Ehrenamt gehört als Staatsziel in die Verfassung

Karola Stange

Zur Vorstellung des CDU-Ehrenamtsrechtsgesetzes äußert sich Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, wie folgt: „Dieser Entwurf markiert das Eingeständnis, dass die bisherige Blockadehaltung der CDU gegenüber einer Verfassungsänderung zur Stärkung des Ehrenamtes als grundfalsch erkannt wurde. Bereits vor Monaten haben wir vehement darauf gedrängt, die Thüringer Verfassung zugunsten einer deutlichen Stärkung des Ehrenamtes zu überarbeiten.Das wäre der richtige Schritt und ein Meilenstein in Richtung Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements gewesen.“

Die Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeiten für das gesellschaftliche Miteinander ist unbestreitbar. „Das Ehrenamt bildet das Rückgrat unserer Gesellschaft und trägt maßgeblich zum sozialen Zusammenhalt bei. In diesem Kontext wäre es nur folgerichtig und überfällig, die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit endlich als Staatsziel in die Thüringer Verfassung aufzunehmen. Unsere Initiative auf Verfassungsänderung entspricht im Übrigen auch der langjährigen Forderung vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es ein durchschaubares Manöver der CDU, sich im Landtagswahljahr mit halbherzigen Vorschlägen fürs Ehrenamt profilieren zu wollen. Wir bleiben an der Seite der ehrenamtlich Aktiven: Die Anerkennung und Förderung dieses Engagements als Staatsziel in der Thüringer Verfassung ist nicht nur sinnvoll, sondern längst überfällig“, schließt Stange ab.


 

Mehr Themen