Mit rot-rot-grünem Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst die gesundheitliche Chancengleichheit nachhaltig stärken
Nach der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs von DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im zuständigen Landtagsausschuss erklärt der pflege- und gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Ralf Plötner:
„Wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen nachhaltig stärken. Unser Gesetzentwurf folgt dem Leitbild eines modernen Öffentlichen Gesundheitsdienstes und setzt die Prävention in den Mittelpunkt. In einer alternden Gesellschaft mit zunehmenden Arbeits- und Fachkräftebedarf wird die Prävention eine zentrale Rolle einnehmen. Unser Ansatz würde zudem die gesundheitliche Chancengleichheit und den niedrigschwelligen Zugang zum öffentlichen Gesundheitsdienst befördern.“
Plötner weiter: „Durch Einrichtung einer neuen Mittelbehörde, die auf vorhandene Strukturen des Landesamtes für Verbraucherschutz aufbaut, vermeidet der Gesetzentwurf unnötige Doppelstrukturen und eine Aufsplitterung von Kompetenzen. Das Landesamt für Verbraucherschutz hat nämlich bereits in der Covid-19-Pandemie wichtige Erfahrungen gesammelt, auf die man aufbauen kann. Zudem sieht der Entwurf vor, dass eine Landesgesundheitskonferenz erstmalig gesetzlich verankert und mit einer jährlichen Gesundheitsberichterstattung verbunden wird. Damit würden vorhandene Netzwerkstrukturen und Kooperationen gestärkt. Hiermit würde sichergestellt, dass in ganz Thüringen der öffentliche Gesundheitsdienst dem Leitbild der gesundheitlichen Chancengleichheit folgt und der Zugang zur Gesundheitsversorgung keine Frage des Portmonees ist.“