Susanne Hennig: Verwaltungskostenbeitrag aus dem Gesetz streichen

Auch wenn das Verwaltungsgericht Gera heute die Verwaltungskostenbeiträge für Studierende für zulässig erklärt hat, erneuert Susanne Hennig, Sprecherin für Studierendenfragen, die Forderung der LINKEN nach Streichung des Verwaltungskostenbeitrags aus dem Hochschulgebührengesetz.

Hennig verweist darauf, dass neben der LINKEN auch Bündnis90/Die Grünen und SPD im Landtags-Wahlkampf die zeitnahe Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags gefordert hatten. Es reiche nicht, in Koalitionsverhandlungen über den Verwaltungskostenbeitrag zu reden. Das Ziel einer Abschaffung dieser Beiträge dürfe "nicht in einem Koalitionsvertrag verstauben".

Es dränge sich "der Eindruck auf, dass die Klageablehnung rein finanzpolitischen Rücksichten geschuldet ist, aber die bildungspolitischen und grundrechtlichen Gesichtspunkte des Problems dagegen keine ausreichende Berücksichtigung finden", so die Abgeordnete der LINKEN.

Hennig warnte in diesem Zusammenhang erneut davor, "dass die Verwaltungskostenbeiträge den faktischen - wenn auch versteckten - Einstieg in Studiengebühren darstellen", und unterstrich die Haltung der LINKEN, dass es in Thüringen auch weiterhin keine Studiengebühren geben darf. "Der Zugang zur Hochschule darf nicht vom Geldbeutel der Betroffenen bzw. ihrer Eltern abhängen", so Hennig abschließend.

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