171 Schusswaffen und 8 Mal Zugriff auf Sprengstoff – Sicherheitsrisiko Thüringer AfD

Katharina König-Preuss

„In Thüringen besitzen Mitglieder des AfD-Landesverbandes aktuell mindestens 70 Kurzwaffen wie erlaubnispflichtige Pistolen und Revolver sowie 107 Langwaffen, also potenziell scharfe Waffen, deren missbräuchliche Verwendung schwere bis tödliche Folgen haben kann. Das Anhänger eines Thüringer Parteiverbandes, der als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft ist, der zahlreiche Verknüpfungen in die Neonaziszene aufweist, der elementare Prinzipien der Demokratie attackiert und Spenden vom neonazistischen Mörder Walter Lübckes erhielt, legal über Waffen verfügen sowie Zugriff auf Sprengstoff haben, ist erschreckend. Die AfD ist nicht nur eine Bedrohung für die demokratische Kultur, sondern auch eine latente Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, so Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, anlässlich der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von ihr.

Die Schusswaffen verteilen sich mit Stand 7. Juni 2023 in der Antwort des Innenministeriums an König-Preuss auf 33 Mitglieder des AfD-Landesverbandes. Laut einer weiteren Anfrage aus dem Juni gibt es noch einmal die gleiche Menge an ehemaligen AfD-Mitgliedern und aktuellen Unterstützern der AfD in Thüringen (also insgesamt 66), die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, die Gesamtzahl der Waffen im AfD-Umfeld dürfte also deutlich höher als 171 ausfallen. König-Preuss: „Wir wissen aus der Vergangenheit, welche Gefahren im Umgang mit Schusswaffen in den Händen der extrem rechten Szene entstehen können, der NSU, die Morde in Halle, Hanau oder an Walter Lübcke sind dabei nur die prominentesten Beispiele. Dass Mitglieder einer Partei, die sogar nach den Gutachten deutscher Sicherheitsbehörden das Rechtsstaatsprinzip in der Bundesrepublik am laufenden Band verletzen, nicht nur Schusswaffen horten können, sondern auch in acht Fällen Sprengstoff-Zugriff haben, weil ihnen sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ausgestellt wurden, ist für mich zutiefst besorgniserregend.“

Bisher seien in 29 Fällen der 33 aktiven Thüringer AfD-Mitglieder Widerrufsverfahren zu erlaubnispflichtigen Waffen bzw. deren Erlaubnisse eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen worden, vier Verfahren seien eingestellt worden. Hintergrund der Waffenentziehungen ist die fehlende Zuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz, weshalb die Verfahren einzuleiten waren. Hinzukommen 20 laufende Verfahren gegen 22 Personen, die über einen „Kleinen Waffenschein“ verfügen, mit denen täuschend echt aussehende Schusswaffen, die bspw. Gas- oder Reizgasmunition verschießen können und damit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

König-Preuss abschließend: „Es braucht weiterhin konsequente Bemühungen, AfD-Mitglieder zu entwaffnen und noch einen stärkeren Fokus auf die Entziehung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse. Gerade das Auffliegen der rechtsterroristischen Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß untermauert das Gefahrenpotenzial, da auch eine frühere AfD-Abgeordnete, zugleich Sportschützin, an Planungen beteiligt war, um den Bundestag mit Waffengewalt zu stürmen. Vor allem aber braucht es eine stärkere Unterstützung kommunaler Gremien, aber auch des Landes für die Beschäftigten der kommunalen Waffenbehörden in Thüringen. Dies gilt umso mehr für den Landkreis Sonneberg, da hier die Behörde, die für die Waffenentziehungen bei AfD Mitgliedern zuständig ist, einen neuen Chef als Landrat hat, der selbst gar keine Waffe erhalten dürfte, da ihm wegen der extrem rechten Verstrickungen die Zuverlässigkeit in Abrede gestellt werden würde.“

Die rechte Szene - und dazu gehört die AfD - müsse konsequent und schnellstmöglich entwaffnet werden.

 

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