Die Petition des Monats

Was ist eine Petition?
Im Artikel 14 der Thüringer Verfassung ist der Grundsatz festgeschrieben, auf dem das Petitionswesen im Freistaat Thüringen beruht. „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Petitionen können sich gegen das Handeln von Behörden und staatlichen Einrichtungen richten. Sie können aber auch zur Weiterentwicklung von Gesetzen und Verordnungen beitragen, indem sie Missstände oder Gesetzeslücken aufzeigen. Petitionen sind an keine Fristen gebunden, können formlos eingereicht werden und sind für Sie stets kostenfrei.

Zur Petition des Monats
Im August 2023 erreichte den Petitionsausschuss ein Anliegen aus dem Landkreis Greiz. In der Petition wird eine bessere Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) gefordert. Ziel sei es, bei künftigen ABK die Zweckverbände oder Gemeinden dazu zu verpflichten, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig am Planungsprozess zu beteiligen, um örtliche Gegebenheiten besser mit einfließen zu lassen. Da die Petition von allgemeinem Interesse ist, wurde sie auf Wunsch des Petenten auf dem Petitionsportal des Thüringer Landtages veröffentlicht. Im vorgeschriebenen Mitzeichnungszeitraum von sechs Wochen erhielt die Petition 2.549 Unterschriften. Sie hatte damit das Quorum von 1.500 deutlich erfüllt, so dass es am 23. November 2023 zur öffentlichen Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss kam.

Zum Hintergrund
Hintergrund für das Anliegen ist ein konkreter Fall aus Wetzdorf, einem Ortsteil der Gemeinde Harth-Pöllnitz. Der Abwasserzweckverband Mittleres Elstertal (ZVME) hatte entschieden, die Haushalte des Dorfes durch eine Druckentwässerung mit Hauspumpenstationen zu entwässern und an die zentrale Kläranlage anzuschließen. Kritik übten die Betroffenen nicht am geplanten Anschluss an die zentrale Kläranlage, sondern an den Hauspumpenstationen, die sie auf eigene Kosten errichten sollten sowie an der Art und Weise, wie sie darüber informiert wurden. In der öffentlichen Anhörung stellten die Petenten eindrücklich die Hürden dar, die man überwinden muss, um über die Planungen des Abwasserzweckverbandes Kenntnis zu erlangen. So gab es im Juli 2021 im örtlichen Amtsblatt eine knappe Mitteilung, dass der ZVME in seiner Verbandsversammlung die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen habe und dieses in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes während der üblichen Geschäftszeiten ausliege. Mit dieser knappen Mitteilung im Amtsblatt sind die gesetzlichen Pflichten des Zweckverbandes zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger formell erfüllt. Doch wie praxisnah oder bürgerfreundlich ist eine Bürgerbeteiligung, die sich in einer solch knappen Mitteilung im Amtsblatt erschöpft? Wer liest überhaupt das Amtsblatt regelmäßig und mit der nötigen Aufmerksamkeit, um die eigene Betroffenheit aus der knappen Mitteilung zu erkennen? Wer macht sich dann anschließend auf den Weg zur Geschäftsstelle des Zweckverbandes und studiert dort das Abwasserbeseitigungskonzept? Und wer erfasst dann auch die Bedeutung und Tragweite der dort niedergeschriebenen Vorhaben samt technischer Begriffe und Abkürzungen? Wahrscheinlich niemand. Erst im April 2023 erhielten die Bürgerinnen und Bürger von Wetzdorf in einem direkten Informationsschreiben des Ortsteilbürgermeisters erste Hinweise zur Art der geplanten Abwasserentsorgung und den damit verbundenen teuren Hauspumpenstationen. Erst jetzt beginnt die eigentliche Beteiligungsphase in Wetzdorf, in die sich die Bürgerinnen und Bürger auch tatkräftig und mit viel Fachwissen und Eigeninitiative einbrachten. Sie stellten der Vorzugsvariante des Abwasserzweckverbandes eine eigene Variante gegenüber, die ohne teure Hauspumpenstationen auskommt und auch langfristig wirtschaftlicher sein soll. Um die eigene Variante durchzurechnen, wurden die Höhenunterschiede im Ort mit viel Sachverstand und durch die Wetzdorferinnen und Wetzdorfer selbst vermessen sowie die Kosten durch einen ortsansässigen Bauunternehmer kalkuliert. Heraus kam, dass eine sogenannte „Freispiegelanlage“ möglich ist, an die alle Haushalte angeschlossen werden können. Die Investitionskosten wären zwar für den Abwasserzweckverband höher aber die Wartungs- und Betriebskosten langfristig für alle Beteiligten, auch für den Zweckverband, günstiger. Über 50 Jahre gerechnet wäre die Variante der Wetzdorferinnen und Wetzdorfer auch insgesamt und somit auch für kommende Generationen am günstigsten. Ob die Variante der Wetzdorfer Bürgerinnen und Bürger letztlich umgesetzt oder zumindest in Teilen in die Vorzugsvariante des Abwasserzweckverbandes aufgenommen wird, stand zum Zeitpunkt der Petitionsanhörung noch nicht fest. Die Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Staatskanzlei und des Umweltministeriums, die an der öffentlichen Anhörung teilnahmen, sagten aber zu, einen Termin zusammen mit dem Abwasserzweckverband und den Bürgerinnen und Bürgern von Wetzdorf zu organisieren. Zu diesem Termin soll die Variante der Wetzdorferinnen und Wetzdorfer mit dem Zweckverband ausführlich diskutiert werden.

Beteiligung ab der Planung
Damit Bürgerbeteiligung besser funktioniert, muss diese bereits frühzeitig einsetzen, gewollt sein und möglichst ohne große Hürden angeboten werden. Die Petenten forderten daher, dass die Beteiligung bereits bei den Planungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes einsetzen sollte. Konkret heißt das, die Betroffenen direkt anzuschreiben und über die anstehenden Planungen zu informieren sowie einzuladen, sich in den Planungsprozess einzubringen. Damit würde die Möglichkeit eröffnet, Vorschläge einzubringen, welche sich aus regionalen Gegebenheiten und Hintergrundwissen der Bürgerinnen und Bürger ergeben. Die Petenten hoben den Zweckverband Jenawasser hervor. Hier würden Betroffene besser informiert und frühzeitig in Projekt eingebunden. Zusätzlich wurde die Möglichkeit genannt, einen Verbraucherbeirat einzurichten. Die Wasser- und Abwasserverbände Bad Salzungen und Ilmenau hätten damit bereits positive Erfahrungen gemacht. Sie sind dort ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Zweckverband und den Verbrauchern. Hier werden Projekte beraten, kritisiert und begleitet. Auch mit diesem Instrument werden Transparenz und Akzeptanz von Entscheidungsprozessen gefördert. Die Chancen, die sich aus aktiver Bürgerbeteiligung ergeben, wurden in der Petitionsanhörung jedenfalls überdeutlich. Das Wissen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind ein Schatz, von dem alle Beteiligten nur profitieren können.

 

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