Sitzung des Untersuchungsausschusses 5/1 am 17.07.2012
Die Vernehmung des ehemaligen Vizepräsidenten des „Landesamtes für Verfassungsschutz“, Peter Nocken, war Anlass und hauptsächlicher Inhalt der 14. Sitzung des Untersuchungsausschusses zu Rechtsterrorismus und Behördenversagen.
Nocken, 1993 aus dem Landesamt Hessen nach Thüringen gekommen, war am damaligen Amtsleiter vorbei als Abteilungsleiter Beschaffung eingesetzt worden und hatte bis 2001 die Geschicke des Thüringer „Verfassungsschutzes“ maßgeblich mitbestimmt. Dass seitens des Amtsleiters seiner Versetzung aufgrund eines Ermittlungsverfahrens in Hessen massiv widersprochen wurde, war ihm nicht erinnerlich, ebenso wenig, dass gegen ihn überhaupt im Zusammenhang mit dem Herrhausenattentat und den Aussagen des V-Manns Nonne ermittelt worden war.
Zur Beantwortung der Fragen, die sich nicht zuletzt aus den vorangehenden Vernehmungen von Verfassungsschützern ergeben hatten, konnte auch Nocken nur wenig beitragen. Auch er sparte nicht mit Kritik am vormaligen Amtsleiter Roewer und bewertete die Einstellung fachfremder Akademiker zum Teil auf Referatsleiterebene als Fehler, der viel zur Lähmung des Amtes beigetragen habe. Auch habe es keine Fach- und Dienstaufsicht seitens des Ministeriums gegeben.
Zu Tino Brandt und der von ihm zu verantworteten Reaktivierung gestand er, das Amt sei auf Brandt angewiesen gewesen, weil es sonst in Bezug auf die organisierte rechte Szene blind gewesen sei. Überhaupt war auch Nocken bestrebt den Einsatz der V-Leute zu rechtfertigen. Das Amt habe entschieden, wer als Führungsfigur gelte, und Ermittlungsverfahren seien kein Grund gewesen, eine Quelle abzuschalten. Bezeichnend auch, dass ihm auf Nachfrage kein Fall einfiel, bei dem eine Quelle abgelehnt oder abgeschaltet wurde, weil sie straffällig geworden oder maßgeblich in Führungsstrukturen nazistischer Gruppierungen eingebunden war (wie es etwa beim zweiten wichtigen V-Mann des Amtes, dem Bundeskassenwart und Sektionsleiter des „Blood&Honour“-Netzwerkes aus Gera, offenkundig war).
Wie wenig Nutzen der Geheimdienst hat, offenbarte sich durch Kenntnisdefizite. Nocken, langjähriger „Verfassungsschützer“ im Bereich Beschaffung in Hessen und Thüringen, Vizepräsident des Thüringer Landesamtes, der zuvor die hervorragenden Erkenntnisse seiner V-Mannführung lobte, musste eingestehen, von den Neonazigruppen „Weißer Arischer Widerstand“, „Hammerskins“ oder „Combat 18“ in Thüringen nichts gehört zu haben, noch zu wissen, welche Konzepte diesen oder dem „Blood&Honour“-Netzwerk zugrunde liegen. Vielleicht hätte er seine V-Leute dazu einmal befragen oder besser einfach mal die einschlägige Literatur zu Rate ziehen sollen.
Im Anschluss an die Vernehmung traf der Ausschuss noch Festlegungen zu den weiteren Sitzungsterminen nach der Sommerpause und fasste mehrere Beweisbeschlüsse, unter anderem zur Durchsuchung des Nazitreffpunktes „Heilsberg“ im Herbst 1997 und der Korrespondenz zwischen dem „Landesamt für Verfassungsschutz“ und der Geraer Staatsanwaltschaft zu laufenden Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des „Thüringer Heimatschutzes“.
