König-Preuss: Alle rechtlichen Mittel gegen extrem rechte Partei einsetzen
Zu der heutigen Veröffentlichung der Rechercheredaktion „Correctiv“, dass über ein Geheimtreffen berichtet, wo sich AfD-Vertreter zusammen mit Neonazis und finanzstarken Unternehmern über Pläne zur Abschiebung von Millionen Menschen – auch mit deutscher Staatsangehörigkeit – aus Deutschland verständigten, erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Niemand kann mehr sagen, er oder sie hätte es nicht gewusst. Höcke, der Vorsitzende der Thüringer AfD fordert bereits seit Jahren 'ein groß angelegtes Remigrationsprojekt', welches eine Politik der 'wohltemperierten Grausamkeit' notwendig mache und nun bei dem Geheimtreffen konkretere Formen annahm. Nicht nur Höcke, die AfD in ihrer Gesamtheit ist als eine faschistische Partei zu betrachten, die Säuberungen plant, die demokratische Institutionen nutzt, um sie abzuschaffen. Damit stellt sie eine enorm hohe konkrete Gefahr für Millionen Menschen dar. Dass staatliche Institutionen wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen, anstatt die zur Verfügung stehenden demokratischen Instrumente zu nutzen, um wirksam gegen diese faschistische Partei vorzugehen, ist entsetzend.“
Gemessen an den in Karlsruhe definierten Entscheidungs- und Beurteilungskriterien im NPD-Verbotsverfahren wird deutlich, dass die AfD gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat ankämpft, mit dem schwerwiegenden und entscheidenden Unterschied, dass anders als im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren bei der AfD Tatsachen vorliegen, die die 'Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele' zu begründen in der Lage sind. Deren Mangel im NPD-Verbotsverfahren war für das für Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe letztendlich der ausschlaggebende Grund, die NPD nicht zu verbieten. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung als die zuständigen Verfassungsorgane stehen in der Pflicht, einen solchen Antrag vorzubereiten und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. „Ein Verbot der AfD kann helfen, ihr staatliche Mittel zu entziehen, welche sie nutzt, um bspw. in Thüringen nationalistische, rassistische und antisemitische Stimmungen zu schüren und die Menschen gegeneinander aufzuhetzen. Ein Parteienverbot beendet jedoch keine rassistischen, antisemitischen und auf Ausgrenzung hinauslaufenden Einstellungen und daraus folgende Taten. Wirksamer als ein alleiniges Verbot ist daher in erster Linie, dass wir alle, Gesellschaft, Parlamente, Verwaltung und Medien unserer Verantwortung gerecht werden, diese Einstellungen nicht zu befördern, sondern ihnen durch aktives Tun entgegenzuwirken“, erklärt die Abgeordnete.
„Wir müssen uns bewusst sein, dass diese Säuberungs-Pläne immer auch mit einkalkulieren, dass sich die als „Vorfeld“ der AfD verklausulierten Schlägerbanden zu Gewalttaten legitimiert sehen. 2023 wurde ein Höchststand an rechter und rassistischer Gewalt in Thüringen festgestellt. Diese Gewalttaten sind die gewollte Begleitmusik zu den Plänen der AfD. Die Recherchen von „Correctiv“ zeigen wie wichtig kritischer, investigativer Journalismus ist und machen uns allen deutlich, wie notwendig es ist, sich lokal zu vernetzen, um Strukturen zum Schutz der Menschen vor der AfD und den Säuberungs-Plänen ihres Umfeldes aufzubauen“, so König-Preuss abschließend.