Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz für Versorgungssicherheit
In der kommenden Landtagssitzung wird das sogenannte „Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz“ abschließend behandelt. Das Gesetz sieht vor, dass eine Vorabquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingerichtet wird. Als Voraussetzung verpflichten sich die Studierenden für mindestens zehn Jahre, eine haus- bzw. zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen auszuüben. Der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Ralf Plötner, erklärt:
„Mit dem Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz fügen wir der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen ein weiteres wichtiges Instrument hinzu, um den Bedarf an Hausärzten und Zahnärzten langfristig abzusichern. Neben der Niederlassungsförderung und der Gründung von Stiftungspraxen bauen wir damit die Förderlandschaft für angehende Haus- und Zahnmediziner weiter aus. Denn in den nächsten Jahren wird es zu einer hohen Anzahl von Renteneintritten kommen, denen wir damit gezielt begegnen.“
Die neuen Reglungen sehen vor, dass im Vorfeld durch ein Auswahlverfahren Studierende ausgewählt werden. In ein Punktesystem fließen unter anderem freiwilliges Engagement und vorherige Berufstätigkeit als positive Auswahlkriterien ein. Die Abiturnote wird nicht gewichtet, da jeder unabhängig von der Abschlussnote eine gleichwertige Zugangschance bekommen soll. Die Wirkung des Gesetztes wird zudem erstmalig zum 31. Dezember 2026 evaluiert und danach alle drei Jahre. So kann flexibel auf neue demographische Entwicklungen reagiert werden. Auch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Ermöglichen von Elternzeiten berücksichtigt, die nicht in die Vertragslaufzeit von zehn Jahren hinzuzählen.
„Wir steigern damit langfristig die Attraktivität Thüringens für junge Medizinerinnen und Mediziner, denn die Hürden für die Aufnahme eines Medizinstudiums, die oft in einem hohen Numerus Clausus bestehen, werden so nachhaltig abgebaut. Dies sorgt für einen gleichwertigen Zugang in das gesellschaftlich zentrale Berufsbild der Human- und Zahnmedizin“, so Plötner abschließend.