Elektronische Verkündung erhöht Transparenz und Zugänglichkeit von Rechtsnormen
André Blechschmidt, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE zur gestrigen Anhörung zum Gesetzentwurf „elektronische Verkündung von Rechtsnormen“, der derzeit im Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags beraten wird.:
„Die Anhörung macht deutlich, dass eine Digitalisierung der an dieser Stelle die Gesetzgebung und Rechtsetzung flexibler, reaktionsschneller und für die Menschen als Normadressaten leichter zugänglich und nutzbar macht. Nicht zuletzt die aktuelle Pandemielage hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, wenn der Landtag als Gesetzgeber bzw. die Landesregierung mit Verordnungen auf aktuelle Entwicklungen zügiger reagieren können. Hinzu kommt, dass die Digitalisierung auch einem starken Entwicklungstrend unserer Kommunikations- und Mediengesellschaft entspricht.
Die Anzuhörenden betonen auch, dass in der weiteren praktischen Umsetzung die Rechtssicherheit unmittelbar gekoppelt ist an einen hohen Standard des Datenschutzes und des Schutzes vor Manipulation von außen. Dem entsprechend wird sich die LINKE-Fraktion für die Beiziehung entsprechenden Sachverstandes für die weiteren Diskussions- und Arbeitsschritte stark machen, damit die von den R2G-Fraktionen angestoßene Verfassungsänderung auch optimal in der Praxis Wirkung entfaltet. Dabei ist dann darauf zu achten, dass auch in Zukunft Menschen, die weiterhin den „analogen“ statt des digitalen Wegs zur Information über den Stand der Rechtssetzung in Thüringen nutzen wollen oder müssen, weiterhin „auf gleicher Augenhöhe“ angeschlossen sind.