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Sitzung des Untersuchungsausschusses 5/1 am 10.09.2012

Im ersten Termin nach der Sommerpause beschäftigte den Ausschuss neben den Fragen zu Zwischenbericht und Stand der Aktenvorlage vor allem die Fortsetzung der Vernehmung des ehemaligen Präsidenten des „Landesamtes für Verfassungsschutz“, Helmut Roewer.

Nachdem sein erster Auftritt auch in den Medien heftige Reaktionen hervorgerufen hatte, ließ Roewer diesmal zu Begin seinen Anwalt eine Erklärung abgeben, in der die Art der Befragung und die vorgebliche Intension des Ausschusses, ihn zum Hauptschuldigen stempeln zu wollen, stark kritisiert wurde.
Inhaltlich vermochte Roewer nicht viel Erhellendes beizutragen. Erwähnenswert ist jedoch das offenbar völlige Fehlen von Dienstvorschriften für die V-Mannführung. Diese seien während seiner gesamten Amtszeit in Ausarbeitung gewesen, jedoch nie fertig gestellt worden. Ein großer Vorteil offenbar für das Amt, denn in Ermangelung der Anwendbarkeit der Bundesregeln, habe man, so die Argumentation, auch nicht gegen Regeln verstoßen können. Mit anderen Worten: da auch der Minister über den Umgang mit V-Leuten (also Spitzeln) nicht informiert werden wollte, führte das Amt fernab jeder Kontrolle seine V-Leute, wie es ihm in den Sinn kam.

Auch insgesamt erzeugten Roewers Antworten den Eindruck, als habe die Dienstvorschrift aus einer „lex Roewer“ bestanden. Er ließ sich informieren, wo es ihm angebracht erschien, und gab ansonsten seinen Mitarbeitern freie Hand zu tun, was sie wollten und wie sie es wollten. Die ins Amt geholten fachfremden Akademiker will er auf Veranlassung von Innenminister Dewes und unter Einbeziehung einer Auswahlkommission im Landesamt ausgewählt haben. Das Ministerium habe dann die Einstellungen besorgt.

Zu dem Umstand, dass einige dieser Akademiker ein besonderes Verhältnis zu ihm gepflegt haben sollen, neben ihm in Publikationen des Heron-Verlages erschienen und zum Teil in rechtslastigen Verlagen wie dem Ares-Verlag publizierten, wollte er sich nicht äußern.

Aufhorchen ließ zudem die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr: Offenbar wurden in den 1990er Jahren alle Einzuberufenden einer Regelüberprüfung auf „extremistisches Gedankengut“ durch den „Thüringer Verfassungsschutz“ unterzogen. Eine Rechtsgrundlage hierfür dürfte sich schwerlich finden lassen, was die Frage aufwirft, ob diese Praxis auf Thüringen beschränkt oder bundesweit angewendet wurde. Nach sechs Stunden wurde die Vernehmung zum zweiten Mal abgebrochen. Es wird wohl daher ein weiterer Termin bestimmt werden müssen.

Im nichtöffentlichen Teil wurden eine Reihe von Beweisanträgen zu Zeugen wie dem ehemaligen Ministerpräsidenten Vogel und zur Aktenvorlage insbesondere bezüglich von Aktivitäten des Ku-Klux-Klan in Thüringen und der möglichen Unterwanderung der Thüringer Polizei durch Neonazis beschlossen. Außerdem wurde die Aktenvorlage seitens der Landesregierung besprochen. Nach Auskunft des Innenministeriums ist dessen Aktenvorlage kurz vor dem Anschluss.
Weitere wichtige Themen waren die Verständigung über die Abfassung des Zwischenberichts des Ausschusses an den Landtag nach Abschluss des Berichtsjahres und die Vorbereitung der weiteren Sitzungstermine. Es wurde sich auf monatlich eineinhalb Sitzungstage unter Beibehaltung des Montags, ergänzt um den folgenden Dienstagvormittag, verständigt.

Die nächsten Termine am 08. und 09.10. sollen zur Zeugenvernehmungen der V-Mann-Führer des Neonazis Tino Brandt, des damals leitenden Oberstaatsanwaltes in Gera und eines Beamten der Fachaufsicht über den Verfassungsschutz aus dem Thüringer Innenministerium genutzt werden.

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