Sitzung des Untersuchungsausschusses 5/1 am 21.5.2012
Die siebte Sitzung des Thüringer Untersuchungsausschusses befasste sich neben der Verabschiedung einer Verfahrensordnung und einigen Beweisanträgen hauptsächlich mit der Einvernahme von Zeugen, die in den Anfangsjahren des Freistaats politische und dienstliche Verantwortung getragen haben. Das umfasste die Befragung damals verantwortlich tätiger Behördenleiter in Jena als auch in den Thüringer Justiz- und Landesbehörden.
Erstere zeichneten ein zum Teil von Hilflosigkeit geprägtes Bild der Jugend-Sozialarbeit.
Kenntnisse der Sozialarbeit waren bei den eingesetzten Mitarbeitern kaum vorhanden und es wurde mit Konzepten der kirchlichen offenen Jugendarbeit gearbeitet, die auf das verstärkte Auftreten rechtsorientierter Jugendlicher bestenfalls mit Gewaltpräventionsprogrammen reagierten.
Nach Aussage des Jugendamtsleiters Schwabe änderte sich das erst ab 1996 und mündete in stärkerer Fokussierung auf politische Bildung und Zusammenarbeit mit Schulen.
Die Zeugenbefragungen der ehemaligen Behördenleiter des Landeskriminalamtes und des Thüringer Landesamtes für den Verfassungsschutz (VS), Kranz und Winkler, haben aus Sicht der Ausschussmitglieder der Fraktion DIE LINKE ein verheerendes Bild über die Sicherheitsstrukturen und deren Arbeitsweise insbesondere in der Führung durch das Innenministerium in den 1990er Jahren in Thüringen gezeichnet.
Es verdichtet sich die Einschätzung, dass insbesondere im Thüringer Innenministerium die gefährliche Entwicklung aus rechtsmilitanten Strukturen nicht erkannt wurde und auch nicht erkannt werden wollte.
Der frühere Präsident des Landesamtes für den Verfassungsschutz, Harm Winkler, hatte ausgeführt, dass aufgrund der Einflussnahme durch das Innenministerium eine fachliche Arbeit im Amt nicht möglich gewesen sei. Dies betreffe insbesondere auch die Einstellung nicht geeigneter Personen im Landesamt.
Der frühere LKA -Präsident bekundete vor dem Ausschuss, dass die Polizei die Landesregierung vor dem Hintergrund der Herausbildung des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS) vor der Entwicklung rechtsterroristischer Entwicklungen gewarnt habe, diese Warnung aber durch das Innenministerium abgewiesen wurde. Stattdessen wurde in der Hochphase der Ermittlungen gegen rechtsextreme Strukturen und der Ermittlungen aufgrund von zunehmenden Sprengstoffverbrechen mit rechtsextremem Hintergrund die SoKo Rex aufgelöst und durch eine Ermittlungsgruppe ersetzt.
Sein durch Innenminister Richard Dewes 1997 ernannter Nachfolger Egon Luthardt erinnert sich an eine überraschende Ernennung binnen Tagesfrist im Rahmen einer Pressekonferenz und an eine chronische Unterbesetzung des Landekriminalamtes, die ihn auch an einer effizienten Wahrnahme der fachlichen Aufsicht gehindert habe.
Weit weniger mitteilsam waren die geladenen Minister. Während der Innenminister a.D. Schuster in krassem Gegensatz zu seinem Verfassungsschutzpräsidenten von größeren Problemen beim VS nichts gewusst haben will und das Bild eines effizienten und hervorragend arbeitenden Sicherheitsapparates malte, litt sein Nachfolger Dewes bei allen konkreten Fragen zu seiner Amtsführung unter Amnesie.
Wissen zur Auflösung der SoKo Rex, zur Entlassung des LKA Präsidenten Kranz und Einsetzung Luthardts, zur im Gasserbericht geschilderten Situation im Landesamt für Verfassungsschutz und gar seinen dienstlichen Kontakten zu dessen Präsidenten Roewer, Fehlanzeige.
Keiner von beiden will den Winklernachfolger Roewer eingesetzt haben. Wie Roewer so Präsident des Amtes werden konnte, bleibt also eine spannende Frage, die sich vielleicht in kommenden Zeugenanhörungen beantworten lässt.
Der ehemalige Justizminister Jentsch machte gleich gar keine Aussagen und berief sich hierbei auf seine Mitwirkungen als Richter am Bundesverfassungsgericht im ersten Verbotsverfahren gegen die NPD.
Ungeklärt blieb der Umgang mit den Akten. So liegen immer noch nicht alle Akten der Landesregierung vor. Auch der Zugang zu den vorhandenen Akten ist weiterhin mehr als unbefriedigend. So könne diese nur unter Aufsicht in einem Raum der Landtagsverwaltung eingesehen werden. Ein Antrag der Ausschussmitglieder Martina Renner und Dieter Hausold auf Übergabe je eines Handexemplars der Akten in Kopie an alle Fraktionen wurde von der Ausschussmehrheit vertagt.
