Mehr Geld für Thüringer Feuerwehrleute in Funktionen
Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, informiert: „Seit 1993 haben Thüringer Feuerwehrangehörige, die in Funktionen arbeiten, die nahezu immer gleiche Aufwandsentschädigung bekommen. Damit ist nun Schluss, denn am Wochenende ist eine neue Fassung der entsprechenden Verordnung in Kraft getreten, mit der Freiwilligen Feuerwehren für viele Bereiche nun die doppelte Entschädigung erhalten, z.B. Stadtbrandmeister, Wehrführer, Jugendfeuerwehrwarte. Auch für zwanzig andere Aufgabenbereiche erhöht sich die Summe der Ansätze deutlich, etwa bei den Ausbildern und anderen Führungskräften.“
Damit setzt die Landesregierung einen Landtagsbeschluss auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um, der zum Ziel hatte, die Feuerwehrentschädigungsverordnung zu überarbeiten, damit Feuerwehrleute eine zeitgemäße Entschädigung erhalten, die auch im angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand steht. Auch wenn die Umsetzung des Landtagsbeschlusses 6/4877 (14.12.2017) mit vielen Prüfungen und Überarbeitungen innerhalb der Landesregierung länger als erhofft gedauert hat, zeigt sich Dittes zufrieden, dass die Verordnung nun rechtskräftig ist. „Insgesamt 26 Jahre haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren auf eine Überarbeitung warten müssen. Dass sie nun da ist, freut uns sehr, denn die überwiegend ehrenamtlich Aktiven leisten eine unschätzbar wichtige Aufgabe für die öffentliche Sicherheit in Thüringen. Mit den erhöhten Ansätzen drücken wir Wertschätzung und Anerkennung aus und hoffen zugleich, dass das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr noch kleines Stückchen attraktiver wird, um auch perspektivisch Nachwuchskräfte zu gewinnen.“
Hintergrund:
Wehrführer erhalten bisher einen Grundbetrag von 25 Euro, höchstens 110 €, seit dem 1. Dezember 2019 erhöht sich der Betrag auf mindestens 50 Euro sowie maximal 170 Euro. Die Obergrenze bei Ortsbrandmeistern verschiebt sich beispielsweise von 110 € auf maximal 300 € zuzüglich eines verdoppelten Zuschlags für jede aufgestellte Ortsteilfeuerwehr. Kreisausbilder und Ausbilder in kreisfreien Städten sowie Ausbilder in Gemeinden mit Aufgaben, die mit denen der Kreisausbilder vergleichbar sind, haben bisher 11 € je Ausbildungsstunde erhalten, mit der Anpassung sind es ab sofort 17 € pro Stunde. Die neue Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt 7/13 am 29.11.2019 erschienen.