Neues Schulgesetz soll kommen: R2G reicht Entwurf zur Änderung ein

Torsten Wolf
Parlamentsreport

In den letzten drei Jahren mussten die Thüringer Schulen verschiedene, teils neue und teils bekannte, Herausforderungen meistern. Aufgabe von Bildungspolitik ist, die Schulen bestmöglich bei der Bewältigung der ihnen gestellten Aufgaben zu unterstützen, natürlich auch auf gesetzlicher Basis. Im Herbst 2022 haben die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün deshalb einen Entwurf für Änderungen im Schulgesetz im Landtag eingereicht.
Im Herbst 2022 haben die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün deshalb einen Entwurf für Änderungen im Schulgesetz im Landtag eingereicht.
Wir haben mit Torsten Wolf, dem bildungspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag über die Schwerpunkte der Novellierung gesprochen.

Parlamentsreport: Im Jahr 2019 gab es bereits eine Novellierung des Thüringer Schulgesetzes. Wie hat sich diese Novellierung bisher ausgewirkt?

Torsten Wolf: In 2019 haben wir mit dem damaligen Schulgesetz vor allen Dingen wie ein Gutachten für inklusive Beschulung geregelt. Wir haben die Schul- und Klassengrößen und das Ganztagskonzept sortiert und eine Demokratisierung von Schulen eingeleitet. Die Ergebnisse einer mündlichen Anfrage im Landtag haben gezeigt, dass wir im Bereich der Inklusion tatsächlich erst mal eine leichte Rückwärtsbewegung hatten. Aber wir haben die räumlichen Voraussetzungen geregelt, die entscheidend sind für Inklusion. Das heißt, die Novellierung des Schulgesetzes war sehr gut.

PR: Wie kam es nun dazu, dass es noch einmal eine neue Novellierung geben soll?

TW: Wir haben nun noch mal ein Schulgesetz aufgelegt, welches weitere Vorschläge von uns beinhaltet. Die Corona-Pandemie hat Herausforderungen hervorgebracht bei denen wir gesehen haben, dass unsere Schulen noch nicht gut aufgestellt waren. Dies haben wir im neuen Gesetzentwurf mit einbezogen. Also zum Beispiel der gesamte Bereich der Digitalisierung. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen kann digitales Lernen, ob in Form von Distanz-Unterricht oder Hybrid-Unterricht, so gestaltet werden, dass es rechtssicher ist. Das wollen wir nun klären.
Die digitale Lernmittelfreiheit ist Grundvorraussetzung dafür. Natürlich braucht es vor Ort das entsprechende schnelle Internet und damit einhergehend aber auch die Endgeräte für Schülerinnen und Schüler. Jede Schülerin und jeder Schüler ab Klasse 5 soll ein digitales Endgerät erhalten. Genau das beinhaltet unser Gesetz. Der Bereich des digitalen Lernens soll damit neu aufgestellt werden. Mit unseren Vorschlägen haben wir tatsächlich die Möglichkeit, moderne Lernformate an allen Schulen umzusetzen.

PR: Was sind weitere Schwerpunkte, die du für ganz besonders wichtig hältst?

TW: Wir haben in Thüringen derzeit einen Modellversuch, an dem mittlerweile zwölf Regelschulen teilnehmen. Hier gehen die Schüler:innen der Klassenstufe 9 in die Praxis, das heißt vor Ort in die Unternehmen. Sie können das, was sie theoretisch in der Schule lernen, umsetzen und auch noch mal vertiefen. Und sie können praktische Erfahrung in den Berufsfeldern machen, die sie interessieren. Da gibt es eine ganz große Bereitschaft seitens der Wirtschaft, der Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung etc., die sich daran beteiligen. Wir wollen das an alle Regelschulen übertragen, weil wir der Meinung sind, dass wir dadurch den Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss nach der regulären Schulzeit deutlich absenken. De liegt in Thüringen derzeit bei etwa 7,5 Prozent, was meiner Ansicht nach viel zu hoch ist. Darüber hinaus wollen wir den Bereich der Ganztagsangebote weiter ausbauen. Hier muss sich gefragt werden: Was braucht die Schule dafür an Räumen, an Personal, sodass sukzessive auch Ganztag in den weiterführenden Schulen angeboten werden kann. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Bereich für die Schulentwicklung in Thüringen.

PR: Wie sieht nun der Zeitplan aus?

TW: Wir werden wahrscheinlich im Dezember die erste Lesung im Plenum haben. Dann gibt es die Anhörung, die wir schnell einleiten wollen. Die Anhörung wird mündlich stattfinden, das heißt es wird eine große Anhörung hier im Landtag geben. Und danach, und so ist die Vereinbarung mit der CDU, kommen alle Bestandteile sowohl des Gesetzes der CDU und der FDP als auch von Rot-Rot-Grün auf den Tisch. Dann verhandeln wir die Bestandteile. Ich gehe davon aus, dass wir mit Beginn des neuen Schuljahres 23/24 ein neues Schulgesetz haben.

PR: Hast du noch abschließende Worte?

TW: Mit dem neuen Schulgesetz gehen wir weitere Schritte hin zu mehr Demokratisierung an Schulen. Zum Beispiel soll die Schulkonferenz auch über das pädagogische Konzept mitbestimmen dürfen. Das ist ganz wichtig, damit alle, also Schülergruppen, die Eltern und die Pädagog:innen, mitgenommen werden und nicht alles im Ministerium oder bei der Schulleitung allein liegt.

 

Alle Informationen zum neuen Schulgesetz finden Sie auf :
schulgesetz.die-linke-thl.de

 

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