LINKE Landtagsabgeordnete stimmt eigener Immunitätsaufhebung zu

Katharina König, Sprecherin für Jugendpolitik und Antifaschismus der Fraktion die LINKE im Thüringer Landtag, war Anmelderin bei einer Demonstration gegen den rechtsextremen „Thüringentag“ der nationalen Jugend am 12. Juni 2010 in Pößneck. In ihrer Funktion hatte sie vom Einsatzleiter gefordert, einen Beamten, der beim grundlosen Schlagstockeinsatz beobachtet wurde, zur Deeskalation der Lage aus dem unmittelbaren Kontakt mit den Demonstrierenden zurückzuziehen. Nun soll sich die Landtagsabgeordnete der LINKEN vor Gericht verantworten.

Der betroffene Polizist wirft ihr „Verleumdung“ gemäß § 187 StGB und „falsche Verdächtigung“ gemäß § 164 StGB vor. Ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zur Aufhebung der Immunität der Abgeordneten wird am Freitag den Justizausschuss im Thüringer Landtag beschäftigen.

„Als Versammlungsleiterin ist es meine Aufgabe, in Verhandlung mit der Einsatzleitung der Polizei und den Teilnehmenden einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Kommt es, wie in diesem Fall, zu Rangeleien, muss es auch möglich sein, auf Provokationen und Übergriffe einzelner Beamten hinzuweisen. Dass Versammlungsleiter bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben fürchten müssen, von Polizeibeamten angezeigt zu werden, ist empörend. Dieses Vorgehen hat eine enorme abschreckende und einschüchternde Wirkung auf potentielle Demonstrationsteilnehmer und -anmelder.
Auch Polizeibeamte sind nicht unfehlbar – und dürfen nicht unantastbar sein. Da es hier um nicht weniger als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geht, stimme ich der Aufhebung meiner Immunität zu, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass durch verantwortungsvolles Agieren eines Versammlungsleiters mit dem Ziel der Deeskalation sowohl in Richtung der Polizei als auch in die der Versammlungsteilnehmer keinerlei Straftatbestand vorliegt und Kriminalisierungsversuche gerichtlich zurückgewiesen werden“, so König.


 

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