„Gastrobonus“ für Thüringen

Knut Korschewsky

Im Kontext der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2024 erklärt Knut Korschewsky, tourismuspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Gemeinsam mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium und der DEHOGA Thüringen ist es uns gelungen, einen ‚Gastrobonus‘ für Thüringen aufzusetzen. Das Investitionsprogramm umfasst bis 2027 finanzielle Unterstützung für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe in vorrangig ländlichen Regionen in Höhe von 3 Millionen Euro. Allein im Jahr 2024 werden davon 1 Mio. Euro bereitgestellt.“

 

Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren kam es vermehrt zur Schließung beziehungsweise Betriebsaufgabe von kleinen und mittleren Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Laut DEHOGA Thüringen verzeichnete die Thüringer Gastronomie von 2009 bis 2021 einen Rückgang von 4.489 auf 3.023 Betriebe, also um 32,66 Prozent. Korschewsky gibt zu bedenken: „Damit verschwindet auch ein Stück Lebensqualität. Vordergründig betroffen ist der ländliche Raum durch fehlende Unternehmensnachfolgen aufgrund altersbedingter Schließungen der Betriebe. Hier braucht es mehr Attraktivität und Anreize, Unternehmen neu zu gründen oder die Nachfolge zu organisieren. Gleichzeitig sollen mit den Möglichkeiten des ‚Gastrobonus‘ finanzielle Möglichkeiten geschaffen werden, in die Qualität der bestehenden Häuser zu investieren.“

 

Die Richtlinie zum „Gastrobonus“ wird im ersten Quartal 2024 auf den Weg gebracht. „Mit dem ‚Gastrobonus‘ sollte mindestens ein Tilgungszuschuss von 15.000 Euro pro bewilligtem Antrag einhergehen“, formuliert der LINKE-Abgeordnete seine Erwartungen hinsichtlich der Unterstützung der Gastro- und Beherbergungsbetriebe in Thüringen.

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