Gegenüber rechtsextremer Ideologie gilt keine Verpflichtung zur Neutralität

Als "falsches Signal" wertet Sabine Berninger, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gera, wonach Oberbürgermeister in ihrer Amtsfunktion nicht zu Demonstrationen gegen Aufmärsche von Rechtsextremen in ihren Städten aufrufen dürfen. "Gegenüber der menschenverachtenden Ideologie des Rechtsextremismus kann und darf es keine Verpflichtung zur Neutralität geben."

Das Gericht verkenne, dass der Oberbürgermeister von Gera, die Bürger der Stadt aufgerufen hat, ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen und sich explizit gegen eine braune Propaganda zu wenden, die die Grundpfeiler der Demokratie rundweg ablehnt.

Dass das Verwaltungsgericht seine Entscheidung damit begründet, Versammlungen würden genehmigt, sei Beleg für eine offensichtlich nur oberflächliche Prüfung. Die Versammlungsbehörde könne eine angemeldete Versammlung entweder verbieten oder mit Auflagen versehen.

"Wenn Bürgermeistern nun verboten werden soll, zur Wahrnahme von demokratischen Grundrechten mit aufzurufen, dann wäre dies das Ende einer gelebten Demokratie. Bürgermeister sind direkt gewählte politische Amtsträger, die nicht deshalb durch ein Gericht politisch neutralisiert werden dürfen, weil sie gleichzeitig rechtlich korrekt Versammlungsrecht anwenden", sagt Frau Berninger. Die Stadt Gera habe als zuständige Versammlungsbehörde rechtlich korrekt und Geras Oberbürgermeister politisch verantwortlich im Sinne der Erklärung für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen gehandelt.


 

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