LINKE: Bundesverfassungsgericht für Inklusion bei EU-Wahlen – Betroffene dürfen in Thüringen auch für Kommunen wählen

Karola Stange

„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Menschen in Vollbetreuung und gesetzlicher Unterbringung schon für die EU-Wahlen das Wahlrecht zu geben, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden inklusiven Gesellschaft."

"Das Urteil ist auch ein Beleg dafür, dass Diskriminierungen innerhalb der Gruppe der Menschen mit Behinderungen so schnell wie möglich beendet werden müssen, zumal das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen schon in einer Entscheidung  am 29. Januar 2019 festgestellt hat.“, so Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Gleichzeitig ist die Entscheidung auch eine Bestätigung für die Abschaffung dieser Wahlrechtsausschlüsse durch ein rot-rot-grünes Gesetz in Thüringen, das am 3.April in Kraft getreten ist. Es gibt den Betroffenen zum ersten Mal das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen am 26. Mai und der Landtagswahl am 27. Oktober.

Schon die Grundsatzentscheidung des Gerichts vom 29. Januar hat die Tür für mehr demokratische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen aufgestoßen. Dass die Bundestagsfraktionen von LINKE, GRÜNEN und FDP nun mit Blick auf die EU-Wahlen am 26. Mai geklagt hätten, sei konsequent. „Das Gericht hat heute folgerichtig entschieden angesichts seines eigenen Beschlusses vom Januar“, so Stange. „Die Untragbarkeit der bisherigen Wahlrechtsauschlüsse kommt vor allem in ihrer diskriminierenden Widersprüchlichkeit zum Ausdruck. Denn bisher waren nur Menschen in gesetzlicher Vollbetreuung betroffen. Menschen in Vollbetreuung durch Angehörige oder in Teilbetreuung durften schon immer wählen“, so die behindertenpolitische Sprecherin der LINKEN. Sie unterstreicht abschließend: „Wir als LINKE möchten alle Betroffenen bestärken: Nutzen Sie schon ab 26. Mai Ihr neues Wahlrecht! Gehen Sie in die Wahllokale oder machen Sie Briefwahl! Wählen gehen ist ein Menschenrecht!“ Und an die zuständigen öffentlichen Stellen gewandt, ergänzt Stange abschließend: "DIE LINKE bittet die Behörden dringend: Nutzen Sie alle ihre Möglichkeiten und Pflichten, behinderte Menschen bei der Stimmabgabe durch Informationen und Hilfestellung umfassend zu unterstützen.“

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