Wechselmodell kann nur greifen, wenn sich die Eltern vertragen

Die Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts nach Trennung und Scheidung hat zu erheblichen Diskussionen geführt. Aus denen heraus haben sich Betroffene aus Thüringen an die Familienpolitikerin der Linksfraktion, Margit Jung, gewandt. Besonders im Blickpunkt steht dabei das sogenannte Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd bei der Mutter und beim Vater betreut wird. Dieses soll offenbar als Regelfall ins Familienrecht aufgenommen werden. Bisherige Erfahrungen von Betroffenen, wie auch von Fachleuten aus der Justiz und Jugendhilfe, zeigen, dass vor einer solchen Reform sehr genau geprüft werden sollte, welche Neuerungen mit Blick auf das Kindeswohl und die weitere persönliche Entwicklung des Scheidungskindes sinnvoll sind und welche nicht. Bei einem Pressegespräch am Dienstag in der Linksfraktion, an dem auch Vertreterinnen des Netzwerkes „Leuchtturm für Kinder in Thüringen“ teilgenommen hatten, betonte die Abgeordnete Margit Jung, dass „das Wechselmodell nur greifen kann, wenn sich die Eltern vertragen und das Kindeswohl, besonders auch bei Kleinkindern, wesentlich stärker berücksichtigt wird“. Doch es gingen natürlich die Eltern vor Gericht, die sich streiten. Werde dann das Wechselmodell angeordnet, „wird es immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen“.

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