Müller: Grundgesetz mit Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln

Anja Müller

Zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 erklärt Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Das Grundgesetz hat sich in 75 Jahren für Westdeutschland und in 34 Jahren für Ostdeutschland bewährt und dennoch wäre eine inhaltliche Weiterentwicklung sinnvoll. Dies sollte unter breiter und intensiver Einbeziehung der Bevölkerung, z.B. mittels Bürgerräten, geschehen.“

 

Eine Verfassung, damit auch das Grundgesetz, bildet die gesellschaftspolitische und rechtliche Grundlage des Zusammenlebens in Gesellschaft und Staat. Deshalb geht die Verfassung alle an und deshalb sollten auch alle in den Prozess der Weiterentwicklung einbezogen werden.

 

„Zahlreiche außerparlamentarische Akteur:innen, allen voran „Mehr Demokratie e.V.“, fordern seit langem die Aufnahme von Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundgesetz. Unsere Fraktion unterstützt diese Forderung, denn die Ergebnisse des aktuellen Thüringen-Monitors zeigen: Die Menschen wollen nicht nur an der Wahlurne ihre Stimme abgeben, sondern auch bei Sachfragen mitbestimmen und mitreden. Allerdings muss bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, dass die neuen Instrumente nicht zu populistischen Zwecken missbraucht werden können“, so die Abgeordnete.

 

Als eine weitere wichtige „Baustelle“ benennt Müller die Aufnahme konkreter sozialer Grundrechte und Staatsziele in das Grundgesetz. „Es ist gut, dass im Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip verankert ist und durch die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ vor der Abschaffung geschützt ist. Aber angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforderungen würde das Sozialstaatsprinzip unterbaut mit konkreten Regelungen im Grundgesetz, z.B. hinsichtlich der Pflicht zu sozialem Wohnungsbau, noch weitere praktische und positive Wirkung für viele Menschen entfalten.“

 

Auch in der kommenden Wahlperiode will die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag nicht nur an der Weiterentwicklung der Thüringer Verfassung arbeiten, sondern auch das Grundgesetz, z.B. durch Bundesratsinitiativen im beschriebenen Sinne, weiterentwickeln.

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