Nazihooliganszene in Nordhausen weiterhin aktiv und gewalttätig

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion die LINKE im Thüringer Landtag, Martina Renner, erneuert ihre Forderung „nach einer stärkeren gesellschaftlichen wie behördlichen Auseinandersetzung mit der Nazihooligangruppierung NDH-City in Nordhausen“. Seit mindestens zwei Jahren tritt diese Gruppierung mit Gewaltstraftaten und rechtsextremen Aktivitäten in Erscheinung. In letzter Zeit kam es zudem zu gravierenden, auch rechtsextremen Vorfällen durch diese Fan-Gruppe in Gera und zu erneuten Angriffen mit Verletzungen.

Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (<media 2234>siehe Anlage</media>) geht hervor, dass Mitglieder von NDH-City am 11.9.2010 anlässlich eines Spieles von Wacker Nordhausen gegen BSG Wismut in Gera zahlreiche Straftaten verübten und ein Ermittlungsverfahren wegen einer antisemitischen Parole eingeleitet wurde. Weiterhin wurde bekannt, dass es in der Nacht vom 16. auf den 17. Oktober zu mehren Angriffen auf Konzertbesucher einer Szene-Kneipe im Stadtgebiet von Nordhausen kam. Unter den Angreifern befanden sich auch Angehörige der Gruppierung NDH-City. Fünf Personen wurden verletzt, drei mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Frau Renner sagt: „Die ungebrochene Aggressivität der Gruppierung hat zu einer Fülle von Strafverfolgungsmaßnahmen geführt. In den wenigsten Fällen kam es jedoch bisher zu einem Gerichtsverfahren und zu einer Verurteilung. Der hohe Anteil der staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen zur Verfahrenseinstellung scheint der Deliktgruppe und den Zusammenhängen, in denen die Taten geschahen, nicht angemessen.“ Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor (<media 2233>Anlage</media>).

Die Innenexpertin der LINKEN fordert eine stärkere Auseinandersetzung mit dem Problem rechtsextremer Fangruppen. „Diese Probleme müssen als gemeinsame Herausforderung von Kommune, Verein und Sicherheitsbehörde erkannt und insbesondere den Geschädigten umfassende Unterstützung und Schutz garantiert werden.“

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