Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes notwendig
Anlässlich der morgigen Verhandlung zur fristlosen Kündigung der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten, äußert sich Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, folgendermaßen:
„Unabhängig vom Ausgang des Gerichtstermins über die fristlose Kündigung der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten im Zuge einer Bekanntmachung von Verdacht auf sexuelle Belästigung am Erfurter Theater macht die Auseinandersetzung eines sehr deutlich, die Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist notwendig! Nur so können die Aufgaben der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten und ihr gesetzlicher Schutz unmissverständlich und klar formuliert und damit verbessert werden.“
Der Fall um die Erfurter Gleichstellungsbeauftragte, der jetzt in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mündet, habe auf bestehende Regelungslücken und Graubereiche im Thüringer Gleichstellungsgesetz aufmerksam gemacht, so Stange.
„Wir müssen uns intensiv damit auseinandersetzen, welche gesetzlichen Regelungen getroffen werden müssen, um den Gleichstellungsbeauftragten in den Städten und Landkreisen Thüringens den Rücken zu stärken und sie in ihrer Arbeit besser zu schützen. Fragen, wie der rechtzeitige Einbezug, der unmissverständliche Handlungsrahmen bei Verdacht auf Fälle sexueller Belästigung und die Rechte und Pflichten aller Verfahrensbeteiligten, sollten deutlicher im Gesetz abgebildet werden“, schließt die Abgeordnete ab.