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Sitzung des Untersuchungsausschusses 5/1 am 9.5.2012

In seiner Sitzung vom 9.5.2012 hat sich der Untersuchungsausschuss auf eine Vorgehensweise bei der für den Termin am 21.05.2012 geplanten Zeugenvernehmung geeinigt.

Nachdem beim letzten Termin die Sachverständigen die Verhältnisse der frühen neunziger Jahre in Thüringen näher beleuchtet und dabei auch Bewertungen des behördlichen und politischen Handelns abgegeben haben, soll es zunächst um die politische und behördliche Bewertung der  Herausbildung militanter neonazistischer Strukturen seit 1990 und in der Folge eingeleitete Maßnahmen auf kommunaler und Landesebene gehen. Daher sollen als Zeugen zuerst Vertreter der kommunalen Verwaltung in Jena aus den frühen neunziger Jahren gehört werden.

In der Folge sollen dann Verantwortungsträger auf Landsebene, insbesondere die damaligen Innen- und Justizminister, sowie die ersten Leiter der Sicherheitsbehörden des Landes vernommen werden. Ebenfalls während des Termins im Mai soll eine Absprache zur weiteren Beweisaufnahme im Juni erfolgen.

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