Inklusion für Menschen mit Behinderung

Der Thüringer Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beraten. „Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu realisieren, das ist das zentrale Anliegen diese Gesetzentwurfs“, betont Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der LINKEN Landtagsfraktion.

Mit dem Gesetzentwurf gehe ein Paradigmenwechsel einher, nun werde die Inklusion in den Mittelpunkt gerückt. „Beispielsweise werden mit den neuen Regelungen Ämter bei der Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken verpflichtet, künftig die Belange der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigten. Auch sollen die Behörden in einfacher und leicht verständlicher Sprache kommunizieren. Insbesondere sollen sie auf Verlangen Bescheide und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einfacher und leicht verständlicher Art und Weise erklären“, teilt die Politikerin mit.

„Ein großer Fortschritt ist weiterhin, dass Kommunen jetzt die Chance haben, hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte und -beiräte einzusetzen. Behindertenbeauftragte werden insgesamt gestärkt, damit sie sich wirkungsvoller dafür einsetzen können, bestehende Barrieren vor Ort abzubauen, Defizite zu beseitigen und Lösungswege für Probleme zu finden und umzusetzen. Dazu stellt das Land in diesem Jahr und für das Jahr 2020 jeweils 700.000 Euro zur Verfügung“, so Stange abschließend.

Mehr aktuelle Themen