig. Gleichzeitig muss betont werden, dass wir den Ausschluss vieler betroffener Personenkreise von der finanziellen Hilfe des Fonds weiter scharf kritisieren.“ Stange verweist auf die vielen Menschen, denen bei der Rentenüberleitung Unrecht widerfuhr und die dennoch durch die strengen Kriterien für die finanzielle Hilfe aus dem Fonds ausgeschlossen sind, so beispielsweise der Großteil der in der DDR geschiedenen Frauen.
„Es reicht nicht aus, nur die Fristen zu verlängern, sondern auch die Kriterien müssen neu angepasst werden. Für uns ist der Fahrplan klar: Frist für Anträge verlängern und Fonds für weitere Betroffene öffnen“, so die Abgeordnete abschließend.
Hintergrund:
Lange haben Ostdeutsche um die Anerkennung und Auszahlung ihrer DDR-Zusatzrenten gekämpft. Dabei geht es um bestimmte Rentenansprüche, die zu DDR-Zeiten erworben und 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen worden sind.
Seit Anfang 2023 können Betroffene Anträge auf eine Einmalzahlung stellen. Die Fondsausgestaltung ist völlig unzureichend, um die Lebensleistung der Betroffenen anzuerkennen. Rund 90 Prozent der Betroffenen, die seit über 30 Jahren für Gerechtigkeit und Anerkennung kämpfen, werden ausgeschlossen. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE Thüringen einen Gerechtigkeitsfonds für alle betroffenen Personen und Berufsgruppen, denen im Zuge der DDR-Rentenüberleitung Unrecht widerfahren ist.
Dateien
- Faltflyer-Gerechtigkeitsfonds-web.pdf
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