Solidarität mit den streikenden studentischen Beschäftigten in Berlin

Am morgigen Dienstag, den 16. Januar 2018, wird in Berlin ein erster Warnstreik der studentischen Beschäftigten im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen stattfinden. Die Beschäftigten verlangen eine Erhöhung ihres Stundenlohns auf 14 Euro brutto und eine zukünftige dynamische Anpassung an die Lohnentwicklung im Öffentlichen Dienst. Hierzu erklärt Christian Schaft, hochschul- und wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Es ist gut und richtig, dass auch die studentischen Beschäftigten um angemessene Löhne kämpfen. Auch in Thüringen muss in die Lohnentwicklung endlich Bewegung kommen und die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung zu einem Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten eine Entsprechung finden.“

Das Thüringer Finanzministerium verweist darauf, dass durch die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft der Länder Thüringen die Hände gebunden sind. 2016 hatte der Freistaat Thüringen um eine Ausnahmegenehmigung gebeten, um einen eigenständigen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten verhandeln zu dürfen, war jedoch leider damit gescheitert. Dennoch hält der Hochschulpolitiker daran fest, dass auch eine bessere und einheitliche Entlohnung der studentischen Beschäftigten absolut notwendig ist und verweist dabei auch auf die Antwort zu seiner Kleinen Anfrage 6/4834: „An den Thüringer Hochschulen werden sehr uneinheitliche Stundensätze für oft deckungsgleiche Tätigkeiten gezahlt. Studentische Beschäftigte ohne Abschluss erhalten an einigen Hochschulen nur den Mindestlohn, an anderen 10 Euro. Haben studentische Beschäftigte bereits Studienabschlüsse erzielt, geht diese Schere noch weiter auseinander: So bekommen etwa sogenannte Hilfskräfte mit Masterabschluss an der TU Ilmenau 15,27 Euro, während an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena gerade einmal 11 Euro gezahlt werden.“

Schaft würde es angesichts dieser Zahlen begrüßen, wenn Thüringen erneut einen Vorstoß unternimmt, um im Rahmen des TV-L eine Ausnahme zu erwirken. „Sollte es jedoch nicht möglich sein, im Rahmen der Tarifautonomie eine Lösung zu finden, werden wir eine Überarbeitung des Thüringer Hochschulgesetzes und des Thüringer Personalvertretungsgesetzes mittels einer Rahmendienstvereinbarung anregen, um gegen die teils eklatanten Lohnunterschiede für studentische Beschäftigte vorzugehen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch an Hochschulen das Ziel sein.“

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