Änderung beim Status der Rechtsreferendare ist folgerichtig

Die mit dem heute im Landtag eingebrachten Koalitionsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst“ geregelte Statusänderung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist folgerichtig. Das betont Dr. Iris Martin-Gehl, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Für die Zeit des zweijährigen Vorbereitungsdienstes vor dem Zweiten Staatsexamen sei statt des bisherigen Beamtenverhältnisses auf Widerruf ein öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis vorgesehen.

Thüringen modernisiere mit der Änderung den juristischen Vorbereitungsdienst und richte sich an den bereits in allen anderen Bundesländern geltenden Strukturen aus. Die in Thüringen in Zukunft gezahlte Vergütung der Referendare bewege sich im bundesdeutschen Vergleich im Mittelfeld der Länder.

„Tatsache ist, dass nur ein kleiner Teil der Referendare nach dem Zweiten Staatsexamen eine Anschlussbeschäftigung im Beamtenverhältnis findet“, erläutert die Abgeordnete. Ein größerer Teil habe aber das Problem, keine nahtlose Anschlussbeschäftigung zu finden. Das bedeute bisher den Bezug von Hartz IV-Leistungen (ALG II). „Im zukünftigen Anstellungsverhältnis erwerben die Betroffenen durch die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I), das unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung gezahlt wird“, so Martin-Gehl. Die mit dem Gesetzentwurf bewirkte Statusänderung bringe also mehr soziale Absicherung. In der anstehenden Ausschussberatung werde man Details der Vergütungsstruktur auch mit Anzuhörenden diskutieren.

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