Hier finden Sie alle Pressemitteilungen und weitere Nachrichten aus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag in chronologischer Reihenfolge. Um schneller fündig zu werden, nutzen Sie gerne auch unsere Suchfunktion.
„Über die gemeinsam im Ausschuss beschlossenen Empfehlungen hinaus bedarf es aus unserer Sicht weiterer Reformen in Polizei und Justiz und Änderungsimpulse für die Gesellschaft“, erklären die Obfrauen Katharina König-Preuss (DIE LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den durch die Mitglieder der Koalitionsfraktionen vorgelegten Empfehlungen zum Abschlussbericht des UA 6/1. Weiterlesen
Zur Entsendung von Semiya Şimşek Demirtas, der Tochter des ersten bekannten Todesopfers des NSU, in die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten durch den Thüringer Landtag auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE erklärt deren Sprecherin für Antifaschismus und Obfrau im Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ (NSU-Untersuchungsausschuss), Katharina König: „Mit der heute beschlossenen Entsendung von Semiya Şimşek Demirtas zur Bundespräsidentenwahl geht das klare Signal von Thüringen aus, dass wir uns unserer Verantwortung für die rassistischen Morde und Ermittlungen im Zusammenhang mit dem NSU bewusst sind.“ Weiterlesen
Gemeinsame Presseerklärung der Obleute der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zeugenvernehmung vom 9. Januar 2014 im Thüringer Untersuchungsausschuss zum Vorwurf, der jetzige LKA-Präsident habe im Juni 2003 die Anweisung erteilt, Hinweisen zum Aufenthalt von Uwe Böhnhardt nicht weiter nachzugehen. Weiterlesen
Mit dem Ende der Sommerpause hat auch der Untersuchungsausschuss zu Rechtsterror und Behördenhandeln die Anhörungen von Zeugen wieder aufgenommen. So wurden im September insgesamt vier Zeugen gehört. Zwar war die ursprüngliche Zeugenliste deutlich länger, doch meldete sich ein Zeuge krank, ein weiterer war zeitgleich zum Untersuchungsausschuss nach Sachsen geladen und zwei Polizisten aus Bayern, die eigentlich zu angeblichen Informationen zum NSU bereits im Jahr 2007 vernommen werden sollten, wurden abgeladen, weil gegen einen von beiden wegen eben diesen Behauptungen ein Ermittlungsverfahren der bayerischen Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde. Weiterlesen
Am Donnerstag dem 05.09.2013 nimmt der Untersuchungsausschuss seine Arbeit nach der Sommerpause wieder auf. Dazu wird er ab 9:00 Uhr einen Beamten des Thüringer LKA befragen, der 2002 die bis dahin erfolgte Fahndung nach Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe auswertete und neue Fahndungsansätze prüfte. Gegen Mittag werden zwei bayerische Polizeibeamte vernommen. Einer der beiden hatte vor dem bayerischen Untersuchungsausschuss ausgesagt, ihm sei aus einer Dienstbesprechung im Zusammenhang mit der Mordserie bereits 2007 das Kürzel NSU bekannt geworden. Die Information sei von einer sächsischen oder thüringischen Behörde gekommen. Sein Kollege hält diese Erinnerung für falsch. Ziel des Untersuchungsausschusses ist es zu prüfen, inwieweit eventuell eine Information an bayerische Behörden unter der Bezeichnung NSU durch thüringische Behörden erfolgt sein könnte.Am Nachmittag wird dann noch der ehemalige V-Mannführer Tino Brandts gehört werden, der in dieser Eigenschaft maßgeblich an den Suchaktionen des Verfassungsschutzes nach den Dreien beteiligt war Weiterlesen
Die Sitzung am 09.09.2013 beginnt ebenfalls bereits 9:00 Uhr mit einer öffentlichen Zeugenanhörung. Dann wird die im Juni unterbrochene Vernehmung des verantwortlichen Zielfahnders des LKA fortgesetzt. Im Anschluss wir ein weiterer Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Gera, der mehrfach in die Ermittlungsmaßnahmen involviert war vernommen werden. Damaliger Leiter der Staatsanwaltschaft Gera war der nächste Zeuge, er hatte bereits im letzten Jahr zu den Ermittlungsverfahren gegen den THS und vor allem Tino Brandt gehört werden sollen, was jedoch wegen einer schweren Erkrankung nicht möglich war. Nun soll er vor allem auch zu den Verhandlungen mit den Anwälten der Drei nach deren Untertauchen befragt werden.Als letzter Zeuge an diesem Tag soll der ehemalige Vizepräsident des Thüringer Verfassungsschutzes Auskunft zu den Suchmaßnahmen des Amtes nach dem Trio geben.Nach Abschluss der Zeugenvernehmungen schließt sich eine nichtöffentliche Beratungssitzung des Ausschusses an. Weiterlesen
Angesichts des Positionspapiers "Ideologie statt Aufklärung - trotz NSU bleibt der Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind" von Matthias Machnig erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag, Martina Renner: "In allen Punkten hat Herr Machnig in seiner Kritik den Nagel auf den Kopf getroffen. Ja, der Verfassungsschutz ist bedingt durch sein ideologisches Gerüst, das aus den Zeiten der Blockkonfrontation stammt und keinen republikanischen Staatsbegriff kennt, unfähig die tatsächlichen Gefahren durch den Neonazismus für die Unversehrtheit aller hier lebenden Menschen, aber auch für die Demokratie, adäquat zu erkennen, noch entsprechende Handlungsempfehlungen zu geben. Er ist weder quantitativ noch qualitativ in der Lage, die aktuelle Entwicklung der extremen Rechten von der Einstellungsebene, über die Kommunikation bis zur Handlungs- und Organisationsebene zu reflketieren. Hier steht die Extremismusdoktrin im Weg bzw. fehlt das wissenschaftliche methodische Wissen der Beamten im Apparat. Weiterlesen
Kaum ein halbes Jahr ist es her, dass der Landtags-Untersuchungsausschuss zu „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ seinen Zwischenbericht vorgelegt hat. Darin hatte der Ausschuss bereits eine Bilanz des ersten Jahres seiner Tätigkeit gezogen, welches geprägt war von ausführlichen Befragungen von Zeugen aus Politik, Polizei und Verfassungsschutz zum Umgang mit rechten Strukturen und der von diesen ausgehenden Gewalt in den Neunziger Jahren. Weiterlesen
Die 16. Sitzung des Untersuchungsausschusses diente der erneuten Vernehmung des ehemaligen Innenministers Dr. Richard Dewes. Allerdings hatten seine Aussagen auch diesmal wenig Substantielles zu bieten. Was wohl auch dem Umstand geschuldet war, dass er es, wie er selbst bemerkte, nicht für nötig erachtete, sich auf seine zweite Befragung vorzubereiten. Der frühere Präsident des „Landesamtes für Verfassungsschutz“, Helmut Roewer, sei wohl auf Drängen Bernhard Vogels in Thüringen gehalten worden. In den ersten Jahren bis zum Ableben des Staatssekretärs Krämer habe er sich um eine enge Anbindung des Landesamtes an das Ministerium bemüht und sich als Minister selbst um die Fachaufsicht gekümmert. Ab 1997 habe dies dann der neue Staatsekretär Lehnert übernommen, von V-Leuten (Spitzeln) habe er nichts wissen wollen, weil dies nicht Aufgabe des Ministers sei. Bezüglich der Einstellungen von fachfremden Mitarbeitern aus Thüringen im „Landesamt für Verfassungsschutz“ räumt er zwar ein, es sei seine Idee gewesen, die Analysefähigkeit des Amtes zu erhöhen, den „schwarzen Peter“ bezüglich deren Auswahl und fachlicher Weiterqualifizierung schob er allerdings der zuständigen Fachabteilung im Ministerium im Verein mit Roewer zu. Ansonsten beschränkte Dewes sich darauf, darzustellen, welchen hohen Stellenwert er dem Problem des Rechtsradikalismus eingeräumt habe und wie hoch der Verfolgungsdruck in Thüringen gewesen sei. Allerdings habe er nie die Gefahr des Rechtsterrorismus gesehen. Die Antwort, warum er dies dann in einem Spiegelartikel aus dem Jahr 1997 anders artikulierte, blieb er schuldig. Weiterlesen
Im ersten Termin nach der Sommerpause beschäftigte den Ausschuss neben den Fragen zu Zwischenbericht und Stand der Aktenvorlage vor allem die Fortsetzung der Vernehmung des ehemaligen Präsidenten des „Landesamtes für Verfassungsschutz“, Helmut Roewer.Nachdem sein erster Auftritt auch in den Medien heftige Reaktionen hervorgerufen hatte, ließ Roewer diesmal zu Begin seinen Anwalt eine Erklärung abgeben, in der die Art der Befragung und die vorgebliche Intension des Ausschusses, ihn zum Hauptschuldigen stempeln zu wollen, stark kritisiert wurde.Inhaltlich vermochte Roewer nicht viel Erhellendes beizutragen. Erwähnenswert ist jedoch das offenbar völlige Fehlen von Dienstvorschriften für die V-Mannführung. Diese seien während seiner gesamten Amtszeit in Ausarbeitung gewesen, jedoch nie fertig gestellt worden. Ein großer Vorteil offenbar für das Amt, denn in Ermangelung der Anwendbarkeit der Bundesregeln, habe man, so die Argumentation, auch nicht gegen Regeln verstoßen können. Mit anderen Worten: da auch der Minister über den Umgang mit V-Leuten (also Spitzeln) nicht informiert werden wollte, führte das Amt fernab jeder Kontrolle seine V-Leute, wie es ihm in den Sinn kam.Auch insgesamt erzeugten Roewers Antworten den Eindruck, als habe die Dienstvorschrift aus einer „lex Roewer“ bestanden. Er ließ sich informieren, wo es ihm angebracht erschien, und gab ansonsten seinen Mitarbeitern freie Hand zu tun, was sie wollten und wie sie es wollten. Die ins Amt geholten fachfremden Akademiker will er auf Veranlassung von Innenminister Dewes und unter Einbeziehung einer Auswahlkommission im Landesamt ausgewählt haben. Das Ministerium habe dann die Einstellungen besorgt. Zu dem Umstand, dass einige dieser Akademiker ein besonderes Verhältnis zu ihm gepflegt haben sollen, neben ihm in Publikationen des Heron-Verlages erschienen und zum Teil in rechtslastigen Verlagen wie dem Ares-Verlag publizierten, wollte er sich nicht äußern.Aufhorchen ließ zudem die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr: Offenbar wurden in den 1990er Jahren alle Einzuberufenden einer Regelüberprüfung auf „extremistisches Gedankengut“ durch den „Thüringer Verfassungsschutz“ unterzogen. Eine Rechtsgrundlage hierfür dürfte sich schwerlich finden lassen, was die Frage aufwirft, ob diese Praxis auf Thüringen beschränkt oder bundesweit angewendet wurde. Nach sechs Stunden wurde die Vernehmung zum zweiten Mal abgebrochen. Es wird wohl daher ein weiterer Termin bestimmt werden müssen.Im nichtöffentlichen Teil wurden eine Reihe von Beweisanträgen zu Zeugen wie dem ehemaligen Ministerpräsidenten Vogel und zur Aktenvorlage insbesondere bezüglich von Aktivitäten des Ku-Klux-Klan in Thüringen und der möglichen Unterwanderung der Thüringer Polizei durch Neonazis beschlossen. Außerdem wurde die Aktenvorlage seitens der Landesregierung besprochen. Nach Auskunft des Innenministeriums ist dessen Aktenvorlage kurz vor dem Anschluss.Weitere wichtige Themen waren die Verständigung über die Abfassung des… Weiterlesen
Die Vernehmung des ehemaligen Vizepräsidenten des „Landesamtes für Verfassungsschutz“, Peter Nocken, war Anlass und hauptsächlicher Inhalt der 14. Sitzung des Untersuchungsausschusses zu Rechtsterrorismus und Behördenversagen. Nocken, 1993 aus dem Landesamt Hessen nach Thüringen gekommen, war am damaligen Amtsleiter vorbei als Abteilungsleiter Beschaffung eingesetzt worden und hatte bis 2001 die Geschicke des Thüringer „Verfassungsschutzes“ maßgeblich mitbestimmt. Dass seitens des Amtsleiters seiner Versetzung aufgrund eines Ermittlungsverfahrens in Hessen massiv widersprochen wurde, war ihm nicht erinnerlich, ebenso wenig, dass gegen ihn überhaupt im Zusammenhang mit dem Herrhausenattentat und den Aussagen des V-Manns Nonne ermittelt worden war. Zur Beantwortung der Fragen, die sich nicht zuletzt aus den vorangehenden Vernehmungen von Verfassungsschützern ergeben hatten, konnte auch Nocken nur wenig beitragen. Auch er sparte nicht mit Kritik am vormaligen Amtsleiter Roewer und bewertete die Einstellung fachfremder Akademiker zum Teil auf Referatsleiterebene als Fehler, der viel zur Lähmung des Amtes beigetragen habe. Auch habe es keine Fach- und Dienstaufsicht seitens des Ministeriums gegeben. Zu Tino Brandt und der von ihm zu verantworteten Reaktivierung gestand er, das Amt sei auf Brandt angewiesen gewesen, weil es sonst in Bezug auf die organisierte rechte Szene blind gewesen sei. Überhaupt war auch Nocken bestrebt den Einsatz der V-Leute zu rechtfertigen. Das Amt habe entschieden, wer als Führungsfigur gelte, und Ermittlungsverfahren seien kein Grund gewesen, eine Quelle abzuschalten. Bezeichnend auch, dass ihm auf Nachfrage kein Fall einfiel, bei dem eine Quelle abgelehnt oder abgeschaltet wurde, weil sie straffällig geworden oder maßgeblich in Führungsstrukturen nazistischer Gruppierungen eingebunden war (wie es etwa beim zweiten wichtigen V-Mann des Amtes, dem Bundeskassenwart und Sektionsleiter des „Blood&Honour“-Netzwerkes aus Gera, offenkundig war). Wie wenig Nutzen der Geheimdienst hat, offenbarte sich durch Kenntnisdefizite. Nocken, langjähriger „Verfassungsschützer“ im Bereich Beschaffung in Hessen und Thüringen, Vizepräsident des Thüringer Landesamtes, der zuvor die hervorragenden Erkenntnisse seiner V-Mannführung lobte, musste eingestehen, von den Neonazigruppen „Weißer Arischer Widerstand“, „Hammerskins“ oder „Combat 18“ in Thüringen nichts gehört zu haben, noch zu wissen, welche Konzepte diesen oder dem „Blood&Honour“-Netzwerk zugrunde liegen. Vielleicht hätte er seine V-Leute dazu einmal befragen oder besser einfach mal die einschlägige Literatur zu Rate ziehen sollen. Im Anschluss an die Vernehmung traf der Ausschuss noch Festlegungen zu den weiteren Sitzungsterminen nach der Sommerpause und fasste mehrere Beweisbeschlüsse, unter anderem zur Durchsuchung des Nazitreffpunktes „Heilsberg“ im Herbst 1997 und der Korrespondenz zwischen dem „Landesamt für Verfassungsschutz“ und der Geraer Staatsanwaltschaft zu laufenden… Weiterlesen
Die beiden Untersuchungssausschuss-Sitzungen am 9. und 10. Juli 2012 im Thüringer Landtag waren wohl einige der turbulentesten seit der Einrichtung des Gremiums vor einem halben Jahr. Als am Montagmorgen der ehemalige V-Mann Führer von Tino Brandt, Norbert Wießner, erklärte, wieso man jenen Neonazi anwarb und wie das mit der Verfassungsschutz-Richtlinie konform ginge, keine Führungsleute in neonazistischen Strukturen anzuwerben, stellten sich bei den Zuhörern die Haare zu Berge. Einmal war der spätere Thüringer Heimatschutz-Chef im Verfassungsschutz nicht als Führungsfigur bekannt, ein anderes Mal war er nur wegen seiner Führungsfunktion als V-Mann geeignet und angeworben worden und dann wiederum habe der Verfassungsschutz Brandt doch ständig ermahnt, sein Engagement in Führungspositionen ein bisschen herunterzufahren. Die Ermahnungen führten freilich ins Leere, der Rudolstädter genoss absolute Narrenfreiheit, stieg weiter auf nach oben, forderte von seinem persönlichen Verfassungsschützer Handys, Computer und Autos, die er häufig zu Schrott fuhr, kassierte überdurchschnittlich viel Spitzel-Gehalt und prahlte nach seiner Enttarnung damit, wie er das Amt austrickste und das Geld in die Szene zurückfließen lies.Der nachfolgende Zeuge sorgte mit seinen Aussagen nicht weniger für entsetzte Gesichter. Der Abteilungsleiter für Rechtsextremismus, Herr Schrader schilderte ausführlich seinen „Kleinkrieg“ mit dem Verfassungsschutz-Chef Helmut Roewer und den Alltag im Amt. Ein im 6. Stockwerk Fahrrad fahrender barfüßiger Behördenleiter, der in seinem Büro mit Wein, Käse und einem halben Dutzend Frauen bei Kerzenschein von seinem Abteilungsleiter Geheiminformationen vorgetragen haben möchte – ein Bild, welches sich mittlerweile in die Köpfe weit über im Untersuchungsausschuss Anwesenden hinaus eingebrannt hat. Dass die internen Auseinandersetzungen damit endeten, dass jener Abteilungsleiter ein Hausverbot bekam und sechs Jahre bei vollem Gehalt zu Hause bleiben durfte, ist da nur ein weiteres I-Tüpfelchen.Als dann nach vier Stunden Verzögerung auch endlich Helmut Roewer mit der Vernehmung an der Reihe war, stand bei den meisten eher die Frage im Raum: Lachen oder Weinen? Die Aussagen des einstigen Geheimdienstchefs waren stellenweise so absurd, so unglaubwürdig, dass selbst die spätere Berichterstattung zunächst als Satire abgetan bzw. angezweifelt wurde. Roewer, der absolut von sich selbst überzeugt ist und sich häufig widerspenstig im Ausschuss gegen die Fragen windet, ist felsenfest der Meinung, dass keiner außer ihm die erforderlichen Voraussetzungen für den Job hatte: „Ich hatte Erfahrung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes, ich galt als Spitzenkraft“. Von den Skandalen und Pannen will er aber nichts wissen, auch dass Tino Brandt vor einer Razzia gewarnt wurde, weist er empört von sich, obwohl jener bei einer Razzia um 6 Uhr morgens auf der Matte stand und seine Computerfestplatten schon ausgebaut hatte.Schließlich ist auch Roewer bei den… Weiterlesen
Lediglich zwei Tagesordnungspunkte standen auf der außerordentlichen 10. Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Beratung an.Zum einen ging es um die Stellungnahme des Innenministeriums zu den Vorgängen um die kürzlich bekannt gewordene AG Kommission im Landeskriminalamt und die Mitwirkung eines durch den Ausschuss benannten Zeugen in dieser Kommission.Hierbei konnten nicht alle Fragen des Untersuchungsausschusses zufrieden stellend beantwortet werden, so dass die Landesregierung aufgefordert ist, abschließend zum nächsten Termin Auskunft zu erteilen.Zum anderen ging es um die Einvernahme eines Zeugen aus dem LKA, dessen Vernehmung am 11.06. aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen konnte und dessen Vernehmung ursprünglich in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführt werden sollte. Hierfür hatte das Innenministerium damals aus Sicht der Ausschussmehrheit vernünftige und tragfähige Gründe vorgetragen. Nachdem nun weitere Informationen zur Verwendung des Zeugen sogar in der AG Kommission und anderen Dienstbereichen vorlagen, wurde dieser Beschluss einstimmig revidiert, so dass auch dieser Zeuge im kommenden Termin am 03.07. in öffentlicher Sitzung vernommen werden wird. Weiterlesen
Die außerplanmäßige 8. Sitzung des Untersuchungsausschusses diente lediglich der Verständigung über die Ladung von Zeugen zum Termin am 11.6.2012 sowie der Absprache einiger Verfahrensfragen. Weiterlesen
Die siebte Sitzung des Thüringer Untersuchungsausschusses befasste sich neben der Verabschiedung einer Verfahrensordnung und einigen Beweisanträgen hauptsächlich mit der Einvernahme von Zeugen, die in den Anfangsjahren des Freistaats politische und dienstliche Verantwortung getragen haben. Das umfasste die Befragung damals verantwortlich tätiger Behördenleiter in Jena als auch in den Thüringer Justiz- und Landesbehörden. Weiterlesen
In seiner Sitzung vom 9.5.2012 hat sich der Untersuchungsausschuss auf eine Vorgehensweise bei der für den Termin am 21.05.2012 geplanten Zeugenvernehmung geeinigt. Weiterlesen
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