Praxis der Telefonüberwachung auf den Prüfstand!

Mit Blick auf die Diskussion um die Zunahme staatlicher Maßnahmen im Bereich Telefonüberwachung fordert Ralf Hauboldt, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, "die derzeitige Praxis der Telekommunikationsüberwachung kritisch auf den Prüfstand zu stellen". Schließlich könnten völlig unbeteiligte und unschuldige Menschen ins Visier einer polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Fahndung kommen, nur weil sie telefonischen Kontakt mit der überwachten Person haben.

Der LINKE-Abgeordnete kritisiert, dass aus der bundesweiten statistischen Erhebung für das Jahr 2008 die Zahl der unmittelbar durch die Maßnahme betroffenen Personen nicht mehr hervorgeht. In den Vorjahren sei dies noch gängige Praxis gewesen.

Die Statistik gebe auch keine Auskunft darüber, ob Betroffene, die zu Unrecht Ziel einer Telefonüberwachung geworden sind, gemäß Gesetzeslage im Nachhinein wenigstens über diesen Umstand informiert worden sind. "Das Recht auf Schutz der Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung gebietet eine solche Information von zu Unrecht Betroffenen durch die Ermittlungsbehörden", so Hauboldt. Außerdem müsse die Telekommunikationsüberwachung auch mit Blick darauf, dass es sich um einen Eingriff in Grundrechte handelt, einer Erfolgskontrolle unterzogen werden. Hier seien für die statistischen Angaben zu Thüringen noch wichtige Fragen offen, daher werde er in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung diese Problempunkte noch genauer beleuchten.

Es sei nachvollziehbar, dass die Telefonüberwachung vor allem in Bereichen wie Betäubungsmittelkriminalität oder organisierte Kriminalität angewendet werde. Hauboldt unterstreicht, dass die Maßnahme im angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Straftat stehen muss. Insbesondere sollte kritisch geprüft werden, wie mit dem Kriterium der ,Gefahr im Verzug' umgegangen werde, da dies den Staatsanwaltschaften erlaube, erst einmal auf die Genehmigung der Aktion durch einen Richter zu verzichten. Der so genannte Richtervorbehalt sei aber ein Verfahrensmechanismus zum Schutz von Grundrechten, wie dem Telekommunikationsgeheimnis und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er dürfe nicht zugunsten reibungsloserer Verwaltungsabläufe ausgehebelt werden. "Bei der Telefonüberwachung muss der Schutz der Rechte - insbesondere der Grundrechte - von Betroffenen gewährleistet sein", so Ralf Hauboldt abschließend.

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