Urteil zur Studienplatzvergabe wichtiges Signal für mehr Chancengleichheit

Angesichts des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts über den Numerus Clausus für Medizin-Studienplätze und die damit verbundenen bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin erklärt Christian Schaft, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Das Urteil ist ein wichtiges Signal, die gesetzlichen Regelungen zur Studienplatzvergabe endlich grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und das nicht nur für die Humanmedizin, um Chancengleichheit beim Hochschulzugang zu gewähren.“

Schaft begrüßt, dass das Urteil das Prinzip der gleichen Teilhabe und gleichberechtigten Zugänglichkeit von Studien- bzw. Bildungsangeboten stärkt. „Da das Gericht zentrale Auswahlkriterien moniert, sollte die Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet werden. Die erheblichen bestehenden Mängel am Auswahlverfahren müssen sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene zügig und umfassend beseitigt werden. Die dafür notwendigen Neuregelungen müssen mit allen außerparlamentarischen Akteurinnen und Akteuren - vor allem den Studierendenvertretungen - intensiv beraten werden. Das ist besonders wichtig, weil das Urteil auch die hochschuleigenen Auswahlverfahren als verfassungswidrig einstufen, sofern diese nicht standardisiert und entsprechend strukturiert sind“, so Schaft.

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