Strukturpolitik: Öffentliche Förderung nur mit Tariftreue und Mitbestimmung

Lena Saniye Güngör, Andreas Schubert

Das aktuell veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) im Auftrag des DGB, kommt zu dem Ergebnis, dass soziale Vorgaben bei öffentlichen Zuwendungen des Bundes nicht im Widerspruch zum nationalen und europäischen Recht stehen. „Das Gutachten ist ein gutes Signal für Thüringen. Tariftreue und Mitbestimmung dürfen von der Politik als Bedingungen zur finanziellen Förderung von Betrieben gemacht werden“, begrüßt Lena Saniye Güngör, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, das Ergebnis des Rechtsgutachtens.

Nur noch 45 Prozent der Beschäftigten in Thüringen sind in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt. „Die Qualität der Arbeitsplätze muss in Zukunft eine größere Rolle spielen als das bisher der Fall ist. Prekäre Jobs und ausbeuterische Arbeitsbedingungen dürfen nicht mit regionaler Strukturpolitik geschaffen werden“, ist Güngör überzeugt. Nicht nur ökonomische Ziele, sondern auch soziale Verantwortung sollten in der Wirtschaftsförderung verstärkt in den Fokus rücken.

Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher, ergänzt mit Blick auf die aktuelle Situation der Automobilzuliefererindustrie: „Arbeitsplatzerhalt und Standortgarantie geben Beschäftigten Sicherheit im Wandel. Nur wenn Wirtschaftspolitik an soziale Bedingungen gekoppelt ist, kann die Transformation gelingen und unsere Demokratie gestärkt werden. Mit diesen Grundsätzen den Wirtschaftsstandort in die Zukunft zu steuern, bedeutet nicht nur Bedingungen bei der Fördermittelvergabe, sondern auch bei der Beteiligungsstrategie des Freistaats zur Anwendung zu bringen.“

Das Gutachten zum Download.


 

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