Bodycam - Keine rechtlichen Hürden im Weg

Sascha Bilay

„Gemeinsam mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und CDU hat der Landtag im Sommer letzten Jahres den rechtlichen Weg für den Einsatz von Bodycams bei der Thüringer Polizei freigemacht. Dass die bisher beschafften Geräte wieder ausgemustert werden mussten, liegt an einem technischen Defekt, auf den der Hersteller hingewiesen hat. Daher ist es völlig unverständlich, warum die CDU nun den sofortigen Einsatz dieser Kameras verlangt“, erklärt Sascha Bilay, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Nachdem sich der Innenausschuss über mehrere Monate mit den Fragen zur Einführung der Bodycam beschäftigt hatte, wurde das entsprechende Gesetz geändert. Die politische Verständigung erfolgte zwischen LINKEN, SPD und Grünen gemeinsam mit der CDU. Dabei habe der Linkspolitiker Bilay durchaus darauf hingewiesen, dass bei der lückenlosen und flächendecken Überwachung durch Kameras, die dauerhaft eingeschaltet sind, verfassungsrechtliche Hürden zu beachten seien. Eine Frage ist dabei, ab wann die Aufnahmen tatsächlich gespeichert werden dürfen und müssen. „Die Frage haben wir beim Einsatz der Polizeipistole als so erheblich eingeschätzt, dass die Speicherung der Daten automatisch erfolgen soll. Hierzu muss am Holster für die Pistole eine Nachrüstung erfolgen, die jedoch unkompliziert, kostenminimal und schnell möglich ist. Eine neuerliche Gesetzesänderung ist dafür nicht notwendig“, informiert der Innenexperte der LINKEN.

Bilay weiter: „Ich plädiere dafür, bei der technischen Ausstattung der Polizei ebenso planvoll und verantwortungsbewusst vorzugehen wie beim Einstellungskorridor junger Beamt:innen. Gerade die Frage der Sicherheit braucht Verlässlichkeit und Vertrauen sowohl bei Polizist:innen als auch bei Einwohner:innen in Thüringen.“

 


 

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